Hochbetagten Taubenfreund beim Füttern getreten
15.02.2010 | 16:51 Uhr 2010-02-15T16:51:00+0100Dortmund. Der Tritt ins Gesäß eines Taubenfreundes (80) kostet einen Mann jetzt 1000 Euro Geldbuße: 400 Euro bekommt der Senior als Schmerzensgeld, 600 Euro fließen in die Staatskasse. Im Gegenzug wurde das Verfahren wegen gefährlicher Körperverletzung eingestellt.
Schon merkwürdig, was Menschen um fünf Uhr morgens alles anstellen: So kontrollierte der Besitzer (38) eines Sonnenstudios in Scharnhorst um diese Zeit seinen Betrieb. Und entdeckte dabei zu seinem Unwillen, wie ein alter Herr (80) vor der Tür des Geschäftes Tauben fütterte. Kurzerhand packte er den Senior am Kragen und trat ihm ins Gesäß.
"Meine Kunden sind da schon mal ausgerutscht"
Dafür muss der 38-jährige dem hochbetagten Taubenfreund jetzt 400 Euro Schmerzensgeld zahlen, weitere 600 Euro Geldbuße fließen in die Staatskasse. Im Gegenzug wurde das Verfahren vor dem Amtsgericht wegen gefährlicher Körperverletzung eingestellt. Gleichwohl musste sich der bisher unbescholtene damalige Studiobesitzer einige deutliche Worte von Amtsrichter Dr. Reiner Kollenberg anhören: „Unmöglich. So geht man nicht miteinander um.”
80-jähriger Zeuge kam nicht ins Gericht
Inzwischen ist der Angeklagte arbeitslos, das Studio ging pleite. „Ich hatte mich damals geärgert, weil Kunden schon mal ausgerutscht sind. Wenn das Futter nass wurde, dann war das die reinste Schlinderbahn”, erzählte er auf der Anklagebank. Angeblich, so beteuerte er zunächst vor Gericht, will er dem alten Herren nur „ordentlich Bescheid” gesagt haben. Auf die Zeugenaussage des Taubenfreundes musste das Gericht verzichten: Der 80-Jährige zog es vor, bei diesen Wetterverhältnissen Zuhause zu bleiben, statt eventuell einen Sturz zu riskieren. Doch laut Polizeiprotokoll gab es einen Passanten, der die Tritte vor dem Sonnenstudio gesehen haben will. Amtsrichter Dr. Reiner Kollenberg riet dem Angeklagten dringend, an der Seite seines Verteidigers Dieter Kaufmann noch einmal gründlich nachzudenken...
Zähneknirschend legte der bullige Mann nach einem Gespräch unter vier Augen schließlich ein Geständnis ab.
22:33
Ich freue mich über das Urteil, die Aggressionen gegen freundliche Mitbürger, die in Not geratenen Haustieren helfen, sind schon manchmal erbärmlich. Und die Hetzerei gegen die schönen verstädterten Haustauben auch. Diese sind alle Nachkommen von Taubenvatter Jupps Schlägen, und da sollten sie auch wieder hin, denn auf den Straßen haben sie eigentlich nichts zu suchen. Aber die Städte sind unbelehrbar - Taubenschläge mit Geburtenkontrolle helfen mehr als Voksverhetzung mit unsinnigen und nichts bringenden Fütterungsverboten Der Mensch hat die Taube so gezüchtet, dass sie sich ganzjährig vermehrt. Die Tauben sollen also einen menschlichen Eingriff, der unumkehrbar ist, ausbaden. Ist ja auch billiger als sich nachhaltiger Lösungen anzunehmen, wie sie die Taubenschläge darstellen. Aber nur scheinbar billiger - mit Fütterungsverboten löst man gar nichts!
17:22
Tja, nicht jeder ist ein Freund der Luftratten(=Tauben)! Hauptsache dem alten Mann geht es gut und vielleicht sollte er mal lieber sein Geld für Meisenknödel beim nächsten Mal ausgeben.
16:36
@ Der Ossi
Ein Tritt mit mit dem Fuß/Schuh ist gefährliche Körperverletzung weil der Fuss/Schuh laut Gesetz ein Gegenstand ist. Nach dem Gesetz ist zwischen einen Schuh/Fuss und Zb. einem Hammer kein Unterschied. Und die Richter haben keine andere Wahl.
15:30
An #3: Der rote Besitzer ? Was wollen Sie damit sagen?
14:18
Gut, wir hätten geklärt, daß da überreagiert wurde, aber wie kann denn ein Tritt in den Hintern zu gefährlicher Körperverletzung führen, wegen der der Studiobesitzer angeklagt war? Das würde bedeuten, daß der Rentner bleibende körperliche Schäden davongetragen hat. Schon ziemlich unrealistisch, wenn ich mir das so durchlese.
Hat der rote Besitzer dieser Zeitung ein wenig mit sozialen Härten nachgeholfen, um das Leid des armen, verbotenerweise taubenfütternden Rentners etwas dramatischer darzustellen? Dann sollte der Fall eher an eine große deutsche Boulevardzeitung gehen...
10:21
Dem kann man sich nur anschließen. Klar, Tritt in den Allerwertesten, das darf nicht sein. Aber wenn
der dann zu keinen Verletzungen führte, finde ich die Höhe solcher Starfen erstaunlich. Kriminelle jugendliche Mehrfachttäter werden jedenfalls nicht so hart bestraft, obwohl deren Opfer wirklich leiden müssen.
Und was tut man jetzt gegen Taubenfütterer und Menschen, deren Köter Bürgersteige und Wiesen vollsch... Gar nichts, sonst landet man wegen Beleidigung oder Körperverletzung vor Gericht. Das erlaubt sich der Staat mit dem Gewaltmonopol, wobei hat der das Recht dann nicht zu schützen ?
09:17
Dass der 80jährige hier das eigentliche Problem ist, geht bei der Berichterstattung völlig unter. Taubenfüttern ist in Dortmund verboten und wird als Ordnungswidrigkeit verfolgt. Diese sogenannten Taubenfreunde sind meist alles andere als einsichtig. Der Tritt ins Gesäß war sicherlich eine Überreaktion und wird zurecht bestraft. Aber grundsätzlich kann ich den Ladenbesitzer schon verstehen.
19:16
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