Bezirksregierung-Forderung von Envio rechtmäßig
18.11.2010 | 14:58 Uhr 2010-11-18T14:58:00+0100
Dortmund/Arnsberg.Die von der Bezirksregierung Arnsberg im September von der PCB-Giftfirma Envio geforderte Sicherheitsleistung in Höhe von 1,803 Millionen Euro ist rechtmäßig. Das entschied das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen. Wegen der Envio-Insolvenz kann der Bescheid aber nicht vollstreckt werden.
Die von der Bezirksregierung Arnsberg am 24. September 2010 von der Firma Envio geforderte Sicherheitsleistung in Höhe von 1,803 Millionen Euro ist rechtmäßig. Den Antrag der Envio Recycling GmbH gegen die sofortige Vollziehung der Forderung hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen mit Beschluss vom 17. November abgelehnt.
Wegen des laufenden, vorläufigen Insolvenzverfahrens kann die Bezirksregierung ihren Bescheid jedoch derzeit nicht vollstrecken, da das Amtsgericht Dortmund in seinem Beschluss vom 26. Oktober zur Einleitung des vorläufigen Insolvenzverfahrens „Maßnahmen der Zwangsvollstreckung“ ausdrücklich untersagt hat.
Öffentliche Gelder schützen
In der Begründung des Beschlusses des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen heißt es, die Bezirksregierung sei gehalten gewesen, eine Sicherheitsleistung anzuordnen, „um die öffentliche Hand vor den Nachsorgekosten bei einer Zahlungsunfähigkeit der Antragstellerin zu bewahren“. Die Bezirksregierung habe die Höhe der angeordneten Sicherheitsleistung „nachvollziehbar dargelegt“.
Und: Soweit Envio die Höhe der Sicherheitsleistung beanstande, verkenne die Firma, „dass diese Vorschrift sie im Grundsatz nicht davor bewahrt, für die durch den Betrieb ihrer Anlage entstandenen Verunreinigungen selbst aufzukommen“.
08:53
Das muss man doch mal festhalten ohne gleich die staatlichen Behörden über alles zu loben: aber offensichtlich scheinen sich Recht und Gesetz durchzusetzen. Weiter so!!!
18:04
Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.
17:28
Dieser Kommentar wurde von einem Moderator blockiert.
16:13
Welche Bezirksregierungs-Forderung hat denn nun Envio gestellt? Der Artikel sagt nichts darüber aus.