Chef entschuldigt sich bei Sekretärin
12.10.2009 | 12:51 Uhr 2009-10-12T12:51:00+0200
Dortmund. Wende im Kündigungsverfahren um den Verzehr von zwei halben Brötchen und einer Frikadelle: Der Hauptgeschäftsführer der Bauverbände Westfalen, Hermann Schulte-Hiltrop, entschuldigte sich in einem offenen Brief bei seiner Sekretärin. Er räumte eine "unsensible Vorgehensweise" ein.
Nachdem am Dienstag dieser Woche der Gütetermin vor dem Arbeitsgericht geplatzt war, entschuldigte sich der Hauptgeschäftsführer der Bauverbände Westfalen am Wochenende in einem offenen Brief bei der 59-jährigen Mitarbeiterin für seine „unsensible Vorgehensweise”. Der Chefsekretärin war nach fast 35 Jahren Arbeit fristlos gekündigt worden, weil sie sich von einem Imbissteller mit Brötchen und einer Frikadelle bedient haben soll, der eigentlich für eine Ausschusssitzung vorgesehen war.
"Unser Verhalten war menschlich zu hart"
Hermann Schulte-Hiltrop sagte am Sonntag zur WR, „unser Verhalten war arbeitsrechtlich korrekt, aber menschlich zu hart. Deshalb streben wir eine außergerichtliche Einigung an.” In dem offenen Brief heißt es ferner: „Es gibt sicher viele Gründe, in besonderen Härtefällen eine fristlose Kündigung aussprechen zu müssen, aber im vorliegenden Einzelfall war ich mit einer fristlosen Kündigung juristisch nicht besonders gut beraten. Ich hätte mit mehr Fingerspitzengefühl handeln müssen.”
Er habe vor Gericht schon die öffentliche Entschuldigung der Mitarbeiterin angenommen und hoffe nun, „dass sie auch meine Entschuldigung akzeptiert”. Hauptgeschäftsführer Schulte-Hiltrop hebt in seinem Brief auch hervor, dass es noch nie in der Geschichte des Verbandes zu einer fristlosen Kündigung gekommen sei. Auch herrsche kein „kaltes Klima”.
«Der Verband ist sich sozialer Verantwortung bewusst«
Das Gegenteil sei der Fall. Im Schnitt blieben die Mitarbeiter über zwei Jahrzehnte für den Verband tätig. Arbeitsverträge, die über 30 Jahre laufen, seien keine Einzelfälle. Hermann Schulte-Hiltrop: „Der Verband ist sich seiner sozialen Verantwortung bewusst.”
Unterdessen haben die Anwälte der beiden Parteien die Gespräche aufgenommen. Schon am Sonntag saßen sie zusammen. Schulte-Hiltrop: „Ich werde eine Lösung anstreben und auch umsetzen, die für beide Seiten annehmbar ist.” Dies soll im Rahmen einer außergerichtlichen Vereinbarung geschehen. Wie diese aussehen könnte, wollte Schulte-Hiltrop der WR noch nicht sagen. „Das ist ein schwebendes Verfahren.” Auch der Fall einer weiteren Mitarbeiterin, der aus ähnlichen Gründen gekündigt wurde, soll außergerichtlich geregelt werden.
10:49
Muss ich jetzt wirklich 74 Kommentare lesen? Interessiert bin ich schon, aber gibt es keine andere Möglichkeit, liebe Onlineredaktion?
15:30
#71
Ich hatte ein 30 Jahre kleines mittelständisches Unternehmen, unsere Kunden waren hauptsächlich Großunternehmen und zwar weltweit, deren Angestellte regelmäßig im unseren Unternehmen zu Besuch waren, wenn ich da jedes Mal den oder die Angestellte entlassen hätte, die sich ein Brötchen oder eine Tasse Kaffee genommen hat, wäre ich bald alleine da gestanden.
Die politisch Korrekten, die sich hier über diese Sekretärin aufregen, sie hätte Unrecht getan,
möchte ich Fragen, sie haben noch niemals aus ihrem Betrieb mitgehen lassen, noch kein Telefonanruf privat getätigt, keinen Kuli mitgenommen, kein Briefpapier, keine 5 Minuten im Internet auf Kosten des Unternehmen gesurft.
Wenn Unternehmen oder Manager sich menschlich ******* benehmen und agieren, dann kann ich nur froh sein, dass ich die Gnade der Frühgeburt habe und nichts mehr mit diesen Leuten zu
tun habe.
