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Amtsgericht

Frau verurteilt – sie ließ Schülerin auf der Straße liegen

03.01.2013 | 15:58 Uhr
Frau verurteilt – sie ließ Schülerin auf der Straße liegen
Die Autofahrerin wurde von dem Amtsgericht zu einer Geldstrafe verurteilt.

Dortmund.   Wegen Unfallflucht verurteilte das Amtsgericht eine Autofahrerin (54) zur Zahlung von 1750 Euro Geldstrafe, außerdem muss sie acht Monate auf ihren Führerschein verzichten. Die Frau hatte eine 15-jährige Schülerin angefahren und danach einfach Gas gegeben.

Eine Situation, wie sie jedem passieren kann und vor der sich jeder Autofahrer fürchtet: Plötzlich springt ein Fußgänger auf die Straße, man kann nicht mehr bremsen. So geschehen am 10. September 2012 auf der Straße Overgünne in Benninghofen. Doch was die Autofahrerin (54) dann tat, dafür hatte Amtsrichter Christian Henze gestern im Prozess nicht das geringste Verständnis: Sie fuhr einfach weiter und ließ eine 15-Jährige verletzt auf der Straße zurück.

„Ich habe mich so erschreckt, ich fahre seit 1975 Auto, aber so etwas ist mir noch nie passiert“, erklärte die wegen „unerlaubten Entfernens vom Unfallort“ angeklagte Frau gestern im Amtsgericht. Sie fuhr damals erst nach Hause und kehrte nach 30 Minuten an den Unfallort zurück. Aber nicht etwa, um sorgenvoll zum Rettungswagen zu stürzen und sich nach dem Zustand der Schülerin zu erkunden, die damals unter anderem einen Sprunggelenksbruch erlitten hatte.

Polizei vermutete, es ginge der Frau um Schadensregulierung

Vielmehr erweckte sie gegenüber der Polizei den Anschein, als sei es ihr vor allem um Fragen der Schadensregulierung gegangen – so jedenfalls geht es aus dem Bericht der Beamten hervor, der dem Gericht vorlag. „Das stimmt so nicht, das ist falsch herübergekommen“, wehrte sie sich gestern. „Ich habe lediglich gesagt, dass ich mich jetzt zur Verfügung stelle, ich habe ja auch noch mit der Mutter des Mädchens gesprochen.“ Und die 15-Jährige? Die wusste noch, dass ich „da herausgelaufen bin, dann kam das Auto, ich bin dann da irgendwie vor“.

Verteidigerin sieht „spontane Kurzschlussreaktion“

Während Verteidigerin Dagmar Henninger-Jaber erklärte, ihre Mandantin habe aus einer „spontanen Kurzschlussreaktion“ heraus das Weite gesucht, weil sie unter Schock gestanden habe, kam Amtsrichter Christian Henze zu einem ganz anderen Ergebnis: „Ein Mensch ist Ihnen vor das Auto gelaufen. Und Sie fahren einfach weg und denken zu Hause nur daran, ihren Personalausweis hervorzuholen. Das war kein Schock.“

Er verurteilte die Autofahrerin zur Zahlung von 1750 Euro Strafe, außerdem muss sie insgesamt acht Monate auf ihren Führerschein verzichten, den sie bereits im Herbst abgeben musste. „Wenn ein Unfall passiert, dann muss man dableiben. Und wir reden hier nicht von einer Beule auf dem Parkplatz.“

Kathrin Melliwa

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Kommentare
05.01.2013
12:29
Frau verurteilt – sie ließ Schülerin auf der Straße liegen
von Xavinia | #1

Wie verschieden Autofahrer doch reagieren können. ICH konnte in einer ähnlichen Situation wegen des Schocks keinen mm mehr fahren. Es dauerte einige Zeit, bis ich realisiert hatte, was überhaupt passiert war.
Übrigens: Nichts ernsthaftes, dem Himmel sei Dank alles glimpflich verlaufen.

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