Gewalttat im Milieu ist nicht zu beweisen
30.08.2010 | 16:37 Uhr 2010-08-30T16:37:00+0200
Dortmund. Mit einem Freispruch endete der Prozess gegen zwei 25 und 28 Jahre alte Männer. Die 31. Große Strafkammer konnte dem Duo nicht beweisen, eine zur Tatzeit 16-jährige Prostituierte vergewaltigt und ausgeraubt zu haben.
Auch im zweiten Anlauf und mit Unterstützung einer Anwältin vermochte sich das mutmaßliche Opfer nicht daran zu erinnern, was in den frühen Morgenstunden des 27. Juli 2006 im „Grevener Holz“ geschah. „Ein Verfahren, wie auch wir es in dieser Form noch nicht erlebt haben“, erklärte der Vorsitzende Richter Ulf Pennig. Bereits zum Prozessauftakt hatte die aus der Haft vorgeführte junge Frau erklärt: „Das alles interessiert mich nicht mehr.“ Seit ihrem 12. Lebensjahr will sie Drogen genommen haben, an jenem Tag, so erzählte sie, sei sie wahrscheinlich ebenfalls „vollgedröhnt“ gewesen. Auch Staatsanwältin Bettina Werner hatte zuvor mangels Beweisen Freispruch gefordert. Laut Anklage hatte das Duo das Mädchen an der Haltestelle „Glückaufstraße“ angesprochen.
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