Dortmunds Ex-Feuerwehrchef applaudiert Nazis
01.05.2010 | 12:52 Uhr 2010-05-01T12:52:00+0200
Dortmund. Einer der höchsten Beamten der Stadt hat am Freitagabend an der Demonstration von Neo-Nazis an der Katharinentreppe teilgenommen: Klaus Schäfer, Ex-Feuerwehrchef und aktuell Leiter des Institus für Feuerwehrtechnologie. Die Stadt suspendierte ihn umgehend.
Etwa 80 Rechtsradikale haben am Freitag nach Angaben der Polizei vor dem Hauptbahnhof eine Kundgebung abgehalten. Dabei wurden sie von knapp 90 Gegendemonstranten ausgepfiffen. Für Aufsehen sorgte die Tatsache, dass Klaus Schäfer, der ehemalige Chef der Dortmunder Feuerwehr und aktuelle Leiter des städtischen Instituts für Feuerwehr- und Rettungstechnologie der Stadt Dortmund (IFR), mitten unter den rechten Teilnehmern stand und ihnen applaudierte.
Schwarze Jacke und Sonnenbrille
Schäfer, einer der höchsten Beamten der Stadt, kam mit schwarzer Jacke und Sonnebrille bekleidet, zusammen mit einem Tross der Autonomen Nationalisten an die Katharinen-Treppe. Dort begrüßte er viele der Teilnehmer per Handschlag und applaudierte anschließend den Rednern. Darauf angesprochen, sagte er der Westfälischen Rundschau, dass er das Motto der Kundgebung „Arbeitsplätze und gerechte Löhne für alle Deutschen” voll unterstütze. Zum politischen Charakter der Kundgebung wollte Schäfer ebenso keinen Kommentar abgeben wie auf die Frage, ob er bereits mehrfach rechte Veranstaltungen besucht habe und die Ziele der Autonomen Nationalisten teile. Ob er die Sonnenbrille trage, um nicht erkannt zu werden? Schäfer: "Die trage ich, weil ich Heuschnupfen habe.”
Franz-Josef Drabig, Unterbezirksvorsitzender der SPD, in der Schäfer Mitglied ist, reagierte auf Anfrage der WR bestürzt. "Ich bin menschlich zutiefst enttäuscht. Wir werden den Sachverhalt genauestens prüfen und gegebenenfalls ein Parteiordnungsverfahren einleiten." Wenn Schäfer mit den Rechten marschiere und sympathisiere, gehöre er "aus der SPD ausgeschlossen". Stadtdirektor Siegfried Pogadl als höchster Vorgesetzter zog umgehend Konsequenzen und suspendierte Schäfer vom Dienst.
Sowohl die linke Gegendemonstration, die nach Dorstfeld führte, als auch der Marsch der Rechten wenig später auf derselben Route in den Westen der Stadt blieben frei von Ausschreitungen und friedlich.
Internetseite der Feuerwehr: "Kein Platz für Radikale"
Auf der Internetseite der Dortmunder Feuerwehr stand unter der Überschrift "Kein Platz für Radikale" ebenfalls schnell die Suspendierung Schäfers. In einem Gespräch um 21.15 Uhr teilten Stadtdirektor Siegfried Pogadl und Stadtkämmerer Jörg Stüdemann dies dem Institutsleiter des IFR mit. Ein Gespräch zwischen Klaus Schäfer und seinem Dienstherren ist für den 3. Mai, 12 Uhr, terminiert. Hierbei steht es ihm frei, eine Personen seines Vertrauens oder einen Rechtsbeistand mitzubringen. Bis dahin darf er die Diensträume der Stadt Dortmund nicht betreten. Unterstützend wurden Polizei und Staatsschutz in die aktuellen Ermittlungen einbezogen.
Klaus Schäfer war bis Ende 2008 Amtsleiter der Dortmunder Feuerwehr. Im Januar 2009 verließ Schäfer die Feuerwehr und übernahm die Leitung des Stadtamtes 39 (Institut für Feuerwehr- und Rettungstechnologie). awi/greg
17:43
Man(n) muss je jetzt wirklich vorsichtig argumentieren, sonst schicken die Braunen mir analog zu Dorstfeld ihre Schergen.
Herr Schäfer,einer von uns beiden muss doof sein. Ich bin es aber nicht:
Arbeitsplätze und gerechte Löhne für alle!
