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Wahlwiederholung

"Ich spiele nicht auf Zeit"

14.01.2010 | 19:44 Uhr

Dortmund. Fünf Tage vor Ablauf der Einspruchsfrist gegen die Wahlwiederholung ist noch immer unklar, wann Oberbürgermeister Ullrich Sierau sein Amt niederlegt.

In der Sondersitzung des Rates am Donnerstag bekräftige Sierau zwar erneut, dass er auf keinen Fall gegen die Wiederholung der OB-Wahl klagen werde. Ob er aber schon - wie geplant - am kommenden Montag sein Amtszimmer räumt und in die Reihe der Dezernenten zurücktritt, macht Sierau nun von der Antwort auf seine Anfrage bei Innenministerium und der Bezirksregierung in Arnsberg abhängig.

In dem Schreiben geht es u.a. um die aufschiebende Wirkung der Klagen gegen die Wahlwiederholung, die Rechtswirksamkeit von OB-Entscheidungen in diesem Zeitraum und um die Frage, ab welchem Stand des Verfahrens die Bezirksregierung einen Wahltermin festlegen wird. Antworten auf die Anfrage seien ihm schon für diesen Freitag in Aussicht gestellt, spätestens für Montag. „Mir geht es dabei um Rechtssicherheit für die Stadt”, sagte Sierau am Donnerstag vor Journalisten. "Ich spiele nicht auf Zeit."

In der anschließenden Sondersitzung des Rates - trotz faktischer Selbstauflösung am 10. Dezember mussten Dortmunds Volksvertreter auf Antrag der Grünen nochmals ran und nahmen in der überwiegend polemisch geführten Debatte den Wahlkampf bereits vorweg - wollte zumindest die FDP dem Noch-OB diese selbstlose Haltung nicht abnehmen. „Sie verstecken sich hinter Klägern, um länger im Amt zu bleiben”, warf FDP/Bürgerliste-Fraktionschefin Dr. Annette Littmann Sierau vor: „Der Gordische Knoten, an dem Sie selbst mitgestrickt haben, wird immer dicker.”

Faktisch hängt Sieraus neuerliches Vorpreschen - er hatte sich, wie berichtet, bereits am Montag abend in einem WDR-Interview in diese Richtung geäußert - derzeit nur an einer einzigen Klage: der eines 73-jährigen Privatmannes. Der hat nach Erkenntnissen des zuständigen Gelsenkirchener Verwaltungsgerichts nicht einmal ein politisches Mandat. Nach übereinstimmender Rechtsauffassung der Stadt und der Bezirksregierung galt aber bisher: Nur ein betroffener Mandatsträger kann gegen die Wiederholungswahl vor Gericht ziehen, im Fall der OB-Wahl also nur der OB selbst. Gegenüber der WAZ hatte ein Sprecher des Gerichts allerdings in dieser Frage Klärungsbedarf eingeräumt - und damit möglicherweise die Irritationen um den Beginn der OB-losen Übergangszeit erst ausgelöst.

Die Bezirksregierung bekräftigte gestern gegenüber unserer Zeitung, sie warte nicht auf ein Urteil aus Gelsenkirchen. Ihr genüge vielmehr ein rechtlicher Hinweis des Verwaltungsgerichts an den Kläger auf Unzulässigkeit seiner Klage. Nach Rechtskraft des Ratsbeschlusses vom 10. Dezember könne man dann unverzüglich nach dem 18. Januar in Abstimmung mit der Stadt einen Termin für die OB-Wahl festsetzen. Dass der nicht in allzu ferner Zukunft liegen darf, gab gestern auch Ullrich Sierau zu verstehen. „Ich plädiere für den 9. Mai.” Dann wählt ganz NRW.

Michael Kohlstadt

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