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Die folgenschweren Konsequenzen der Wiederholungswahl in Dortmund

20.12.2011 | 19:02 Uhr
Die folgenschweren Konsequenzen der Wiederholungswahl in Dortmund
Dortmunds OB Ullrich Sierau in der Wahlkabine.

Dortmund.Ist der Ratsbeschluss vom 24. November zur Fusion der Stadtbezirke Eving und Scharnhorst sowie Huckarde und Mengede nicht mehr das Papier wert, auf dem er geschrieben steht? OB Ullrich Sierau (SPD) ist jedenfalls davon überzeugt, dass der von einer Jamaika-Mehrheit im Rat durchgeboxte Beschluss nicht zum Tragen kommt.

Vor vier Wochen erst hatten CDU, Grüne und FDP / Bürgerliste gegen den erbitterten Widerstand der SPD in geheimer Abstimmung durchgesetzt, dass die überhöhte Zahl der Stadtbezirke in Dortmund von zwölf auf zehn verringert wird, indem die einwohnerschwächsten Stadtbezirke Huckarde und Eving ihren Nachbarbezirken zugeschlagen werden. Auf dem Weg sollten zwei Bezirksverwaltungsstellen und - erstmals bei der Kommunalwahl in 2014 - zwei Bezirksvertretungen und vier Ratsmandate eingespart werden. Der Jamaika-Sieg war hauchdünn: 49 gegen 44 Stimmen bei zwei Enthaltungen.

OB Sierau hatte erst den Vorschlag gemacht, dann aber von einer Beschlussfassung abgeraten. Als Chef der Verwaltung nimmt er ernst, was eine Ratsmehrheit gegen ihn entschieden hat. Gestern beriet der Verwaltungsvorstand erstmals über eine Weiche, die nun neu gestellt werden muss: die Änderung der Hauptsatzung des Rates. Zu einem abschließenden Beschlussvorschlag will die Verwaltungsspitze aber erst bei ihrer Klausursitzung im Januar kommen. Die Vorgabe von Jamaika lautet: Vorlage in der Februarsitzung des Rates.

Die spannende Frage ist nur, ob das Stadtparlament dann noch in Amt und Würden ist. Grund: Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts in Münster vom 15. Dezember, wonach die Haushaltslüge des damaligen OB Langemeyer (SPD) als schwerer Wahlfehler eingestuft und die Ratswahl wiederholt werden muss.

Eine Revision der Kläger aus den Reihen der SPD-Ratsfraktion hat Münster zwar nicht zugelassen; diese Entscheidung könnte jeder der zehn Privatkläger mit Hinweis auf Verfahrensfehler vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig überprüfen lassen. Dazu muss zunächst die schriftliche Begründung des OVG-Urteils vorliegen; die soll, so Sierau gestern, in Kürze, vermutlich noch in diesem Jahr, den Parteien zugestellt werden. Ab dem Tag haben die klagenden Genossen Bedenkzeit.

Liegt nach vier Wochen - also vermutlich Ende Januar - immer noch keine Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesverwaltungsgericht vor, wird das OVG-Urteil automatisch rechtskräftig.

Mit folgenschweren Konsequenzen: Der alte Rat verliert all seine Befugnisse. Was mit den Stadtverordneten zu besprechen gewesen wäre - etwa Grundstücksgeschäfte, regelt OB Sierau (das einzige Ratsmitglied, das dann noch im Amt ist) als Chef der Verwaltung mit einem (noch zu bestimmenden) Beauftragten der Landesregierung, der kommissarisch die Amtsgeschäfte des Rates übernimmt, bis sich das vermutlich im Juni neu gewählte Stadtparlament konstituiert. Der Beauftragte des Landes kann sich beraten lassen - etwa durch den gesamten Rat oder auch den nicht-öffentlich tagenden Ältestenrat.

Auf gar keinen Fall aber, da sind sich alle Insider einig, wird der Ersatzmann für den Rat in seiner viermonatigen Amtszeit Entscheidung von beträchtlicher Tragweite treffen; vermutlich wird ihm derart Gewichtiges von der Verwaltung auch gar nicht angetragen. Als solch schwerwiegende Entscheidung schätzte OB Sierau gestern auch die Anpassung der Hauptsatzung an den Ratsbeschluss zur Auflösung der Stadtbezirke Huckarde und Eving ein.

Damit will Sierau erst das neu gewählte Stadtparlament befassen. „Aber der neue Rat, da bin ich mir ziemlich sicher, wird eine solche Entscheidung nicht mehr treffen“, sagte Sierau gestern.

Damit schlug der OB in die gleiche Kerbe wie tags zuvor seine Genossin Dr. Marita Hetmeier: Die Ratsfrau und Vorsitzende des SPD-Stadtbezirks Innenstadt-Nord hatte - wie berichtet - die Vorhersage getroffen, das Jamaika-Bündnis aus CDU, Grünen und FDP /Bürgerliste werde bei der Wiederholungswahl seine Mehrheit im Rat verlieren.

Rolf Maug

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Kommentare
21.12.2011
12:13
Warum so klompiziert, Herr Maug?
von vaikl2 | #3

§35 Absatz 4 Gemeindeordnung NRW: "Die näheren Einzelheiten regelt die Hauptsatzung. Stadtbezirksgrenzen können nur zum Ende der Wahlzeit des Rates geändert werden."

Also wird eine entsprechende Änderung der Hauptsatzung entweder zum Ende der jetzigen Wahlperiode in 2014 möglich sein, wenn durch Beschwerde und möglicher Rückweisung durchs BVG die Wahlwiederholung nicht mehr stattfindet, ODER erst 2016, wenn im Mai ein neuer Rat gewählt wird.

Das war aber schon vorher klar.

21.12.2011
12:06
Wutbürger in Dortmund ?
von meigustu | #2

Man darf gespannt sein, ob die Hasskampagnen der CDU ihr selbst nutzen werden. Oder ob die Dortmunder Bürger die Stimmung aufgreifen, mit der die CDU Bundespartei weit schlimmere Verfehlungen als das verspätete veröffentlichen von Zahlen schön redet.

21.12.2011
10:49
Dortmund: Die folgenschweren Konsequenzen der Wiederholungswahl
von Klaus-Dieter_Araf | #1

Was glaubt eigentlich der OB und Frau Hetmeyer? Daß die spd noch Stimmen dazu gewinnt. Wovon träumen die beiden denn dann nachts.

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