Fußballer muss 50.000 Euro für Foul in Kreisliga bezahlen
26.11.2012 | 15:19 Uhr 2012-11-26T15:19:17+0100
Dortmund/Lünen. Ein Dortmunder Amateur-Spieler hatte seinen Gegner bei einem rücksichtslosen Foul-Spiel so schwer verletzt, dass er seinen Beruf aufgeben musste. Der Lüner klagte daraufhin erfolgreich auf Schmerzensgeld. Laut einer Entscheidung des Oberlandesgerichts Hamm muss der Dortmunder 50.000 Euro zahlen.
Fußballspieler haften bei einem rücksichtslosen Foul für die Verletzungen ihrer Gegner. Das hat jetzt das Oberlandesgericht Hamm entschieden. Ein Dortmunder Amateur-Spieler hatte im April 2010 während des Spiels zwischen dem VfL Kemminghausen und dem VfB Lünen 08 in der Kreisliga A3 einen Spieler aus Lünen mit gestrecktem Bein gefoult. Das mittlerweile 34-jährige Opfer zog sich dabei eine schwere Knieverletzung zu. Seinen Beruf als Maler und Lackierer musste er aufgeben.
Der Lüner fungiert jetzt als Co.-Trainer des VfB Lünen 08. Richtig laufen kann er jedoch immer noch nicht. In der Lüner Sportszene hatte es nach dem Foul Solidaritätsaktionen gegeben, um die langwierige Behandlung finanzieren zu können.
Ein Urteil des Landgerichts Mönchengladbach hat die Jugend- und Amateurfußball-Szene aufgeschreckt. Ein 14-jähriger Jugendfußballer wurde nach einem Foul zu 2000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Funktionäre fürchten eine Klagewelle.
Der Schiedsrichter hatte das Foul mit einer gelben Karte geahndet. Das Opfer zog vor Gericht und verlangte Schadensersatz, insbesondere Schmerzensgeld. Nach seiner Darstellung habe der Dortmunder grob regelwidrig gespielt. Der Beklagte wiederum erklärte, der Lüner hätte sich im Zweikampf lediglich eine unglückliche Verletzung zugezogen.
Amateur-Fußballer hat laut Gericht rücksichtslos gespielt
Das Oberlandesgericht Hamm hat jetzt die erstinstanzliche Verurteilung des Dortmunders vor dem Landgericht Dortmund bestätigt. Der Fußballer muss ein Schmerzensgeld in Höhe von 50.000 Euro zahlen. Ein Fußballspieler hafte demnach zwar nicht, wenn er seinen Gegner bei regelgerechter Spielweise verletzt. In diesem Fall habe der Beklagte allerdings rücksichtslos gehandelt. Er habe, so das Gericht, den Zweikampf ohne jede Rücksicht auf die Gefahr und die Folgen geführt.
Müssen Amateur-Fußballer nun Angst haben, dass jedes Foul-Spiel ein teures Nachspiel hat? Manfred Schnieders, Vizepräsident Fußball beim Fußball- und Leichtathletikverband Westfalen (FLVW), warnt davor, dass Sportler leichtfertig mit dem Gericht drohen. "Das wäre das schlimmste, was dem Sport passieren kann", betont Schnieders. Man dürfe das Urteil des OLG Hamm nicht verallgemeinern. Mit einer Klagewelle rechnet er allerdings nicht. Ähnlich sieht das Klaus-Peter Richarz, Vorsitzender des Fußballausschusses im Fußballkreis Dortmund: "Das haut uns vom Hocker." Welche Konsequenzen das Urteil habe, müsse aber erst erörtert werden. Für die Sportgerichtsbarkeit sei das Foul mit der Gelben Karte erledigt. Aber jedem stehe es offen, vor ein ziviles Gericht zu ziehen. I-6 U 241/11 (kari)
17:24
Ich finde das in zweierlei Hinsicht einfach nur lächerlich,zunächst,dass ein Fussballer Klage einreicht,wenn das in einem Zweikampf passiert ist und dann,dass das Gericht sowas auch noch zulässt und bestraft,wenn dieser Artikel weitgehend die Runde macht,dann wird Woche für Woche ein Spieler der gefoult wird,das so auslegen,als wäre das reine Absicht gewesen und Zeugen dafür,lassen sich bekanntlich in den eigenen Reihen genug finden,von daher ist nicht abzusehen,ob es jetzt Nachzügler geben wird,ich persönlich würde "Ja" sagen,denn wenn sich damit Geld verdienen lässt,sind Abzocker nicht weit!!!
Unsere Gerichte haben ja auch nichts besseres zu tuen,meiner Meinung nach,wer Fussball spielt,muss sich der Gefahr im klaren sein und das Risiko selber tragen!!!
Hallo Lavdimi2,
ich glaube du hast es unten nicht gelesen. Hier geht es um reine Körperverletzung und pure Absicht. UND wenn sich der Spieler auch noch nach dem Spiel damit rüstet, dann hat das Gericht schon genau richtig entschieden.
So ist es ja nicht gewesen, der Spieler, der verletzt wurde, war in einem Zweikampf mit einem anderen Spieler, gerade erfolgreich hervorgegangen, als der Spieler, der verletzte, mit gestreckten Bein von der Seite kam.
