Ende Oktober Gesprächsrunde im "Frikadellen-Streit"
12.10.2009 | 19:01 Uhr 2009-10-12T19:01:00+0200
Ende Oktober wollen sich die Parteien im Frikadellen-Streit zusammensetzen und eine außergerichtliche Lösung besprechen.
Anwalt Wolfgang Pinkepank freute sich gestern über die Entschuldigung des Arbeitgebers, der offenbar die Erkenntnis zugrunde liege, dass man „überreagiert” habe.
Wie berichtet, hatten die Bauverbände Westfalen einer 59-jährigen Sekretärin wegen des Verzehrs zweier halber Brötchen und einer Frikadelle, die als Teil eines Imbisses für eine Ausschusssitzung vorgesehen waren, fristlos gekündigt. Am Wochenende kam die überraschende Wende.
Hermann Schulte-Hiltrop, Hauptgeschäftsführer der Bauverbände, entschuldigte sich in einem offenen Brief und kündigte Gespräche über eine außergerichtliche Einigung an. Die Kündigung wurde allerdings nicht zurückgenommen. Rechtsanwalt Wolfgang Pinkepank begrüßte im Gespräch mit dieser Zeitung die Entscheidung der Bauverbände. Eine Abfindungslösung, die sich der Arbeitgeber möglicherweise vorstellt, halte seine Mandantin für inakzeptabel, betonte Pinkepank. „Unser Ziel ist es, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen."
Seine Mandantin, so Pinkepank, sei 59 Jahre alt. Ihre Aussichten auf eine neue Stelle somit nicht groß. Groß sei allerdings ihre Sorge, in Hartz IV abzurutschen. Pinkepank: „Meine Mandantin hat ein erhebliches Rehabilitations-Interesse, da sie mit diesem Makel nicht weiterleben möchte.” Im Detail müsse man nun die Runde Ende Oktober abwarten. Vielleicht habe der Arbeitgeber ja gemerkt, dass die 59-Jährige nicht in böser Absicht gehandelt habe. Vielleicht komme man auch zu dem Schluss, dass allem nur ein Missverständnis zugrunde liege und das Vertrauen in die Mitarbeiterin gar nicht so gestört sei, wie man es zuletzt angegeben habe. Zumal schon früher auch andere Mitarbeiter zugegriffen hätten, was nie kritisiert worden sei. Ein Unrechtsbewusstsein sei gar nicht vorhanden gewesen.
Hermann Schulte-Hiltrop, Hauptgeschäftsführer der Bauverbände, verwies auf das „schwebende Verfahren”. Den Entschluss, sich zu entschuldigen, habe er schon beim Gütetermin getroffen, als sich die Mitarbeiterin öffentlich entschuldigt hatte. Diese Geste habe ihn menschlich sehr berührt.
00:15
Auch hier nochmals: Es ging in keinem Moment um einen *Diebstahl*, auch wenn die Medien dies gern als Vorwand für reißerische Berichterstattung nutzen wollen.
Es ging um das Plündern eines Buffets durch eine Chefsekretärin und eine andere Mitarbeiterin, *bevor* die zu Bewirtenden sich daran tummelten, obwohl das *nachträgliche* Vertilgen von Resten in dieser Verbandszentrale durchaus betriebsüblich und gestattet ist.
Einer Chefsekretärin mit 35 Jahren Berufserfahrung ist in jeder Lage zuzutrauen, diese allgemeingültigen Benimmregeln zu kennen und zu befolgen, da sie neben ihrem Chef repräsentative Aufgaben übernimmt.
*Jeder* Chef wird dann im sehr engen Vertrauensverhältnis zu seiner Sekretärin überlegen müssen, ob sie weiterhin diese Aufgaben übernehmen soll.
Eine *fristlose* Kündigung ist aber hier - und genau das ist auch die Einsicht von S.-H. - völlig überzogen. Gegen diese Fristlosigkeit hat sich die Klägerin gewehrt und nun wird außergerichtlich über eine normale Kündigung inkl. Gesichtswahrung verhandelt. Und Wolfgang Pinkepank hieße nicht Wolfgang Pinkepank, wenn er mit den Begriffen Makel, Rehabilitation und Ziel, das Arbeitsverhältnis fortzusetzen nicht eine schicke Abfindung rausschlägt;-)
Aber wahrscheinlich kann sich Otto Normalbürger über die Realität nicht so schön aufregen.
23:27
Wie heißt es so schön: Einem Ochsen (sorry) der drischt soll man nicht das Maul verbinden.
Lieber ,Herr Hermann S-H, wenn man um Entschuldigung bittet- sich selbst entschuldigen geht nicht- dann sollte man auch die notwendige Schlußfogerung ziehen. Wenn die Kündigung ein Fehler war, dann bitte den Fehler auch berichtigen.
19:41
Wer soll solch einem Arbeitgeber trauen?