BVB-Fan ließ nach Derby-Frust gegen Schalke Fäuste fliegen
23.12.2011 | 09:00 Uhr 2011-12-23T09:00:00+0100
Dortmund. Wegen gefährlicher Körperverletzung hat das Amtsgericht einen BVB-Fan zu einer Bewährungstrafe von sechs Monaten verurteilt. Der Mann war dabei, als eine Gruppe nach dem Derby gegen Schalke im Hauptbahnhof zwei Freunde verprügelte.
Die zwei Freunde hatten eine heiße Disconacht hinter sich und wollten nur eines: Frühmorgens in den Zug steigen und todmüde nach Hause fahren. Ihr Pech: Am Bahnhof schwirrten nach dem Lokalderby gegen Schalke einige BVB-Fans herum, die mit dem unbefriedigenden 0:0-Ergebnis haderten – und ihrem Frust freien Lauf ließen.
Wegen gefährlicher Körperverletzung verurteilte Amtsrichter Dr. Rolf Mattern einen 25-jährigen Borussenfan zu einer Haftstrafe von sechs Monaten, ausgesetzt zur Bewährung. Außerdem muss der Industrie-Mechaniker 1500 Euro Geldbuße zahlen. Der andere Fan, ein bisher unbescholtener 22-Jähriger, wurde freigesprochen.
Freispruch für den zweiten Angeklagten
Er war, wie auch Staatsanwalt Thomas Stein in seinem Plädoyer bemerkte, bei der Schlägerei am frühen Morgen des 5. Februar 2010 gar nicht beteiligt. Sein Mandant habe sehr unter dem Druck des Prozesses gelitten, merkte Verteidiger Rechtsanwalt Jörg Tigges an: „Hier ist ein unschuldiger Mann in ein Verfahren hereingezogen worden. Und das ist nur geschehen, weil ihn ein Zeuge völlig zu Unrecht beschuldigt hat.“
Für den anderen BVB-Fan auf der Anklagebank sah die Sache allerdings anders aus. Er wurde von Zeugen erkannt. „Ich hatte mir eine Wurst geholt, als ich wieder in die Bahnhofshalle kam, waren die Jungs weg. Dann sah ich, wie sich drei Typen auf Dennis stürzten und draufhauten.“
Opfer ging bei Schlägerei mutig dazwischen
Zuvor hatte sein Freund Dennis – eines der zwei Opfer – gesehen, wie sich die Clique einen anderen, ihm fremden jungen Mann vorknöpfte. Mutig ging er dazwischen – und kassierte selbst Faustschläge. Im Prozess erklärte Dennis, er erkenne zumindest einen der beiden Angeklagten wieder: „Er war die zweite Person, die mich angriff. Da bin ich hundert prozentig sicher.“
Die zwei Discobesucher erlitten bei der Schlägerei Gesichtsprellungen, einer leidet seitdem unter Tinnitus. Der verurteilte Angeklagte kann sich an nichts erinnern – damals hatte er mehr als zwei Promille Alkohol im Blut.
00:07
So etwas muss bestraft werden! Aber nicht mit Knast, Bewährung und Vorstrafe, aber mit etwas, das "weh tut" - z.B. gemeinnütziger Arbeit am Bahnhof, 6 Monate Bahnhofsmission, Gleise schrubben - mal schauen, wie viele Unschuldige er danach noch vermöbelt.
15:15
Soll jetzt jeder für eine Schlägerei in den Knast wandern? Es waren keine Waffen im Spiel, auch keine Tritte gegen den Kopf eines am Boden liegenden nicht. Hier von gefährlicher Körperverletzung zu sprechen ist fraglich. Wenn es sich hier um eine Kneipenschlägerei und nicht um einen Angriff von ``Fans`` gehandelt hätte, wäre es wohl nur zu einem Urteil wegen Körperverletzung gekommen. Man muss die Kirche auch mal im Dorf lassen. Immer dieses Gebrülle nach härteren Strafen. Unmöglich! Der Junge ist spätestens jetzt vorbestraft, auf Bewährung und man muss ihm nicht unnötig (zur Abschreckung anderer ``Fans``/Hooligans) seine Zukunft mit einer Gefängnisstrafe verbauen. Wo kämen wir denn da hin?
1. Er gilt wegen seiner Bewährungsstrafe noch nicht als *vorbestraft*.
2. Wer sagt denn, dass er bisher noch nicht aufgefallen ist ? Als unbescholten wurde nur
der Freund gehandelt. Zudem spricht die verhängte Strafe eher gegen einen
*Ersttäter*.
3. Abschreckung, wenn es denn einen solchen Effekt gibt, wäre soooo schlecht nicht...
14:33
Der Freigesprochene ist bisher unbescholten, gilt das aber auch für den Verurteilten?
Das gibt der Artikel nicht her, aber was erwarte ich auch?
Harte Strafe sieht jedenfalls anders aus, denn wer nimmt denn eine Bewährungsstrafe noch wahr? Der Alkoholgehalt darf auch keine Entschuldigung sein, denn wie wahrscheinlich ist es, dass der Typ an dem Tag seinen ersten Alkrausch hatte?
Bei gefährlicher Körperverletzung (§224 StGB) sind 6 Monate die absolute Mindeststrafe.
Oder wurde beim 25jährigen Jugendstrafrecht angewendet?
Bei dieser Justiz würde mich nichts mehr wundern.
12:07
Was ein Trauerspiel. Gesichtsprellungen sind verkrafbar, aber unter einem Tinnitus zu leiden ist schon krass. Das geht schon in die Richtung schwerer Körperverletzung. Das Urteil ist hart aber gerecht.
Hier ein kleiner Tip für wahre BVB Fans:
Die Traumelf von BVB-Legende Dedê:
http://www.transfermarkt.tv/de/die-traumelf-von-bvb-legende-ded%C3%AA/anzeigen/video_1199_autostart.html?from=km