Lies doch einfach mal hier: http://www.derwesten.de/sport/lokalsport/luenen/50-000-euro-fuer-foul-er-hat-sich-nicht-entschuldigt-id7335650.html
Natürlich ist der Bericht nur einseitig verfasst, aber zeigt trotzdem ein paar mehr Hintergründe auf.
16:17
Ich finde das vollkommen in Ordnung. Wer einem anderen - auch beim Fußball - vorsätzlich dermaßen verletzt, soll auch für die Folgen aufkommen. Hoffe das dies jetzt auch in der 1. und 2. Liga "Schule macht". Wenn schon die Schiedsrichter - teilweise - den Einsatz der Karten vergessen, soll der Verursacher wenigstens die Kosten tragen. So mancher Spieler würde es sich dann wohl überlegen einen anderen unnötig zu verletzen.
16:24
@ #17 kumpelanton
Jeder der den Unterschied zwischen einem Unfall und Vorsatz kennt.
Wenn der Spieler merkt, dass er zu spät kommt hat er noch immer die Entscheidung zurückzuziehen und den Gegner "nur" mit seinem Körper umzumähen, oder halt das Bein grade zu lassen und so schwere Verletzungen des Anderen in kauf zu nehmen.
Es dreht sich bei der ganzen Sache nicht um irgendwelche Pipifaxfouls, sondern um solche die nur dazu dienen den Anderen zu verletzen.
10:26
Das ist zwar ein gutes Urteil, aber: welcher Amateur mag jetzt noch auf den Platz laufen, wenn er mit solchen ruinösen Folgen rechnen muss?
Zur Not könnte man versuchen, die eigene Haftpflichtversicherung zu bemühen...
09:51
Bums das hat gesessen hoffentlich hilft es auch.
04:57
Möchte da kein Richter sein, der so etwas beurteilt und dann Recht sprechen soll.
Klar müssen Rambo-Aktionen hart bestraft werden durch die Sportgerichte, aber jeder der schon einmal Fussball gespielt hat, kennt auch die Gefahr von Verletzungen. Manchmal muss garnicht die Absicht einen Gegenspieler zuverletzen dahinterstehen. Man kommt einfach mal zuspät und erwischt statt den Ball, das Bein des Gegners oder steigt beim Kopfball hoch und verletzt den anderen Spieler sodaß er einen Nasenbeinbruch hat.
Wer will da schon sagen können das es Vorsatz war.
Nach diesem Urteil bleibt den Vereinen nicht anderes übrig Spieler durch Versicherungen abzusichern.
Wie gesagt, da möchte ich kein Richter sein.
Glückauf
02:24
Auch im echten Leben richten sich Urteilsprüche in Schadensersatz-Prozessen nicht nach der "Ahnung" oder dem vermutlichen Körperbau des Geschädigten, sondern nach dem gutachterlich festgestellten Schadensumfang und der vorher festgestellten Vorsätzlichkeit (deshalb heißt der Typ in Schwarz auf dem Spielfeld mit seinen gelben und roten Karten ja auch ganz legal Schieds*richter*).
Auch wenn jetzt wieder der große Aufschrei wg. der Blödheit mancher Schiedsrichter losgeht - es gibt bei einem Pflichtspiel jede Menge Zeugen, mit denen ein Gericht, anders als bei einer Parkhaus-Schlägerei, jede Menge verwertbarer Aussagen anfertigen kann.
02:09
Schon mal daran gedacht, dass Berufs-Spieler allein durch ihre Verträge ganz anders abgesichert sind als Kreisliga-Spieler, die ihr Geld mit ihrem normalen Beruf verdienen (also Fußball im rechtlichen Sinn als *Freizeitbetätigung* ausüben) und auch die Haftpflicht bei Unfällen - natürlich mit exorbitanten Beiträgen - anders aussieht?
Zwar kann auch ein Kreisliga-Verein seine Spieler gegen Schadensersatzforderungen wg. Unfallschäden anderer Spieler in einem Pflichtspiel versichern, die Versicherungssummen sind aber im Regelfall zu klein bzw. zu teuer, um eine Berufsunfähigkeit zu regulieren. Und ein mind. durch Gelb geahndetes, also absichtliches Foul wird schon mal gar nicht reguliert.
Da sind dann - wie im richtigen Leben - die besser bestückten Topliga-Vereine auch für ihre Spieler besser dran, weil da keine Zivilgerichtsprozesse angestrengt werden müssen.
22:37
In Deutschland wird Fußball zum Pussy-Sport.
Genauso lange bis IHR Knie dran ist, power.....
ja, der Herr Michael Schlein ist echt ne Pussy, dass er die 25k Euro nicht selbst bezahlen will, die ihm durch Fahrts- und Behandlungskosten entstanden sind und die 12 Knieoperationen mit der Angst, dass es Steif bleibt, sind ja auch total Memmenhaft.
http://www.derwesten.de/sport/lokalsport/luenen/50-000-euro-fuer-foul-er-hat-sich-nicht-entschuldigt-id7335650.html
21:19
"Wer kann denn schon ahnen, wer nach einem Foul böse umfällt oder weiche Knie hat? "
Ist das Ihr Ernst? Jeder mit einem halbwegs funktionierendem Verstand sollte wissen, dass es mehr als nur ein bisschen Aua gibt, wenn Vollhorst mit seinen Stollenschuhen mit Anlauf auf die Kniescheibe springt......
Sorry aber solch unüberlegten Handlungen und Kommentare wie Ihre sind der Supergau für jeden Sport.
Daumen hoch!