Freispruch für Nazis nach Mai-Randale 2009 bei DGB-Kundgebung in Dortmund
19.06.2012 | 18:32 Uhr 2012-06-19T18:32:00+0200
Dortmund. Der Überfall von Nazis auf die DGB-Kundgebung am 1. Mai 2009 hatte ganz Deutschland schockiert. Mehr als drei Jahre später nun das Aufsehen erregende Urteil: Freispruch für die angeklagten Rechtsextremisten Dennis G. und Alexander D., denen die Anstiftung zur Gewalt nicht nachweisbar ist.
Drei Jahre nach der Randale vom 1. Mai 2009 , bei der rund 400 Neonazis Dortmunder Bürger in Angst und Schrecken versetzten – dabei vor allem friedliche DGB-Kundgeber – sprach das Erweiterte Schöffengericht am Dienstag zwei Rechte frei. Laut Staatsanwaltschaft waren sie an jenem Tag die Drahtzieher.
Dass Dennis G. (26), Anmelder vieler Demonstrationen, und Alexander D. (28) an jenem 1. Mai 2009 zur Gewalt anstachelten, sei den Angeklagten nicht nachzuweisen, erklärte der Vorsitzende Richter Constans Jersch. Daher seien sie vom Vorwurf des Landfriedensbruches und des Verstoßes gegen das Versammlungsgesetz freizusprechen.
In Kneipe "Ernie" Gäste verprügelt
Zumindest Alexander D. kam jedoch nicht ungeschoren davon, allerdings wurde er wegen anderer Straftaten zur Rechenschaft gezogen. So hatte er unter anderem in der Kneipe „Ernie“ mit anderen Rechten Gäste verprügelt. Wegen gefährlicher Körperverletzung und Beleidigung wurde er zu einer Bewährungsstrafe von sieben Monaten und einer Woche verurteilt. Zudem muss er als Auflage 1000 Euro zahlen.
§ 125 Landfriedensbruch besagt: Aus einer Menschenmenge heraus erfolgen Gewalttätigkeiten, die die öffentliche Sicherheit gefährden. Während in der alten Rechtsprechung schon das bloße „Mitlaufen“ strafbar war, geht der BGH jetzt von einer „aktiven Gewalt“ aus.
Als Versammlungsleiter darf laut Gesetz nur einer gelten – was eine Verurteilung erschwert.
Nicht nachzuweisen war ihm aufgrund der Video-Aufzeichnungen, dass er an jenem Morgen 400 Neonazis, die sich damals am Hauptbahnhof versammelt hatten um angeblich weiter nach Siegen weiterzufahren, mit „aufputschenden Handbewegungen“ angestachelt habe. Auch, dass er im Vorfeld durch das Verschicken von SMS die nicht genehmigte Demo organisierte, war ihm nicht nachzuweisen.
Damals stürmte die Meute grölend den Freistuhl herauf, am Theatervorplatz stieß sie auf die DGB-Kundgebung. Dazu Richter Constans Jersch: „Aus den Bildern ist nicht ersichtlich, wer angegriffen hat.“ Eine Aufnahme zeige, dass „DGB-Teilnehmer mit Fahnen auf die Rechten zulaufen“.
Geldstrafe gefordert
Der Vertreter der Staatsanwaltschaft hatte für Dennis G. wegen Landfriedensbruch durch „psychische Beihilfe“ 1500 Euro Geldstrafe gefordert. Durch das Schwenken einer Fahne habe er den „Nachzüglern“ den Weg gewiesen. Alexander D., so die Staatsanwaltschaft, sei wegen Landfriedensbruch und Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zehn Monaten mit Bewährung zu verurteilen.
Der frühere DGB-Vorsitzende des östlichen Ruhrgebiets Eberhard Weber wollte sich am Dienstag nicht zu dem Freispruch äußern: „Ich muss das erst sortieren“.
21:05
Es ist doch völlig egal, ob es ein Nazi oder sonst was ist. Wenn einem eine Tat nicht nachgewiesen werden kann, gibt es Freispruch.
Und das ist auch gut so.
20:57
Der Skandal ist nicht, dass die "Neonazis" wegen Mangels an Beweisen freigesprochen wurden. Der Skandal beginnt viel früher. Der Skandal ist, dass die Justiz geschlagene drei Jahre gebraucht hat, um das Verfahren zu eröffnen, so dass bei wichtigen Zeugen die Erinnerung verblassen konnte; dass die Zeugenaussagen von Polizisten in sogenannten Masterprotokollen zusammengefasst wurden, zu denen die als Zeugen geladenen Polizisten fast nichts sagen konnten; dass bestimmte Polizisten, die etwas hätten aussagen können, überhaupt nicht als Zeugen geladen wurden; und dass die sogenannte "Staatsschutz"-Polizei am 1. Mai 2009 damit beschäftigt war, die DGB-Demonstration zu observieren, anstatt die sich vor dem Hauptbahnhof zusammenrottenden Faschisten zu beobachten. Vor dem Hintergrund der dünnen Beweislage ist der Freispruch völlig folgerichtig. Die dünne Beweislage aber haben Polizei und Justiz selber zu verantworten.
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20:49
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Mein Gott, wie verblendet kann man eigentlich sein? Wer sorgt denn an jedem 1. Mai, bei jeder friedlichen Pro Nrw Demo, Naziaufmärschen, Auftritten von Sarrazin oder sonstigen angeblich rassistischen Veranstaltungen für brennende Polizeiautos, geworfene Brandsätze, verwüstete Straßenzüge und Randale. Linke und sogenannte Antifaschisten, sonst niemand. Wer nicht ganz blöd ist, sieht doch regelmäßig von wen die Gewalt ausgeht
20:37
Bitter, dass die Nazis von dem System vor dem Knast gerettet wurden, dass sie eigentlich ablehnen. Da können sie doch nicht stolz drauf sein, dass die Demokratie quasi ihr Retter ist.
[Entfernt von Moderation]
20:31
Uiuiui... wenn das den Richter nicht mal seinen Job kostet. So wie es bspw. einen bestimmten "Bonus" für bestimmte Straftäter gibt, gibt es normalerweise im "Kampf gegen Rechts" eine bestimmte Straf"garantie", unabhängig von der Schuldfeststellung. Naja, ein kleiner rechtsstaatlicher Lichtblick im sonst so tristen Justizalltag. "Im Zweifel für den Angeklagten" gilt leider auch für Nazis.
(Nicht dass ich mich mit der Ideologie anfreunden kann, aber es gilt nun mal gleiches Recht für alle, auch wenn das die linken in DDR-Manier natürlich nicht passt.
20:28
Jeder Demokrat muss sich einmal die berechtigte Frage stellen:
"Ist die Justiz eventuell auch durch die Braunen infiltriert?"
Was für ein lächerlicher und erbärmlicher Blödsinn! Genau das ist der Beweis, daß wir keine Systemjustiz haben sondern eine, die demokratisch richtig funktioniert.
Wenn sich eventuell manche Linke und Autonome auf den Schlips getreten fühlen, so sollten sie sich mal fragen, in wievielen Fällen es gerade die sind, die im Verlauf von Demonstrationen gewalttätig auftreten. Folglich gibt es auch immer entsprechend viele Festnahmen.
Gruß
19:41
dieses urteil zeichnet unsere justiz wieder aus.
18:55
Die Justiz lässt sich mal wieder am Nasenring durch das Dorf ziehen und über "Bewährung" lacht der braune Sumpf.