Zu viel Geld verbraucht:
Bäcker kündigte Sohn fristlos
21.05.2010 | 18:55 Uhr 2010-05-21T18:55:00+0200Blut ist dicker als Wasser - und deswegen ist eine fristlose Kündigung, die ein Vater gegenüber seinem Sohn ausspricht, auch immer etwas Trauriges. In diesem Fall klagte der Sohn eines Dortmunder Bäckers dagegen - was gestern beide vor die Schranken des Arbeitsgerichtes brachte.
Wortlos gehen sie aneinander vorbei und fügen sich anscheinend in jeweils empfundene Ungerechtigkeit. Richter Gerhard Stiens drängte gleich zu Beginn auf eine Lösung, er wollte nicht allzu tief in familiäre Befindlichkeiten eindringen.
Kündigung als Notbremse
Der Sohn, selber Meister und im elterlichen Betrieb angestellt, hatte etwa über eineinhalb Jahre den Metro-Schein genutzt, um privat einzukaufen - aber auf Kosten des Geschäfts. Inzwischen war eine Summe in Höhe von 6800 Euro aufgelaufen, was sich die Eltern nicht mehr länger bieten lassen wollten. Die Kündigung sei eine Notbremse gewesen.
Als Seitenaspekt stellte sich heraus, dass der Rechtsanwalt des Vaters die Quittungen von dem Sohn verlangte - sie seien schließlich steuerlich anrechenbar. Stiens legte keinen besonderen Wert darauf. „Er hat als Privatmann gekauft, und das sind 2000 Einzelpositionen”, sagte er. Die Quittungen müsse er nicht zwingend zuhause haben.
Der Sohn argumentierte nun wieder, als Folge der plötzlichen Kündigung habe er 33 Tage ohne jeden Cent verbracht und Schulden machen müssen. Möglicherweise musste die Metro-Begründung auch für eine andere private Facette herhalten, dass nämlich die Familie nicht mit der Freundin des Sohnes klarkam - so jedenfalls der Tenor aus dem Umfeld. Das war allerdings auch nicht offiziell ein Thema.
Vater und Sohn wirkten recht teilnahmslos, aber auf den zweiten Blick konnte man doch Verletztheiten erkennen. Es sei auch zu Beschimpfungen gekommen, meinte der Sohn, aber als er begann zu erzählen, unterbrach ihn Stiens. „Wenn man ein Vergleichsgespräch führt, sollte man nicht noch Öl ins Feuer gießen.” Es wurde deutlich, dass die 6800 Euro zur Verhandlungsmasse würden, wenn es darum ging, die Familie auch offiziell auseinanderzubringen. Sozusagen als bereits im Vorhinein erhaltene Abfindung. Besondere Not herrscht wohl nicht bei ihm, er hat längst eine neue Stelle.
Unternehmen in der vierten Generation
Stiens selber bezeichnete die Verhandlung als Versuch, „die Parteien auseinanderzubringen - und vielleicht auch wieder zusammen.” Später mal, um die Unternehmensnachfolge in der vierten Generation zu retten.
Der Sohn jedenfalls, der sich durch den DGB rechtsvertreten ließ, akzeptierte letztlich den Vorschlag des Gerichts, mit einer zusätzlichen Abfindung in Höhe von 1000 Euro das Unternehmen nach fünf Jahren der Mitarbeit zu verlassen. Und wohl auch seine Familie.
17:14
Erst liest sich dieser Artikel wie eine Anklage gegen den Sohn, aber wenn man genauer liest stellt man sich die Frage, wieso die Anklage der Gelderveruntreuung fallen gelassen wurde und es oben drauf noch 1000 Euro Abfindung gab. Kann ja alles nicht so Einseitig gewesen sein.
18:06
herzlichen glückwunsch und frohe ostern!
13:58
Bei Geld endet alles. Und insbesondere bei deutschen Firmen spielt das eine große Rolle. Ich nur ganz wenige Fälle wo eine Firma ohne Streß von einer auf die andere Generation übergegangen ist. Die Alten wollen in der Regel nicht loslassen und die Jungen werden zudem häufig auch vom altgedienten Personal nicht akzeptiert. Betriebsblindheit und Altersstarrsinn auf de einen, überzogene Ansprüche und Klugscheißerei auf der anderen Seite kommen dann oft erschwerend hinzu.
07:56
Warum müssen Familienstreitigkeiten, vor allem wenn es um Geld und oder Unternehmernachfolge in Deutschland so oft vor Gericht enden?
Die Gerichte haben anderes zu tun und wenns innerhalb der Familie nicht klappt, muss man sich trotzdem irgendwie zusammen raufen oder aber man muss sich trennen.
Tragisch ist es immer dann für die betroffenen Mitarbeiter, die dann mangels Unternehmensnachfolge oft auf der Straße landen :-(