Die Tücke mit dem Mofa auf dem Radweg
19.01.2012 | 18:41 Uhr 2012-01-19T18:41:00+0100
Dortmund.Dürfen Mofas außerhalb geschlossener Ortschaften Radwege benutzen? Diese Frage beschäftigt das Ordnungsamt und auch die Polizei. Anlass: Der Fahrer eines Elektrorollers mit Versicherungskennzeichens benutzt regelmäßig den Radweg an der B 54.
Vorgestern wurde der Rollerfahrer von zwei Kradfahrern der Polizei gestoppt. Sie verwarnten den Rollerfahrer mündlich. Das Ordnungsamt hatte erst kürzlich zu diesem Fall erklärt: „Außerhalb geschlossener Ortschaften dürfen Mofas Radwege benutzen, soweit dies nicht durch Zusatzzeichen (“keine Mofas“) ausdrücklich untersagt ist.“
Ein kombinierter Weg
Das Ordnungsamt beruft sich auf § 2 Absatz 4 Satz 6 der Straßenverkehrsordnung. Aber ist der Radweg überhaupt außerhalb der geschlossenen Ortschaft?
Der Pressesprecher der Polizei, Peter Schulz, geht noch etwas mehr in die Tiefe und rechtfertigt das Verhalten seiner Kollegen. Demnach sei ein Mofa mit einer Höchstgeschwindigkeit von 25 km/h nur auf einem Radweg zugelassen.
Bei der in Frage stehenden Strecke handele es sich aber um einen kombinierten Fuß-/ Radweg. Und dort habe ein motorisiertes Fahrzeug überhaupt nichts zu suchen. Beide Ordnungsbehörden sind sich einig: Roller, die 40 km/h fahren, haben auch auf reinen Radwegen außerhalb geschlossener Ortschaften nichts verloren.
Tempo-Messungen in Spielstraßen
Seit geraumer Zeit kündigen Polizei und Ordnungsamt sogar öffentlich an, wo sie Geschwindigkeitskontrollen in der Westfalenmetropole durchführen. Das soll dazu beitragen, die Unfälle, verursacht durch zu hohe Geschwindigkeit, zu senken. Aber wie ist es mit Spielstraßen? Wie kann und darf Polizei dort Geschwindigkeitsmessungen durchführen?
Generell ist es so, dass in den Bereichen, die mit dem blauen Hinweisschild „Spielstraße“ gekennzeichnet sind, nur eine Schrittgeschwindigkeit zulässig ist - und das sind gerade einmal 7 km/h. Und das ist verdammt langsam.
Keine Lasermessungen
Um die messen zu können in den Bereichen, wo keine Lasermessegräte in Autos oder mobil zum Einsatz kommen, greifen die Beamten auf zwei Methoden zurück. Zum einen können sie eine bestimmte Wegstrecke abmessen und die Fahrtzeit der Autofahrer stoppen. „Da gibt es verschiedene Tabellen, in denen man dann die Geschwindigkeit ablesen kann“, erklärt Polizeipressesprecher Manfred Radecke.
Es genüge aber auch, wenn Polizisten in Spielstraßen die Geschwindigkeit der Autofahrer schätzen . „Sie müssen nicht exakt die Geschwindigkeit belegen“, erklärt Radecke. Dazu gebe es mehrere Gerichtsurteile. Darin heißt es, dass die Erfahrung der Beamten ausreichend sei für eine Bewertung der Geschwindigkeit. Man gehe davon aus, dass sie durchaus erkennen können, wenn Autofahrer schneller als die erlaubte Schrittgeschwindigkeit fahren. Und dann können die Beamten auch Verwarngelder aussprechen. Das seien dann immerhin 15 Euro.
14:44
Mir scheint dem Autor war der Unterschied zwischen Mofa und Roller nicht ganz klar. Zwischen 25 km/h und 45 km/h (nicht 40!) ist ein großer Unterschied. Und ein kombinierter Rad/Fußgängerweg ist selbstverständlich für alle zugelassen, die auch auf Radwegen zugelassen sind.