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Landgericht

Ex-Chef einer Internetfirma muss in Haft

27.10.2010 | 16:14 Uhr
Ex-Chef einer Internetfirma muss in Haft
Wegen Betrugs muss ein Ex-Unternehmer jetzt ins Gefängnis. Foto: Mike Röser

Dortmund. Wegen Betrugs in fünf Fällen verurteilte die 33. Große Strafkammer des Dortmunder Landgerichtes einen ehemaligen Chef (37) einer Internetfirma zu einer Gefängnisstrafe von zwei Jahren.

Der Unternehmer, der bereits wegen eines anderen Betrugs im Gefängnis sitzt und früher Apothekenprodukte im Netz vertrieb, hatte einen Pharmazeuten aus Strausberg um insgesamt 100 000 Euro geschädigt. Fünf Mal hatte der Apotheker ihm Geld geliehen – immer in der Annahme, er bekäme es wieder.All das geschah im Jahr 2007, als der Angeklagte mit seiner Internetfirma am Rande des Ruins stand.

Einen Apotheker um 100 000 Euro geprellt

Der befreundete Pharmazeut aus Strausberg hatte geglaubt, der Angeklagte benötige die Summen zur Rettung seiner Firma. In Wahrheit hat der 37-Jährige damit seine eigenen Schulden beglichen, unter anderem stand er bei seinem zukünftigen Schwiegervater „in der Kreide“.

Einige Anklagepunkte stellte das Gericht ein

Der Vorsitzende Richter Michael Hammeke meinte in seiner Urteilsbegründung: „Sie meinen, Sie könnten die Welt aus den Angeln heben. Dabei überschätzen Sie sich immer wieder.“ Ursprünglich war der Geschäftsmann auch wegen Insolvenz-Verschleppung und Vorenthaltens von Arbeitnehmeranteilen angeklagt. Doch diese Punkte stellte das Gericht aus prozessökonomischen Gründen schon zu Beginn des Verfahrens ein.

DerWesten

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Kommentare
27.10.2010
16:39
Ex-Chef einer Internetfirma muss in Haft
von KeineGnadeFuer Verbrecher | #1

Wenn ich lese, dass Insolvenzverschleppung und Sozialbetrug aus prozessökonomischen Gründen einfach gestrichen werden, geht mir die Hutschnur hoch. Wer wundert sich da noch, wenn immer mehr zur Eintreibung ihrer Forderungen von solchen Berufsverbrechern ein paar russische Freunde beauftragen? Das ist die einzige Sprache, die diese Leute verstehen.

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