DerWesten verlost 5x2 Karten für Pulled Apart By Horses und Visions-Party im FZW
14.02.2012 | 17:20 Uhr 2012-02-14T17:20:21+0100
Dortmund. Die britische Punkrocker-Formation Pulled Apart By Horses schaut am 2. März im Dortmunder FZW vorbei. Im Rahmen der Visions-Party spielen an diesem Freitag auch noch Adolar und Turbowolf im Vorprogramm. Wir verlosen für das Konzert 5x2 Karten, die auch für die anschließende Feier gelten.
Pulled Apart By Horses haben 2012 ihr zweites Album "Though Love" veröffentlicht - jetzt spielen sie daraus live im FZW in Dortmund. Das durchgeknallte Punkrock-Quartett aus Leeds liefert eine Mischung aus Screamo, nervösem Indierock und harten Riffs. Die Briten waren in Deutschland als Vorband von den Blood Red Shoes oder Future Of The Left unterwegs.
Als Support bringen Pulled Apart By Horses am Freitag Adolar und Turbowolf mit. Das Konzert findet am 2. März 2012 statt. Einlass ist ab 19 Uhr. Beginn ist um 20 Uhr. Gemeinsam mit der anschließenden Visions-Party kostet der Eintritt im Vorverkauf 15 Euro.
Wer nur die anschließende Party besuchen möchte, zahlt sechs Euro. In der FZW Halle gibt's Visions Greatest Hits (Rock, Alternative - DJ Önder (Stone/Düsseldorf) im Club Punkrock, Metal und Hardcore (Andistroy / GetAddicted). Im Café legen Damned Dan (GetAddicted) und Mirage Sounds (GetAddicted) auf.
Im März wird es zudem eine zusätzliche Visions-Party im FZW geben, da der April-Termin auf den Karfreitag fallen würde . Der Ausweichtermin ist am Samstag, 31. März. Einlass ist ab 23 Uhr, Eintritt kostet 6 Euro.
Gewinnaktion von DerWesten
Wir verlosen für das Konzert von Pulled Apart By Horses plus Adolar und Turbowolf an diesem Freitag, 2. März, 5x2 Karten, die auch zum Eintritt bei der anschließenden Visions-Party berechtigen. Wer Tickets gewinnen möchte, schreibt einfach eine E-Mail an gewinnspiel@derwesten.de mit der Betreffzeile Pulled Apart By Horses. Bitte in der Mail Namen und Erreichbarkeit angeben. Einsendeschluss ist Donnerstag, 1. März, 17 Uhr. Die Gewinner werden per Mail benachrichtigt. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
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