Dortmunder Neonazi Sven K. verschwieg Straftaten
26.10.2012 | 15:49 Uhr 2012-10-26T15:49:00+0200
Dortmund. Im Prozess gegen Neonazi Sven K. und seine drei rechten Gesinnungsgenossen hatte ein Bewährungshelfer das Wort. Über Straftaten habe Sven K. nie selbst gesprochen, man habe sie vielmehr aus der Presse erfahren. Zudem hat der Neonazi sein verordnetes Anti-Aggressions-Training wohl nie angetreten.
Sieben Jahre Jugendstrafe hatte Neonazi Sven K. im Jahr 2005 wegen Totschlags kassiert: Er hatte den Punker Thomas S., genannt „Schmuddel“, in der U-Bahnstation Kampstraße niedergestochen. Nach fünf Jahren wurde er 2010 wegen guter Führung vorzeitig entlassen, als Bewährungsauflage sollte er unter anderem ein Anti-Aggressions-Training absolvieren.
Das wurde zwar eingestielt, ist aber nicht vom Angeklagten in der erforderlichen Weise fortgesetzt worden, wie gestern ein Bewährungshelfer im Prozess gegen Sven K. und weitere drei Rechte erklärte. Dem Quartett wird vorgeworfen, am 25. November 2011 auf dem Weihnachtsmarkt zwei türkischstämmige Jugendliche angegriffen zu haben – Sven K. stand zu diesem Zeitpunkt noch unter Bewährung.
„Das Gericht hatte sich für eine Fortführung des sozialen Trainingskurses ausgesprochen, aber es gab Schwierigkeiten bei der Kostenzusage“, erklärte ein Bewährungshelfer, der stellvertretend für jene erkrankte Kollegin sprach, die Sven K. betreute.
Anti-Aggressions-Training war ausgebucht
Das für ihn in Frage kommende „FairHandlungs-Training“ war ausgebucht, die Warteliste lang. „Als dann dieser Kennenlern-Termin stattfinden sollte, war ich schon wieder in U-Haft“, sagte Sven K., der nach Anweisung des Gerichtes noch 20 Stunden dieses Anti-Aggressions-Trainings absolvieren sollte.
Wie seine Kollegin in den Akten vermerkte, so der Bewährungshelfer, habe Sven K. ihr im Laufe der Zusammenarbeit nie etwas „über strafrechtlich relevante Dinge erzählt“, das habe sie alles aus der Presse erfahren. Unter anderem soll Sven K. im Dezember 2010 – also kurz nach seiner Entlassung – bei einem Überfall auf die Kneipe „HirschQ“ beteiligt gewesen sein, dieser Strafprozess steht noch an.
Am 2. November könnte plädiert werden
Am nächsten Verhandlungstag, dem 2. November, will das Gericht darüber entscheiden, ob Mitarbeiter des Innenministeriums und des Verfassungsschutzes als Zeugen gehört werden sollen. Opferanwalt Manuel Kabis hatte dies zur Klärung der Frage beantragt, ob die Angeklagten als Mitglieder oder Unterstützer der inzwischen verbotenen rechten Vereinigung „Nationaler Widerstand Dortmund“ bekannt waren. Falls das Gericht auf diese Zeugen verzichtet, soll nach bisheriger Planung am 2. November plädiert werden.
19:59
Unsere Justiz ist nicht nur auf einem Auge blind, sondern auf beiden. Taub und dämlich ist Sie dazu auch noch. Und Sie hat viieeeel Zeit.
Als Mensch muss man sich teilweise schon schämen was da abgeht,
17:51
Als Beschuldigter in einem Strafverfahren muss man sich auch nicht selbst belasten und man darf im Verfahren auch schweigen - das sind rechtsataatliche Grundprinzipien. Nur mal so - am Rande erwähnt.
20:38
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18:54
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Dass er sich selbst nicht belasten muss, steht eigentlich ausser Frage. Aber alle Behörden und mit ihm Betrauten sollten mitgeteilt bekommen, dass Sven K.:
1. Ein Menschenleben auf dem Gewissen hat
2. Er ein rückfälliger Täter ist
3. Er ein unverbesserlicher Nazi ist
Deshalb ist es unverständlich, warum er nach erneuter schwerer Körperverletzung wieder auf freiem Fuss ist. Alle Nazis gehören in den Knast!
DerRheinberger | #4-1, vielleicht liegt das daran das U-Haft keine vorgezogene Strafe bzw. Strafhaft ist.
In Berlin haben sich ja zwei junge Männer wegen dem mutmaßlichen Totschlag/Mord an einem anderen jungen Mann gestellt. die Tat haben sie gestanden und sind auch nicht in U-Haft.
http://www.derwesten.de/panorama/verdaechtige-nach-toedlicher-pruegelattacke-in-berlin-wieder-frei-id7232625.html
18:01
Die Überschrift passt nicht so richtig.
Ein Angeklagter darf Vorgänge verschweigen, dies kann sich natürlich negativ auswirken.
Die Justiz sollte doch in der Lage sein, Auflagen zu überwachen und auch relevante Informationen intern zeitnah weiterzuleiten.
Ist die Dortmunder Justiz eigentlich repräsentativ für NRW bzw. auch für Bundesländer mit geringeren Zahlen in der Kriminalstatistik?
17:41
Das ganze ist doch nur noch peinlich. Die Wirkung von so einem Training mal außer Acht gelassen - müsste jemand wie Sven K. nicht einen Sonderplatz in der ersten Reihe bekommen? Ohne Anmeldung, am besten mit rotem Teppich und Begrüßungscocktail.
Warum wird sein Gesicht verpixelt? Er ist rückfälliger aggressiver Verbrecher, die Bevölkerung sollte sich sein Gesicht merken dürfen, wenn er schon nicht lebenslänglich weggesperrt wird.
Weil auch Sven K. Rechte hat.
Das Gesicht von dem "Kinderschänder" der aus der Sicherheitsverwahrung entlassen wurde, und dann in Dortmund sich wieder an einer 7jährigen vergangen hat, wurde auch verpixelt.
Das Gesetz unterscheidet nicht zwischen Neonazis, Mördern oder Vergewaltiger.
Das Gesicht zum Täter kann man sich ja heutzutage leicht ergooglen:[edt.]
17:01
einfach LANGE wegsperren dann kann er sich im Knast ja versuchen sich an Ausländern und Andersdenkenenden auszuleben-mal sehen wie es für ihn wird...
Therapie hilft da nicht, der macht nur auf LIEB um schnell wieder rauskommen!