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Ermittlungen

Frauenarzt in Dortmund soll Patientinnen fotografiert haben

02.07.2012 | 11:52 Uhr
Frauenarzt in Dortmund soll Patientinnen fotografiert haben
Die Staatsanwaltschaft Dortmund ermittelt gegen einen Frauenarzt. Foto:Roland Magunia/ddp

Dortmund.   Dortmunds Staatsanwaltschaft ermittelt gegen einen Frauenarzt, der Patientinnen ohne deren Einwilligung fotografiert oder gefilmt haben soll. Patientinnen, die am 8./11. Oktober 2010 und 26. April 2012 untersucht wurden, sollen sich bei der Polizei melden. Außerdem sollen Unregelmäßigkeiten bei den Abrechnungen des Arztes aufgefallen sein.

Die Staatsanwaltschaft Dortmund ermittelt mit der Polizei gegen einen niedergelassenen Frauenarzt aus Dortmund. Der Verdacht: Der Mediziner soll Fotos oder Filmaufnahmen von Patientinnen ohne deren Wissen angefertigt haben. In Juristen-Deutsch: „wegen des Verdachts der Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen."

Oberstaatsanwältin Dr. Ina Holznagel bestätigte die Ermittlungen. Der Beschuldigte steht in Verdacht, ohne Erlaubnis von Patientinnen Bildaufnahmen zwecks gynäkologischer Untersuchungen in einer Praxis in der Dortmunder Innenstadt angefertigt zu haben. Um was für Aufnahmen es sich handele, sei noch nicht bekannt. Es sei auch noch nicht klar, ob es sich um Bilder des Intimbereichs oder um andere Situationen handele. Die Polizei hatte Speichermedien und Computer aus der Arztpraxis zur weiteren Untersuchung beschlagnahmt.

Die Auswertung des Materials hat ergeben, dass verdächtige Aufnahmen an folgenden drei Tagen gefertigt wurden: am 8. Oktober 2010, 11. Oktober 2010 und 26. April 2012. Patientinnen, die an diesen drei Tagen entsprechende Untersuchungen haben vornehmen lassen, werden gebeten, sich mit der Polizei Dortmund (KK 12) unter der Rufnummer 0231/132-7441 in Verbindung zu setzen.

Verstoß gegen Paparazzi-Paragraf

Sollte der Arzt tatsächlich geheime Aufnahmen von seinen Patientinnen gemacht haben, würde es sich um einen Verstoß gegen § 201 des Strafgesetzbuches (Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs) handeln, den sogenannten Paparazzi-Paragrafen.

Desweiteren steht der Vorwurf im Raum, der Arzt habe sich Unregelmäßigkeiten bei seinen Abrechnung zu Schulden kommen lassen. Doch auch hier werde noch ermittelt, welcher Art diese Unregelmäßigkeiten gewesen sein könnten, so Holznagel.

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