Halbe Brötchen als Kündigungsgrund
25.09.2009 | 19:06 Uhr 2009-09-25T19:06:00+0200Dortmund. Der Baugewerbeverband Westfalen mit Sitz in Dortmund hat zwei Sekretärinnen fristlos gekündigt, weil sie bei der Vorbereitung eines Imbisses halbe Brötchen mit Aufschnitt und Frikadellen verzehrt haben sollen.
Bei einem Gütetermin am sechsten Oktober vor dem Dortmunder Arbeitsgericht geht es um Wiedereinstellung. Der Dortmunder Rechtsanwalt Wolfgang Pinkepank, der eine der Betroffenen vertritt (eine Frau, die dort seit 1975 und zuletzt als Sekretärin der Geschäftsführung tätig war), erklärt den Vorgang, der sich gut einreihen lässt in eine Reihe ähnlich gelagerter Fälle, in denen - zumindest für die Öffentlichkeit - nicht nachvollziehbare Härten der Arbeitgeber eine Rolle spielten. Es sei an den Berliner Pfandbon-Fall erinnert, als eine Frau wegen 1,30 Euro ihren Job verlieren sollte, oder an den Mitarbeiter einer Bergkamener Bäckerei, dem wegen einer Menge von zehn Gramm Brotaufstrich gekündigt wurde.
Ich wage die Behauptung, dass wir die wirklichen Gründe für den Rausschmiss gar nicht erfahren.
Verbände stehen heute finanziell unter Druck, viele Unternehmen sparen Mitgliederbeiträge und treten aus. Vielleicht hat man nur einen Grund gesucht, sich von Personal preisgünstig zu trennen. Ich will hier keinem zu nahe treten, aber wer zwei Frauen nach so vielen Jahren in die Arbeitslosigkeit schickt, muss sich wirklich selber fragen, ob er seinen eigenen hohen moralischen Ansprüchen immer genügt hat. Alles Andere dürfte ein schlechtes Gewissen zur Folge haben.
Laut Pinkepank hätte sich seine Mandantin, ohne darüber nachzudenken, beim Schmieren der Brötchen bedient. Ein Umstand, der möglicherweise nicht ganz gesetzeskonform sei, der aber aus seiner Sicht keinerlei kriminelle Energie erkennen lasse, die eine solche Härte angemessen erscheinen ließe. „Es geht hier immerhin um die Vernichtung der wirtschaftlichen Existenz nach 34 Jahren Arbeit für den selben Arbeitgeber”, meint Pinkepank. Zu bedenken sei ebenfalls, dass nach den Sitzungen immer Brötchen übriggeblieben seien, die von den Mitarbeitern verzehrt werden durften.
Der Rechtsanwalt des Baugewerbeverbandes, Professor Dr. Jürgen Weidemann, macht indes ein nachhaltig gestörtes Vertrauensverhältnis geltend. „Der Schaden mag gering sein”, sagte er, der Vorgang aber zeige, dass das langjährige Vertrauen möglicherweise nicht berechtigt war.
Man stelle sich schon die Frage, „was hat die voher gemacht, kann ich ihr noch Einblicke in Verbandsinterna gewähren? Man weiß nicht mehr, woran man ist.” Es wäre sicherlich kein Problem gewesen, wenn beide Mitarbeiterinnen (die zweite ist seit fast 20 Jahren beim Verband tätig) vorher gefragt hätten. Ist aber nicht passiert - nun wird vor dem Arbeitsgericht entschieden, ob's ein Abschied aus dem Berufsleben mit Schimpf und Schande wird.
23:12
In was für einen Bananenstaat leben wir. Was für eine Regierung haben wir eigentlich. Das sich durch unser Geld Firmen sanieren ist völlig in Ordnung?!?
Die Verantwortung für das Handeln der unfähigen Managements bleibt damit aus und wenn es dem Managent zu langweilig wird, lockern wir den Kündigungsschutz, damit das tagtägliche Mitarbeiter bossen erleichtert wird?!? Dann muss man den MA wenigstens keine illegale Frikadelle mehr unterjubeln, ist ja auch unangenehm wenn Zeitungen darüber berichten...Sie wissen schon...der gute Ruf des Arbeitgebers und so. Da ist es ja sehr pragmatisch, dass das Prinzip Arbeiten bis 67 damit eh vom Tisch ist. Das Führungsmodell der französischen Telekom ist nämlich die billigste Methode ist sich den lästigen Mitarbeitern zu entledigen, wäre doch auch mal ne Coaching - Idee für die IHK...
23:06
Alle Frikadellenvernichter und Kugelschreiberhinterzieher müssen in den Sitzstreik treten und die Bahngleise blockieren und zwar Bundesweit.
