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Amtsgericht

Gericht spricht Oma frei

10.02.2012 | 15:41 Uhr
Gericht spricht Oma frei
Foto: WAZ FotoPool

Dortmund.   Verletzung des Briefgeheimnisses und versuchte Nötigung warf die Staatsanwaltschaft einer Frau vor, die einfach den Rentenbescheid zweier Nachbarn Rentner geöffnet hatte. Das Gericht sprach die Frau frei: Da sie nicht lesen kann, könnte das Öffnen aus Versehen geschehen sein.

Gegen Monatsende warten die zwei Rentner in dem Haus an der Lortzingstraße immer besonders aufmerksam auf den Briefträger – dann kommt nämlich der Rentenscheck. Diesmal warteten sie vergebens: Eine Nachbarin hatte die Post einfach aufgemacht.

Wegen Verletzung des Briefgeheimnisses und versuchter Nötigung saß die 59-Jährige gestern auf der Anklagebank des Amtsgerichtes. Denn dass sie den beiden Rentnern die Post vor der Nase weggeschnappt hat, war nicht die einzige böse Überraschung der beiden Herren: Laut Anklage verlangte die Nachbarin auch noch 50 Euro für die inzwischen geöffneten Briefe.

Im Prozess stellte sich die ganze Sache allerdings etwas anders dar: „Meine Mandantin hat den Brief zwar geöffnet, aber nicht erkannt, dass er nicht an sie gerichtet war“, erklärte Verteidiger Rechtsanwalt Rainer Wittmann. Den Grund beteuerte die Dame höchst wortreich: Sie könne nicht lesen und schreiben.

Rentner empört

Wie sie nun in den Besitz der beiden Briefe kam, ließ sich nicht mehr mit Sicherheit aufklären. Sie selbst behauptet: „Der Postbote hat mir die Briefe gegeben, und dann habe ich sie aufgemacht.“

Erst ihr Enkel habe sie am Nachmittag auf das Versehen aufmerksam gemacht. Und der Junge war es laut Aussage der Rentner auch, der ihnen die Briefe hochbrachte. Und zwar mit den Worten: „Hier, ich habe eure Post. Meine Oma hat gesagt, sie will dafür 50 Euro haben.“ Empört sagte der Rentner im Gericht dazu: „Das muss man sich mal vorstellen: Erst uns die Post wegschnappen und dann noch 50 Euro dafür verlangen. Was für eine Frechheit!“

Enkel übergab die Briefe

Allerdings sei die Oma, so die beiden Herren übereinstimmend, bei der Übergabe gar nicht anwesend gewesen. „Ob sie ihren Enkel tatsächlich beauftragte, dafür Geld zu verlangen, oder ob dem Jungen das spontan eingefallen ist, ist unklar“, sagte die Vertreterin der Staatsanwältin. Auch müsse man der Frau glauben, dass sie nicht lesen und schreiben könne und die Briefe versehentlich geöffnet habe. Und so sprach Amtsrichter Mario Pawlowski die Großmutter frei. Die zwei Herren können weiterhin in Ruhe am Monatsende auf ihre Rente warten – die Familie ist umgezogen.

Kathrin Melliwa

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Kommentare
13.02.2012
05:53
Gericht spricht Oma frei
von Horch72 | #2

Sonst schützt Unwissenheit aber vor Strafe nicht ! Es ist mehr als unwahrscheinlich, dass ein Mensch 59 Jahre durch das Leben geht, ohne lesen und schreiben zu können.

12.02.2012
21:08
Gericht spricht Oma frei
von heinrichh | #1

Merkwürdig, die Frau kann nicht lesen und hat die Briefe geöffnet.

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