Bundesverwaltungsgericht Leipzig entscheidet über Wahlwiederholung in Dortmund
27.01.2012 | 17:53 Uhr 2012-01-27T17:53:00+0100
Dortmund. Das juristische Tauziehen zur Wahl des Stadtrates Dortmund dauert an. Zwei der gegen den Urnengang klagenden SPD-Ratsmitglieder legten am Freitag Beschwerde gegen das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Münster ein. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet nun über die Wahlwiederholung.
Der Rechtsstreit um die Dortmunder Stadtratswahl dauert an: Zwei von ursprünglich drei SPD-Ratsmitgliedern legten am Freitag Beschwerde gegen die Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts Münster zur Wahlwiederholung ein.
Während sich der Evinger Ratsvertreter Petro Möckel aus der Riege der SPD-Kläger verabschiedet hat, haben die beiden Fraktionsmitglieder Olaf Radtke und Hans-Peter Balzer ihrer Ankündigung Taten folgen lassen und Beschwerde eingelegt gegen das Urteil der Münsteraner Oberverwaltungsrichter zur Wahlwiederholung. Ihre Beschwerde richtet sich im ersten Schritt gegen die Entscheidung der Münsteraner, keine Revision gegen das Urteil zuzulassen. Nun muss das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig über die Beschwerde befinden. Von ihrer Entscheidung hängt ab, wann und ob es zur Wiederholung der Ratswahl von 2009 kommt.
Beschwerde kann bis zum 2. Februar eingelegt werden
Bis zum 2. März bleibt der beauftragten Anwaltskanzlei in Bonn Zeit, dem Gericht eine Begründung einzureichen. Zudem können auch die übrigen acht klagenden SPD-Räte noch bis zum 2. Februar Beschwerde einlegen.
Hintergrund des Verfahrens ist, dass einen Tag nach den Kommunalwahlen vom 30. August 2009 ein millionenschweres Finanzloch in Dortmund bekannt geworden war. Der Stadtrat hatte daraufhin beschlossen, die Wahlen zum Oberbürgermeister, zum Stadtrat und zu den Bezirksvertretungen wiederholen zu lassen.
Hintergrund
Während die Wahl zum Oberbürgermeister wiederholt und Ullrich Sierau (SPD) auch in der Neuauflage siegte, konnte die Wahl zum Stadtrat noch nicht durchgeführt werden, da zehn SPD-Ratsmitglieder gegen die Entscheidung des Stadtrates gerichtlich vorgingen. In zweiter Instanz hatte das Oberverwaltungsgericht Mitte Dezember entschieden, dass die Wahl wiederholt werden muss, weil die Haushaltslage der Stadt im Wahlkampf „geschönt“ dargestellt und damit den Wählern wahlkampfrelevante Informationen vorenthalten wurden.
Da das OVG eine Revision nicht zuließ, legten die beiden SPD-Ratsmitglieder nun Beschwerde gegen die Nichtzulassung ein. Über sie müsste in letzter Instanz das Bundesverwaltungsgericht entscheiden.
10:44
und dann in der südsee neu durchstarten.oder auf de gleise spielen gehen.