Ex-Pfarrer soll seine Zahnarztrechnung nicht bezahlt haben
08.09.2008 | 20:26 Uhr 2008-09-08T20:26:51+0200Mit den irdischen Gesetzen steht der ehemalige Pfarrer (63) auf Kriegsfuß: Zweimal wurde er bereits wegen Betrugs und Unterschlagung verurteilt. Und jetzt das: Laut Anklage hat er absichtlich eine Zahnärztin um 4900 Euro geprellt.
"Bei Gott, ich habe nie die Absicht gehabt, etwas nicht zu bezahlen", sagte der Geistliche hoheitsvoll, faltete dabei seine Hände. Bis zum Jahr 2000 war er als evangelischer Pfarrer in einer Gemeinde in Hagen beschäftigt, seit seinem misslungenen Ausflug in die Selbstständigkeit lebt er jetzt von Hartz-IV-Bezügen.
Gut, dass er sich vor zwei Jahren für 2100 Euro ein Keyboard hat liefern lassen, ohne einen Cent dafür zu zahlen, das sei "einfach dumm" gewesen. Aber nie und nimmer, so erklärte der 63-Jährige eifrig, habe er vorgehabt, eine Dortmunder Zahnärztin um ihren Lohn zu bringen. "Ich sagte gleich, ich zahle das privat." Daraufhin legte Frau Doktor los: "Zuerst war es nur ein Zahn, der behandelt werden sollte, dann bekam ich Schmerzen", erzählte der Geistliche, der damals auf Empfehlung eines Kollegen die Dortmunder Praxis aufsuchte. Aus dem einen Zahn wurden zwei, schließlich bekam der Patient Zahnersatz eingesetzt. Mit der Rechnung von 4900 Euro habe er "im Leben nicht" gerechnet.
Doch richtig unruhig sei er auch da noch nicht geworden - schließlich gab es ja Mama. "Meine Mutter hatte in der Vergangenheit auch schon so manche Krankenhausrechnung für mich bezahlt. Daher dachte ich, auch dieses Mal sei das kein Problem." Eine Auffassung, die sein Verteidiger Dr. Dieter Haak teilte: "Es ist doch ein ganz normaler Vorgang, dass eine Mutti ihrem Jungen hilft." Eben auch, wenn der Junge gestandene 63 Jahre alt ist...
Inzwischen ist Mama hochbetagt verstorben. Übrigens drei Jahre nach dem Zahnarztbesuch. Was Amtsrichter Georg Junglas zu der Frage verleitete, warum denn in dieser Zeit kein Geld geflossen sei? Eilige Antwort des Ex-Pfarrers: "Das wundert mich auch. Meine Mutter war immer absolut korrekt. Korrekter, als ich es manchmal war."
An einem weiteren Prozesstag soll nun die Zahnärztin zur Frage der Zahlungsvereinbarung gehört werden.
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