"Glatzenmann mit Tätowierungen" schlug wieder zu
20.06.2007 | 08:30 Uhr 2007-06-20T08:30:25+0200Das Geständnis des bulligen Mannes auf der Anklagebank klang kurz und knackig: "Tja, ich habe ihm eins mit der Faust gegeben. Und da fiel er um."
Genauso schnörkellos klang dann auch das Schlusswort des Schöffenrichters Dr. Rainer Kollenberg, der den Dortmunder (36) wegen Körperverletzung zu einer zweijährigen Bewährungsstrafe und Ableistung von 60 Stunden Sozialarbeit verurteilte: "Sie haben zugeschlagen, wie sie es während ihrer bisherigen Karriere so oft getan haben."
Die zweifelhafte Karriere des Angeklagten: 22 Vorstrafen, einige wegen Volksverhetzung und "Verwendung von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen". Am 19. April 2006 war es wieder einmal soweit: Da rastete der Mann mit den unzähligen Tätowierungen in der Kneipe "Diekmann" in der Lorzingstraße aus. Grund: Ein betrunkener Gast hatte seine Bordeaux-Dogge getätschelt. "Der sollte meinen Hund in Ruhe lassen, das hat mich genervt", so sein knapper Kommentar im Gericht.
Der Wirt versuchte damals vergeblich zu schlichten, wollte er doch gegen Morgengrauen seine Kneipe längst geschlossen haben. Das Getöse an der Theke rief auch einen Kiosk-Besitzer auf den Plan. "Da war ein langer Glatzenmann mit Tätowierungen auf dem Kopf, der haute und schlug immer wieder zu." Draußen auf dem Gehweg habe der "Glatzenmann" weiter gemacht. Das übel zugerichtete Opfer bezahlte seine Tierliebe - er wollte ja nur streicheln - mit drei fast ausgeschlagenen Zähnen. Von denen wollte er sich allerdings nicht trennen, wie Amtsrichter Dr. Kollenberg trocken bemerkte: Als ein Arzt sie ziehen wollte, sprang der Mann vom Stuhl und suchte das Weite.
Das damals verletzte Opfer kam übrigens gestern nicht zum Gerichtstermin. Ob aus den gleichen Gründen wie die anderen ferngebliebenen Zeugen? Sie hätten Angst vor "Repressalien der rechtsradikalen Clique", hatten sie erklärt. Doch Zeugenpflicht ist Zeugenpflicht: Und so müssen sie jetzt pro Nase 150 Euro Ordnungsgeld zahlen.
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