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Gibt Dortmunds OB Sierau nochmal vorzeitig sein Amt ab?

Gibt Dortmunds OB Sierau nochmal vorzeitig sein Amt ab?

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Foto: WAZ FotoPool

Dortmund. 

Sollte sich die gestärkte rot-grüne Landtagskoalition vorstellen, dass spätestens im Jahr 2020 in ganz NRW (Ober)Bürgermeister und Landräte, sowie Stadträte und Stadtbezirksvertretungen wieder am einem Tag gewählt werden, hat sie ihre Rechnung möglicherweise ohne Dortmunds OB Ullrich Sierau (SPD) gemacht. Nur dessen neuerlicher Rücktritt könnte die Synchronisierung aller kommunalen Wahltermine komplett machen.

Die schwarz-gelbe Landesregierung unter Jürgen Rüttgers hatte durchgesetzt, dass die Wahlperioden und damit auch die Wahltermine der hauptamtlichen Chefs der Kommunen und Kreise einerseits und die der ehrenamtlichen Bürgervertreter andererseits künftig auseinanderfallen. Konsequenz: Im August 2009 wurden die Räte für fünf, die Oberbürgermeister aber erstmals für sechs Jahre gewählt.

Im Jahr 2020 gehen alle wieder auf Stimmenfang

Auch das will Rot-Grün ganz schnell wieder rückgängig machen. Wie berichtet, wird die nächste Landesregierung dem neu gewählten Landtag bereits am 21. Juni einen konkreten Vorschlag zur Reform der Reform des Kommunalwahlrechts vorlegen.

Danach soll die Wahlperiode der Räte, die planmäßig 2014 neu gewählt werden, einmalig von fünf auf sechs Jahre verlängert werden. Bei den Oberbürgermeistern, die fast alle in 2015 zur Wahl stehen, soll es genau umgekehrt laufen: Sie werden einmalig für nur fünf statt für sechs Jahre gewählt. Ergebnis: Alle gehen im Jahr 2020 wieder gemeinsam auf Stimmenfang.

In zwei großen Revierstädten geht dieser Plan nicht auf: Duisburg und Dortmund.

Nach der Abwahl von Adolf Sauerland am 12. Februar bestimmen die Duisburger vermutlich noch in diesem Jahr einen neuen OB. Dessen Amtszeit läuft aber nicht schon 2015, sondern erst 2018 ab. Zwei Jahre später wird der Rat in Duisburg neu gewählt. Immerhin: Der Souverän in Duisburg hat noch nicht entschieden, wer Sauerland-Nachfolger wird. Von daher könnte die rot-grüne Landtagskoalition, so sie sich sputet, zuvor noch schnell gesetzlich neue Fakten schaffen.

OB Sierau steht bis 2016 bei seinen Wählern unter Vertrag

Was in Dortmund ganz bestimmt nicht klappt. Denn Ullrich Sierau wurde im August 2009 zwar bis 2015 zum OB gewählt, stellte sich aber – unter dem Druck des Verdachts auf Wahlbetrug durch die Haushaltslüge seines Vorgängers Langemeyer – im Mai 2010 einer Wiederholungswahl. Die Amtszeit des Siegers setzte die Bezirksregierung nach Rücksprache mit der Landesregierung auf sechs Jahre fest. Heißt: OB Sierau steht bis 2016 bei seinen Wählern unter Vertrag.

Sollte er dann wiedergewählt werden, lässt sich die Wahlperiode zwar einmalig auf fünf Jahre verkürzen. Das liefe dann allerdings auf eine nächste OB-Wahl 2021 hinaus. Der Rat hingegen würde nach dem neuen Recht schon 2020 neu gewählt. In Dortmund – und möglicherweise nur hier – bliebe es also bei unterschiedlichen Wahltagen.