Bürgerdienste haben kein Geld mehr für Hausbesuche
11.02.2010 | 12:41 Uhr 2010-02-11T12:41:00+0100Dortmund. Die Stadt streicht den Bürgerservice "Hausbesuche" - und spart so 2800 Euro im Jahr. Seit 2004 kam ein Mitarbeiter der Bürgerdienste gegen eine Gebühr von 20 Euro ins Haus. Der Service für Behinderte und Senioren, die nicht selbst ins Büro kommen können, bleibt natürlich bestehen.
Aus wirtschaftlichen Gründen wird der von den Bürgerdiensten seit 2004 angebotene Hausbesuchs-Service im Rahmen der Haushaltskonsolidierung zum 1. März eingestellt. Das Dienstfahrzeug wird mit Auslaufen des Leasingvertrages abgeschafft. Jährlich werden so rund 2800 Euro eingespart. Der Verwaltungsvorstand bestätigt am Donnerstag die Vorlage der Bürgerdienste.
Nicht so beliebt wie erwartet
Zwar stieg seit Einführung der Dienstleistung die Anzahl der Hausbesuche von 74 (2004) auf 324 (2009) - die Erwartungen wurden dennoch nie erreicht. Darüber hinaus sind seit der Einführung im Jahr 2004 die Kosten (Leasing; Energie- und Personalkosten) stark gestiegen. Den erzielten Einnahmen in Höhe von 6.480 Euro (20 Euro Gebühr pro Fall) standen zuletzt Kosten in Höhe von 10.700 Euro gegenüber.
Service für Betroffene bleibt
Die Bürgerdienste weisen in diesem Zusammenhang ausdrücklich darauf hin, dass hiervon nicht der Zustelldienst für Personen, die die Büros der Bürgerdienste nicht mehr persönlich besuchen können, betroffen ist.
Sollten sich zu einem späteren Zeitpunkt die Rahmenbedingungen für diese Dienstleistung ändern, wird seitens der Verwaltung über eine Wiederaufnahme des Service „Hausbesuche“ nachgedacht.
Folgende Dienstleistungen können ab 1. März nicht mehr durch Hausbesuche erledigt werden:
- Beantragung oder Aushändigung von Personalausweisen, Kinderausweisen und vorläufigen Personalausweisen sowie vorläufigen Reisepässen,
- Anmeldung/Ummeldung der Wohnung,
- Ausstellung melderechtlicher Bescheinigungen,
- Beantragung von Führungszeugnissen oder Gewerbezentralregisterauskünften,
- Änderung der Lohnsteuerkarte(n),
- Beglaubigungen,
- Kraftfahrzeugangelegenheiten,
- Führerscheinangelegenheiten,
- Bewohner- und Schwerbehindertenparkausweise
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