B1: Polizei bei Nachtfahrverbot im Recht
02.07.2008 | 20:17 Uhr 2008-07-02T20:17:26+0200Die Meinungen zwischen Regierungspräsident (RP) Helmut Diegel und Dortmunds Polizeipräsident Hans Schulze über die Kontrolle des Nachtfahrverbot für Lkw auf der B1 gehen auseinander. ...
... Bei der Definition des Durchgangsverkehrs können sie sich nicht einigen. Der Landtag NRW gibt der Polizei zunächst Recht. Rückblende: Am 15. Februar kontrollierte die Polizei erstmalig in einer Großaktion auf der B1 das Nachtfahrverbot für Lkw im Durchgangsverkehr. Die Bezirksregierung hatte das Verbot erlassen, um die Anwohner vor Lärm zwischen 22 und 6 Uhr zu schützen. Die hatten geklagt, weil pro Nacht etwa 1300 schwere Lkw im Durchgangsverkehr über die B1 donnerten.
Bei der ersten Kontrolle überprüfte die Polizei 108 Brummis. Nur Elf davon hatten keine Passiererlaubnis. Denn die Straßenverkehrsordnung enthält folgende Ausnahmeregelung: Ein Lkw, der innerhalb eines Radius von 75 Kilometern rund um die B1 seine Ladung aufnimmt, gehört nicht zum Durchgangsverkehr. Nicht nur der RP sah darin einen Fehler und das Nachtfahrverbot zur Farce verkommen und meldete Gesprächsbedarf an. Auch im Landtag gab es eine kleine Anfrage zu diesem Thema. Die Antwort stützt das Vorgehen der Polizei: Sie könne "anlässlich von Kontrollen wegen einer Verkehrsordnungswidrigkeit nur in Fällen einschreiten, in denen der erste Beladeort des Lkw außerhalb des 75 Km-Radius' liegt". Damit setze die Polizei das Nachtfahrverbot nicht außer Kraft, sondern halte sich an die rechtlichen Vorgaben.
Offenkundig eine unbefriedigende Situation für die Bezirksregierung, die trotzdem auf Grund der letzten Großkontrolle im Mai das Nachtfahrverbot als Erfolg betrachtet: "Das Lkw-Nachtfahrverbot scheint weitestgehend akzeptiert zu sein. Probleme sind für uns nicht zu erkennen", so ein Sprecher des RP.
Wie von der Polizei zu hören war, soll noch im Sommer ein Erlass der Landesregierung endgültige Klarheit in dieser Frage bringen.
0mitdiskutieren