Musik
Gema verlangt von Dortmundern 23,01 Euro für drei Weihnachtslieder
22.01.2010 | 06:51 Uhr 2010-01-22T06:51:00+0100
Dortmund. Böse Bescherung nach Weihnachten: Weil 30 Grundschul- und Kindergartenkinder auf einem Weihnachtsmarkt in Holzen „Oh Tannenbaum”, Jingle Bells” und „Kling Glöckchen” gesungen hatten, schickte die GEMA an den Marktveranstalter „IG Holzen aktiv” eine Rechnung: 23,01 Euro.
Rudi Gaidosch kann's nicht fassen. Der Vorsitzende der Interessengemeinschaft weiß nicht, ob er lachen oder weinen soll über die Post, die er von der „Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte” (GEMA) bekam. Rückblick: 18. Dezember. Auf einem Parkplatz am Heideweg steigt nach mühevoller Planung der erste Weihnachtsmarkt der IG Holzen. Ein paar Stände warten auf Besucher. Würstchen werden auf dem Grill gedreht. Eiskalt ist es.
Kinderstimmen statt Musikanlage
Eigentlich wollte die IG die Besucher per Musikanlage beschallen. Auf Anraten des Männergesangvereins hatte man sich dafür bei der GEMA angemeldet. Doch eine Anlage war nicht rechtzeitig zu bekommen. Da kam das Angebot der Eintracht-Grundschule und des AWo-Kindergartens (beide Vereinsmitglieder) wie gerufen. 30 Kinder der Schule und des AWo-Kindergartens wollten den Besuchern bei Minusgraden die Herzen wärmen. Pflichtbewusst hatte Rudi Gaidosch im Vorfeld auch darüber die GEMA informiert.
Dick eingemummelt singen die Kinder stolz wie Oskar drei Weihnachtslieder. Die Eltern applaudieren. Der Lohn: ein leckerer Stutenkerl.
23,01 Euro für einen Kurzauftritt
Vor wenigen Tagen dann der bittere Nachgeschmack: Die GEMA schickte Rudi Gaidosch – ohne Begründung – die Rechnung für den Kurzauftritt der Kleinen: 23,01 Euro. Im Prinzip nicht viel Geld – aber aus Prinzip „ein Ding der Unmöglichkeit”, findet Gaidosch. Da freuten sich Kinder, mal vor ihren Eltern und Verwandten auftreten zu können – und dann das. Für Gaidosch steht fest: „So demotiviert man ehrenamtliches Engagement.” Und überhaupt: Wenn hier kassiert werde, warum dann nicht auch bei allen Weihnachtsfeiern und Gottesdiensten, bei denen Weihnachtslieder gesungen werden?
Auf Nachfrage konnte die zuständige GEMA-Pressestelle in München gestern noch keine Auskunft geben. Man müsse sich bei der Bezirksdirektion in Hamburg erkundigen, wie sich die Sache aus Sicht der GEMA in NRW darstelle.
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