Staatsanwalt prüft Anklage gegen Nazis aus Dortmund-Dorstfeld wegen HirschQ-Überfall
15.12.2011 | 17:38 Uhr 2011-12-15T17:38:00+0100
Dortmund. Der Dortmunder Staatsschutz hat nach dem Nazi-Überfall auf die HirschQ im Dezember 2010 eine aufwändige Analyse des vorliegenden Videomaterials vorgenommen. Nun liegen die Ergebnisse des Gutachtens vor. Die Staatsanwaltschaft prüft, ob es zur Anklage kommt.
Zehn Personen der rechtsextremistischen Skin-Head-Szene aus Dorstfeld hat der Staatsschutz am 12. Dezember 2010 unmittelbar nach dem Überfall auf die Gaststätte HirschQ in Dortmunds Brückstraße vorläufig festnehmen können. Bei dem Überfall auf das Szene-Lokal kam es zu gewalttätigen Ausschreitungen und schweren Körperverletzungen.
Gegen die zehn Rechtsextremen wurde ein Verfahren wegen Verdachts des schweren Landfriedensbruchs eingeleitet . Es handelte sich um insgesamt drei Frauen und sieben Männer im Alter zwischen 19 und 39 Jahren, die mehrheitlich der rechtsextremistischen Skin-Head-Szene in Dortmund-Dorstfeld zuzurechnen sind, wie es aktuell in einer gemeinsamen Presseerklärung der Staatsanwaltschaft Dortmund und der Polizei Dortmund hieß. Auch Sven K., der vor Kurzem türkische Jugendliche angriff, soll dabei gewesen sein.
Die laut Mitteilung „intensiven und langwierigen Ermittlungen zum gewalttätigen Übergriff“ auf die Gaststätte stünden nun kurz vor dem Abschluss, zumal die Staatsanwaltschaft Dortmund das Videomaterial analysiert habe. Der Betreiber der HirschQ hatte der Polizei seine laut Staatsanwaltschaft „qualitativ schlechten und vorher bearbeiteten“ Videobänder des Abends ausgehändigt.
Gutachten angefordert und vor Auswertung
Weil trotz der Aufarbeitung des Videomaterials durch das nordrhein-westfälische Landeskriminalamt die Auswertung der Aufnahmen schwierig war, entschlossen sich der polizeiliche Staatsschutz und die Staatsanwaltschaft, ein forensisch-anthropologisches Gutachten erstellen zu lassen. Damit solle die Beweisqualität erhöht werden. Die Sachverständigen analysierten 6.400 Einzelbilder aus dem Video und glichen diese mit vorhandenen polizeilichen Datenbeständen ab.
Das Gutachten liege nun seit Anfang Dezember zusammen mit den weiteren Ermittlungsergebnissen des polizeilichen Staatsschutzes der Staatsanwaltschaft Dortmund vor. Die Staatsanwaltschaft entscheidet nach Auswertung des Gutachtens, ob Anklage zu erheben ist.