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Gefängnisstrafe für Neonazi Sven K.

23.01.2013 | 00:11 Uhr

Die beiden türkischstämmigen Jugendlichen waren am 26. November 2011 einfach „zur falschen Zeit am falschen Ort“, so der Vorsitzende Richter Ulf Pennig. Dass Neonazi Sven K. sie ohne jeglichen Grund mit der Faust niederschlug und zwei seiner Kumpanen auf die wehrlos am Boden liegenden Jungen eintraten, sei jedoch mitnichten ein Ausdruck „fremdenfeindlicher Gesinnung“.

Eher jedoch ein Zeichen „maßloser Aggressivität“. Und dafür muss Sven K. (24) jetzt wegen Körperverletzung, gefährlicher Körperverletzung, Bedrohung und Beleidigung ein Jahr und neun Monate ins Gefängnis. Seine beiden rechten Kumpel Tim G. und Dennis B., die die am Boden liegenden Schüler damals brutal zusammentraten, müssen zwei Jahre und neun Monate bzw. ein Jahr ins Gefängnis. Der kleinere Bruder von Sven K. kam wegen Beleidigung mit einer Verwarnung davon und muss ein Wochenende Freizeitarrest abbüßen. Das einzige, was die Kammer dem Jugendlichen nachweisen konnte: Er hatte an jenem Tag auf dem Weihnachtsmarkt eine junge Frau, die einen Sticker „gegen Rechts“ trug, angespuckt. Das alles sei unter dem starken Einfluss seines großen Bruders Sven geschehen, den er bewundere und als Vaterersatz ansehe, so der Vorsitzende Richter Ulf Pennig. Da auch der Vertreter der Jugendgerichtshilfe dem jüngeren Bruder ansonsten eine positive Entwicklung bescheinigte – so will er seinen Meisterbrief als Dachdecker erwerben – gab ihm die Kammer noch einmal eine Chance.

Auf die jedoch konnte Sven K. nicht bauen. Im November 2005 wurde der heute 24-Jährige wegen Totschlags zu sieben Jahren Jugendstrafe verurteilt, er hatte an der U-Bahnstation Kampstraße einen Punker erstochen. Wegen guter Führung wurde Sven K. nach fünf Jahren entlassen – und schlug, noch unter Bewährung stehend, am 26. November jenen türkischstämmigen Schüler nieder. Der Jugendliche hatte den Fehler gemacht, einen Streit zwischen Sven K. und dessen Ehefrau zu beobachten. Die Reaktion des Rechten: „Was guckt ihr so blöd, ihr Bastarde?“ Dass auch er es war, der dann den zweiten Jungen niederschlug und auf beide am Boden liegende Schüler eintrat, konnte das Gericht jedoch nicht feststellen. „Eine lebensnahe Vorstellung reicht für eine Verurteilung nicht aus“, so der Vorsitzende Richter Ulf Pennig.

Zwei der Neonazis müssen zudem ins Gefängnis, weil sie in Oberhausen und Wuppertal – hier bei einer Demo – Menschen angegriffen und verletzt haben.

Kathrin Melliwa

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