Sie sind doch als Branddirektor höherer Beamter. Für wen gehen sie auf die Straße? Für ihre (arbeitslosen) Nachbarn. Für so altruistisch halte ich sie nicht.
Wie konten sie ihre Gesinnung so lange verstecken
Als Genosse haben sie der Partei geschadet so kurz vor den Landtagswahlen.
17:35
@46 mokdo
Ja. Warum fragen Sie?
17:34
Ich glaube Herr Stüdemann hat ein Problem. Diese Aktionen nach Gutsherrenart einen Beamten zu kujonieren dürften einer rechtlcihen Überprüfung kaum stand halten.
Warum sollte sich Herr Schäfer nicht eine Demonstration in der Innenstdat anschauen und Formulierungen applaudieren, die ihm gefallen und die ganz offensihtlich keinerlei Straftats- bestand erfüllen.?
17:09
vaikl , Teile der DIE LINKE, wird auch vom Verfassungsschutz beobachtet (Zb. die kommunistische Plattform). Sollten Beamte die an entsprechenden Demos teilnehmen vom Dienst entfernt werden.
16:56
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16:53
@45 ichglaubeuchnix
Wenn ihm das alles nur auf den Keks geht, dann hindert ihn Niemand, seinen Dienst zu quittieren und sich nicht auch noch von denen bezahlen zu lassen, die ihm so auf den Keks gehen. Widerlich ist eigentlich nur diese Doppelmoral, mit der solche Leute ihren Hintern durchs Leben schaukeln.
16:45
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16:36
Der Vefassungsschutzbericht NRW zählt die AN eindeutig zu den Neonazis.
Dem Gegenüber steht der Radikalenerlass für den öffentlichen Dienst. Darin steht:
Es wurden folgende Grundsätze beschlossen:[3]
1. Nach den Beamtengesetzen in Bund und Ländern darf in das Beamtenverhältnis nur berufen werden, wer die Gewähr dafür bietet, dass er jederzeit für die Freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes eintritt; Beamte sind verpflichtet, sich aktiv innerhalb und außerhalb des Dienstes für die Erhaltung dieser Grundordnung einzusetzen.
Es handelt sich hierbei um zwingende Vorschriften.
2. Jeder Einzelfall muss für sich geprüft und entschieden werden. Von folgenden Grundsätzen ist dabei auszugehen:
1. Bewerber
1. Ein Bewerber, der verfassungsfeindliche Aktivitäten entwickelt, wird nicht in den öffentlichen Dienst eingestellt.
2. Gehört ein Bewerber einer Organisation an, die verfassungsfeindliche Ziele verfolgt, so begründet diese Mitgliedschaft Zweifel daran, ob er jederzeit für die freiheitliche und demokratische Grundordnung eintreten wird. Diese Zweifel rechtfertigen in der Regel eine Ablehnung des Einstellungsantrages.
2. Beamte
Erfüllt ein Beamter durch Handlungen oder wegen seiner Mitgliedschaft in einer Organisation verfassungsfeindlicher Zielsetzung die Anforderungen des § 35 Beamtenrechtsrahmengesetz nicht, aufgrund derer er verpflichtet ist, sich durch sein gesamtes Verhalten zu der freiheitlichen und demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes zu bekennen und für deren Erhaltung einzutreten, so hat der Dienstherr aufgrund des jeweils ermittelten Sachverhaltes die gebotenen Konsequenzen zu ziehen und insbesondere zu prüfen, ob die Entfernung des Beamten aus dem Dienst anzustreben ist.
3. Für Arbeiter und Angestellte im öffentlichen Dienst gelten entsprechend den jeweiligen tarifvertraglichen Bestimmungen dieselben Grundsätze.
Ich glaube, Herr Schäfer hat nun ein kleines Problem für die Alters- und Pensionsplanung.
16:27
Das er sich auf einer kleinen Demonstration als hoher Beamter geradezu der Presse aufdrängt, ohne über die Konsequenzen für seine Beamtenlaufbahn nachzudenken, zeigt doch einmal mehr, dass solche Kreaturen nicht mehr als 0,2 Prozent des geistigen Potentials nutzen.
15:20
Erkenntnis nach 5 Minuten Recherche im Internet:
Im Verfassungsschutzbericht NRW 2009 auf Seite 45 kann jeder nachlesen:
„Die AN [Autonome Nationalisten; Anm. des Zitierenden] können in vollem Umfang der Neonazi-Szene zugerechnet werden, ..“