Familienkrach zwischen Vorspeise und Hauptgang
10.08.2012 | 17:51 Uhr 2012-08-10T17:51:00+0200
Dortmund. Zwischen Vorspeise und Hauptgericht soll ein 34-Jähriger auf einem Familienfest seinem ungeliebten Schwager einen Nasenstüber verpasst und ihn auch getreten haben. Grund: Der Schwager soll angeblich schon seit Jahren seine Frau, also die Schwester des Angeklagten, schlagen.
Der Anlass war, sich einmal in großer Runde wiederzusehen. Zum Familienessen in Mamas Wohnung an der Märkischen Straße reiste einer der Söhne gar aus der Schweiz an. Für ein angeheiratetes Familienmitglied endete der Schmaus am Abend des 13. Februar 2012 schmerzhaft: Zwischen Vorspeise und Hauptgang bekam er eins auf die Nase und soll später noch getreten worden sein.
Gefährliche Körperverletzung warf die Anklage demjenigen aus der Familie vor, der maßgeblich an der Zubereitung des köstlichen Mahls beteiligt war. Und der daher, so seine Aussage im Amtsgericht, gar keine Zeit gehabt haben will, sich den ungeliebten Schwager vorzuknöpfen.
„Wir redeten mit unserem Schwager, er soll die Schwester nicht schlagen“
Eines gab er allerdings zu: Zusammen mit seinem Bruder habe er das Fest dazu nutzen sollen, mal mit dem Schwager „zu reden“, wie es es nannte. „Er schlägt unsere Schwester, und das schon jahrelang. Und auch seinen Sohn. Das geht doch nicht.“ Zu diesem Zwecke habe sich sein Bruder mit dem Schwager ins Schlafzimmer zurückgezogen. „Ich selbst stand ja in der Küche, es gab erst Fisch, dann Kalbsleber“, ereiferte sich der junge Mann. Zwischendurch sei es wohl ziemlich laut geworden im Schlafzimmer, das habe er gemerkt, als er beim Kochen immer mal wieder nach dem Rechten gesehen habe. Aber selbst geschlagen? „Nein, bestimmt nicht.“
Der leicht verletzte Schwager schilderte den Abend anders. Er sah das Familienfest als eine gezielt gestellte „Falle“, wie er es nannte. Beide Brüder hätten ihn zu Boden geworfen, wieder hochgezogen und ihm dann etwas „kommen lassen“. Allerdings gab er auch zu, dass wegen Streitigkeiten mit seiner Frau „ganz früher “ die Polizei anrückte...
Da die Staatsanwaltschaft einer Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung von 300 Euro nicht zustimmte, muss Amtsrichter Tim Bollenbach in einem Fortsetzungstermin noch weitere Zeugen hören: Polizisten und Familienangehörige.
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