„Ich wollte zurück in den Knast“ - Nazis bedrohten in Dortmund Sexualstraftäter
13.01.2012 | 17:28 Uhr 2012-01-13T17:28:00+0100
Dortmund. Am zweiten Prozesstag gegen den Ex-Sicherungsverwahrten Heinrich K., der ein Mädchen in einer Tiefgarage missbraucht hat, sagten gestern Zeugen aus. Demnach habe Heinrich K. selbst zurück ins Gefängnis gewollt - auch, weil er von Nazis bedroht wurde.
Die Freiheit war für ihn schlimmer als jedes Gefängnis: Heinrich K., der nach einem Urteil des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte aus der nachträglich verhängten Sicherungsverwahrung entlassen werden musste , fühlte sich besonders von Neonazis bedrängt und in die Ecke getrieben. „Ich wollte zurück in den Knast, deshalb habe ich das Mädchen missbraucht“ , sagte Heinrich K. einem Polizisten. Der Beamte war einer der zahlreichen Zeugen am zweiten Prozesstag am Freitag im Landgericht.
Warum der mehrfach vorbestrafte Sexualstraftäter am 26. Januar 2011 – gerade mal einen Monat nach Beendigung der ständigen Überwachung durch die Polizei – ein Mädchen (7) in die Tiefgarage am Hauptzollamt lockte und dort missbrauchte , bleibe dahingestellt. Was Heinrich K. jedoch auch der psychiatrischen Sachverständigen Dr. Marianne Miller erzählte: Vier bis fünf Mal in der Woche hätten ihn Neonazis vor seiner Wohnung in der Nordstadt abgepasst, gegen die Hauswand gedrückt und bedroht. Auch am Freitag beobachteten wieder zahlreiche Zuschauer aus der rechten Szene den Prozess.
„Ich habe die Schnauze voll“
„Ich habe die Schnauze so voll gehabt, dass ich wieder ‘rein wollte“, liest die Psychiaterin aus ihrem Bericht vor, indem Heinrich K. sich über seine eigene Situation realistisch äußerte: „Jetzt sieht es so aus, als wenn ich das Gefängnis nie wieder verlasse.“
Mit 18 Jahren, so erzählte der in Kaarst am Niederrhein geborene Angeklagte der Psychiaterin weiter, habe er seine ersten Sexualstraftaten begangen. Aufgewachsen bei den Großeltern, sei er dort einst selbst zum Opfer geworden – so jedenfalls sagte er der Ärztin. Zu kleineren Kindern habe er sich schon mit zwölf oder 13 Jahren hingezogen gefühlt, weil sie „rein und sauber“ seien und nicht so falsch und verdorben wie viele gleichaltrige Mädchen.
Deutliche Hinweise auf eine Psychose
Das Gutachten der Psychiaterin, das auch für die Frage der von der Staatsanwaltschaft beantragten Sicherungsverwahrung wichtig ist, wird am nächsten Prozesstag erwartet. Bereits gestern bescheinigte ein Psychologen Heinrich K. „deutliche he Hinweise auf ein Borderline-Syndrom“. Der Angeklagte bringe „völlig verschiedene Personen zum Vorschein“. Es sei davon auszugehen, dass bei ihm eine Psychose vorliege.
Das Mädchen geht nicht mehr allein auf die Straße
Am Tattag, dem 26. Januar 2011, ist das Kind eine halbe Stunde zu spät nach Hause gekommen – aufgelöst und zunächst nicht in der Lage, den Tatort, die Tiefgarage, zu beschreiben. Für die Familie hat sich seitdem vieles verändert: „Unsere Tochter wollte immer ohne Begleitung zur Schule, jetzt geht sie nicht einmal mehr allein auf die Straße, um mit ihrem Taschengeld zur Bude zu gehen“, erzählte die Mutter als Zeugin. Doch ansonsten habe sich der Zustand des Mädchens „stabilisiert“, so die 32-Jährige weiter: „Sie weiß, dass der Mann jetzt im Gefängnis sitzt, sie hat das soweit abgehakt.“
Am 18. Januar werden die Plädoyers erwartet.