Und Menschen die meinen jemand zu verurteilen, die nichts,aber auch gar nichts davon Wissen
was tatsächlich vorgegangen ist, um auch nur mal etwas zu Schreiben,die sind und waren mir schon immer sehr suspekt.
Armes Deutschland.
14:26
Jeder Mensch ist für sein Handeln verantwortlich. Immer. Deshalb sollte man ab und zu mal denken, bevor man etwas tut. Damit meine ich nicht die Sekretärin sonder den Herrn OBERSCHLAU.
Manchmal kommt die Revanche erst im nächsten Leben.
14:22
Was ist denn, wenn der Chef sich bedient? Soll ich den dann auch verklagen? Beispiel:
Ein netter Mensch brachte uns Waffeln - hmmm lecker - ins Büro, für die komplette Mannschaft. Chef kommt rein, sein Gesicht erstrahlte förmlich beim Anblick derselben, nahm sich den kompletten Teller und verschwand... Übrig blieben ein ungläubiges: Was war das denn jetzt und ein schmunzeln, zeigt es doch auch, dass auch er ein Mensch ist, der gerne Waffeln isst... Es sei ihm gegönnt. Anderes Beispiel: Ein anderer netter Mensch brachte eine Grünpflanze zur Verschönerung unseres Büros - der Mitarbeiter wohlgemerkt - mit. Chef kommt rein, oh, die Pflanze sieht aber schön aus, von wem ist die denn? Antwort: Von Herrn XY... Ach so, nimmt sich die Pflanze mit und hegt und pflegt sie bis zum heutigen Tag. Das gleiche passiert übrigens mit Fleischsalat. Sollte dieser im Kühlschrank auffindbar sein, freut sich der Chef, er isst so gerne Fleischsalat... Ich finde das sogar sympathisch und kalkuliere bei meinen Einkäufen ihn gleich mit ein.
13:37
@Anybody
Wenn Sie nicht unselbstständig arbeiten *wollen*, weil Sie in allem nur Abzocke und Ungerechtigkeit sehen, zwingt Sie auch Niemand dazu. Allerdings neigen auch Selbstständige dazu, sich mit Höflichkeit und Respekt berufliche Chancen zu sichern.
13:28
ops.
und Menschen dieses auch noch gut heißen, kann man sich nur für diese Typen schämen.
13:27
#65
Darüber mit ihnen zu diskutieren ist, wie Perlen vor den Säuen werfen.
Grundsätzlich dazu..
Wenn ein Buffet aufgebaut wird, sind z. B. immer Schnittchen dabei, die man den Gästen nicht mehr anbieten kann, also wartet man, bis die Veranstaltung zu Ende ist und vertilgt sie dann.?
Deutschland erkrankt an solche Typen, die so etwas als Fehlverhalten sehen
wie sieht es den damit aus, dass gerade bei Empfängen, die Mitarbeiter unentgeltlich wesentlich
länger arbeiten müssen.
Sollte man da die Arbeitgeber auch verklagen, wegen gestohlener Freizeit.
Aber so lange in Deutschland noch Manager Milliarden versenken dürfen und dafür mit Millionen an Abfindungen belohnt werden und Mitarbeiter wegen Bagatellen entlassen werden
13:02
@67
Dass sich die Klägerin ihrer Untat nach eindringlicher Beratung durch ihren Anwalt plötzlich durchaus bewusst war, zeigt ja deren Entschuldigung im Gütetermin. Niemand entschuldigt sich öffentlich, wenn es keinen Grund oder einen Vorteil dafür gibt. Also ist dieses Fehlverhalten *nicht* per se entschuldbar.
Ein BR hat gewiss andere Dinge zu tun, als Normen des gesellschaftlichen Umgangs auch noch in Betriebsvereinbarungen verankern zu müssen. Wenn sich Mitrabeiter nicht von selbst an diesen Normen orientieren können, hilft auch keine Abmahnung.
12:38
#65 Ihre Argumentation hinkt an einem Punkt und zwar das die Beschuldigte sich Ihrer Untat nicht bewusst war, was darauf schließen lässt, dass dieses schwere Fehlverhalten durchaus usus war. Folgerichtig wäre der Unterlassungsanspruch d. AG in einer Abmahnung begründet. Besser noch: vorab eine Hausordnung mit dem BR vereinbaren, woran sich die Mitarbeiter orientieren können. Alles andere ist hinterfotzig.
12:30
# 64 Man wird noch komischer angeschaut, wenn die Aussenwelt keinen Selbstzweck im eigenen linken Verhalten feststellt - wie uncool.