BVB-Fan trat um sich wie ein Kung-Fu-Kämpfer
15.01.2010 | 18:07 Uhr 2010-01-15T18:07:00+0100Dortmund. 200 Euro Geldstrafe muss ein BVB-Fan zahlen, der einen Anhänger des VfB Stuttgart in der U-Bahn in den Bauch getreten hatte. So lautete am Freitag das Urteil des Amtsrichters Dr. Gerhard Breuer.
Interessiert lauschte der Borussenfan der Diskussion, die sein Kumpel nach dem Spiel in der U-Bahn mit einem Anhänger des VfB Stuttgart führte. Und plötzlich trat er dem Mann aus dem Schwabenland unvermittelt in den Bauch.
Angeklagter hatte sich über Sticheleien geärgert
So geschehen am 22. August letzten Jahres, kurz nach 18 Uhr in der U-Bahn. Fünf Monate später musste sich der BVB-Fan gestern wegen gefährlicher Körperverletzung auf der Anklagebank des Amtsgericht verantworten. An jenem Tag gebärdete sich der 24-Jährige in bester „Kung-Fu-Manier”, so steht es in der Anklageschrift der Staatsanwaltschaft. Als ihm die lautstarke Unterredung seines Freundes mit dem Stuttgarter zu bunt wurde, hängte sich der Dortmunder kurzerhand an die Haltestange der U-Bahn, ließ die Beine baumeln - und trat dann mit beiden Beinen zu.
Dann schwang er sich an die Haltestange
„Ich war bei der Unterhaltung eigentlich gar nicht direkt beteiligt. Trotzdem hat es mich geärgert, das der andere nicht aufhörte mit der Stänkerei”, ließ der angeklagte Familienvater die Geschehnisse Revue passieren. Den ganzen Weg vom Stadion hätten die beiden das 1:1 ihrer Mannschaften diskutiert - dabei wurde der Stuttgarter seiner Meinung nach immer unsachlicher. Und so schwang er sich dann an die Haltestange...
Opfer musste nicht extra aus Stuttgart kommen
Glücklicherweise hat der VfB-Anhänger damals nicht mehr als einen blauen Flecken davongetragen. Eine Zeugenaussage - in diesem Fall verbunden mit einer weiten Anfahrt - blieb ihm durch das Geständnis des Borussen auch erspart. Der behauptete übrigens, an jenem Tag sogenannte chucks, also leichte Turnschuhe aus Leinen, getragen zu haben. Und die gelten - im Gegensatz zu derben Lederschuhen - juristisch nicht als „gefährliche Waffe”. Somit verurteilte Amtsrichter Dr. Gerhard Breuer den Vater zweier Kinder nicht, wie ursprünglich angeklagt, wegen gefährlicher, sondern lediglich wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu einer Geldstrafe in Höhe von 200 Euro.
Diese Strafe taucht auch nicht im Führungszeugnis des 24-Jährigen auf, der sich in der Ausbildung befindet und bisher noch nie mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist.
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