Fahrgast gesteht Beleidigung
25.01.2012 | 17:19 Uhr 2012-01-25T17:19:00+0100
Dortmund Wegen Beleidigung muss ein 45-Jähriger 1100 Euro Geldstrafe zahlen, so lautete ein Urteil im Amtsgericht. Der Mann war erst betrunken in der S-Bahn eingeschlafen und hatte dann die Kontrolleure beschimpft.
Der 26. Juni letzten Jahres war kein guter Tag für Herrn S. (45). Erst schlief er in der S-Bahn ein, verpasste dadurch den Ausstieg und wurde dann unsanft von den Kontrolleuren geweckt.
All das war wohl etwas zu viel für den Mann mit den feuerroten Haaren: Herr S. vergriff sich, gelinde gesagt, in der Wortwahl. Die Quittung gab es gestern im Amtsgericht: Wegen Beleidigung muss der Dortmunder 1100 Euro zahlen. In diese Geldstrafe hat Amtsrichter Dr. Marko Tartsch ein früheres Urteil miteinbezogen.
Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafe gefordert
Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft hatte gar gefordert, Herrn S. für drei Monate ins Gefängnis zu schicken. Denn als er an jenem Tag die Kontrolleure in der S-Bahn beleidigte, da stand er bereits zweifach unter Bewährung. „Ich kann Ihnen nur raten: Lassen Sie das und konzentrieren Sie sich lieber auf ihr Alkohol,- und Drogenproblem“, mahnte Amtsrichter Dr. Marko Tartsch.
Drei Zeugen hörte das Gericht, die alle bestätigten, was Herr S. im Großen und Ganzen auch selbst zugab. „Ich habe wohl beleidigt und geschimpft. Ich weiß nur nicht mehr genau, was ich da gesagt habe.“ Was bei einem Alkoholwert von 1,6 Promille kein Wunder ist. Die Kontrolleure halfen seiner Erinnerung schnell auf die Sprünge: Neben „sch...Ausländer“ hörten sie auch einige unschöne Sätze, die einen rechtsradikalen Hintergrund vermuten lassen.
„Kein rechtsradikaler Hintergrund“
Davon allerdings will Herr S. absolut nichts wissen, und auch sein Verteidiger Rechtsanwalt Marco Ostmeyer betonte: „Mit diesem Milieu hat mein Mandant wirklich nichts zu tun. Dass die Situation damals eskaliert ist, daran sind die Kontrolleure auch nicht ganz unschuldig.“
Zuvor hatte Herr S. im Gericht nämlich empört erzählt, er sei als „Penner“ beschimpft worden, auch habe man behauptet, er stinke. Außerdem hätten ihn die Kontrolleure unsanft mit einem Fußtritt geweckt. Herr S. selbst erstattete seinerzeit auch Anzeige wegen Beleidigung – jenes Verfahren wurde aber eingestellt.
Was Herrn S. wichtig ist: „Ich habe nichts gegen Ausländer, habe nur ein bisschen beleidigt.“ Dafür muss er jetzt tief in die Tasche greifen.
23:08
Die Presse sollte mal dranbleiben! Denn ich möchte auch wissen, wann der Verurteilte die 1100€ bezahlt!