21:39
Hier hat ein bedeutender Arbeitgeberverband zwei langjährigen Mitarbeiterinnen aufgrund einer Bagatelle die Kündigung ausgesprochen. Da es sich um gleich zwei Mitarbeiterinnen handelt, ist es für Außenstehende kaum vorstellbar, dass es weitreichendere personenbedingte Gründe sind, die zu diesem Rauswurf geführt haben könnten.
Vergleichbare Kündigungen, die bisher durch die Medien gingen und öffentliche Entrüstung hervorriefen, betrafen Branchen oder kleinere Betriebe, bei denen ein unverhältnismäßiges Arbeitgeberverhalten nicht sonderlich verwundert. Hier jedoch bringt der würdelose und unfaire Umgang mit langjährigen Mitarbeitern nicht nur die eigenen Mitgliedsbetriebe des Baugewerbeverbandes sondern darüber hinaus auch andere Bauverbände in Mißkredit.
Denkbar ist, daß die vielen Handwerksbetriebe und Baufirmen in Westfalen, die diese Organisation finanzieren, aufgrund des Image-Schadens Konsequenzen ziehen werden. Denn die Baufirmen pflegen sicher mehrheitlich einen anständigen und respektvollen Umgang mit Ihren Mitarbeitern. Hingegen wirkt der Hauptgeschäftsführer Hermann Schulte-Hiltrop in seiner Stellungnahme, in der er einen Bogen von der Schnittchenplatte zu den hochsensiblen internen Daten schlägt, eher lächerlich. Es scheint sich die alte Weisheit zu bestätigen: „Der Fisch stinkt vom Kopf her“
14:16
Man fragt sich immer wieder, welches Menschenbild hier bedient wird und wie obszön die Gegenüberstellung eines Mundraubes zur Leistung und Loyalität des Betriebes gegenüber anmutet. Diejenigen, die hier den prinzipiellen Rechtsbruch anführen würden meiner Einschätzung nach die ersten Opfer im Falle einer Atemintervallsbegrenzung sein, würde diese gesetzlich vorgeschrieben. Nur Gut, das die Presse solche Vorfälle schön ins öffentliche Licht rückt, auf dass jeder anständige deutsche Staatsbürger jenen Verachtung zollen kann und eben auch mit aller geschäftsbezogenen Consecutio reagieren kann. Mit solchen Kunden oder Partnern, die ein solch misanthropisches Menschenbild bedienen möchte ich zumindest mit meiner Firma nichts zu tun haben. Man fragt sich ja schon, ob die Entscheidungsträger hier nicht den ICD-10 Katalog auf irgendeine Art und Weise bedienen. Im Übrigen verbleiben die Überlegungen von Prof.Dr. Weidemann hiervon zwar unberührt, doch täte er sicherlich gut daran, sich nocheinmal in Ruhe zurückzulehnen und darüber zu räsonieren, ob die o.g. Perspektive auf den Vorfall eine der Wahrheitsfindung wohlwollende sey.
20:47
Das langjährige Vertrauen war möglicherweise nicht gerechtfertigt ? wegen zwei belegter Brötchen? Der Rechtsprofessor soll sich mal fragen was er da redet. Bei welcher Dönnekesbude hat der denn seinen Professor gemacht?
Wenn in dem Verband auch schon vorher nach Sitzungen von den Mitarbeitern restliche Brötchen gegessen werden durften wird die Sache schon mehr als peinlich. Was soll das? Vermutlich hat der Kommentar recht. Der Baubranche steht das Wasser bis zum Hals und sie will Mitarbeiter los werden. Leute so aber geht das nicht.
15:21
lächerlich!
13:24
hier braucht man keine bagatellgrenze, hier braucht man solidarität der restlichen angestellten. was ist denn das für ein unternehmen bitte? ich würd aus solidarität kündigen.
„was hat die voher gemacht, kann ich ihr noch Einblicke in Verbandsinterna gewähren? Man weiß nicht mehr, woran man ist.”
wie soll man denn bitte in ruhe arbeiten, wenn man sorgen haben muss, wegen solcher kleinigkeiten gekündigt zu werden? die anderen mitarbeiter wissen nach sowas doch nicht mehr, woran sie sind.
11:54
Fakt ist doch : ob mir jemand das Schwarze unter den Fingernägeln klaut ,oder das Fahrrad,oder,oder , Diebstahl ist es in jedem Fall ! Hier eine Bagatellgrenze zu schaffen erleichtert es m.E. die Hemmschwelle zu Höherem zu senken. Sehr unverständlich für Volkes Seele ist jedoch,daß Bagatell-Täter im Verhältnis zu Kapitalverbrechern mit hoher krimineller Energie sehr viel härter bestraft werden.
Das sagt mir doch nur,daß man sich -wenn schon-
nicht mit Kleinigkeiten aufhalten sollte,sondern einen wirklich großen Coup in Angriff nehmen muß
Das verschafft Respekt bei der Justiz und einen gewissen Strafrabatt .