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Amnestie für säumige BKK-Kunden

15.10.2012 | 18:28 Uhr
Amnestie für säumige BKK-Kunden
Vielen BKK-Kunden wurde nun eine Amnestie zu teil.Foto: WAZ FotoPool

Dortmund  Zahlreichen säumigen Beitragszahlern bei der BKK Hoesch sind die geharnischten Aufschläge erlassen worden.

Zahlreichen säumigen Beitragszahlern bei der BKK Hoesch sind die geharnischten Aufschläge erlassen worden. Diejenigen Mitglieder, die zuerst den Zusatzbeitrag von 15 Euro im Monat nicht bezahlt hatten und sich dann gegen einen Säumniszuschlag von 30 Euro für jedes Halbjahr gewehrt hatten, erhielten nach WR-Informationen ein Standardschreiben mit der Information, dass die Strafgebühr erlassen wird.

Die BKK sah eineinhalb Jahre lang nur zu

Ende August ging ein Aufschrei durch die Mitgliedschaft der BKK Hoesch, die inzwischen von der BKK vor Ort übernommen worden ist. Gleich mehrere tausend Mitglieder der traditionsreichen Krankenkasse erhielten da Mahnbescheide mit Nachforderungen der Zusatzgebühr zuzüglich eines Säumnisaufschlages in Höhe von bis zu 90 Euro je Mitglied. Die Mahnungen dokumentierten, dass die BKK eineinhalb Jahre lang zugeschaut hatte, wie Kunden im großen Stil den Zusatzbeitrag nicht berappte.

Die Empörung gegen die Strafgebühr war groß. Viele Mitglieder protestierten, schrieben die Kasse an, beschwerten sich in der Redaktion oder gingen gleich selbst zur BKK-Geschäftsstelle. Tenor war, dass der Zusatzbeitrag wohl berechtigt gewesen sei. Nicht korrekt sei aber eine Strafgebühr, nachdem sich die Krankenkasse monatelang nicht gemuckt habe.

Mit Protest gegen die Strafzahlungen

Der Protest zeigte offenbar Wirkung. Nach WR-Informationen haben viele Mitglieder Schreiben erhalten, in denen ihnen die Strafzahlung erlassen wird. Die Amnestie der säumigen Beitragszahler soll sich sowohl vor der Fusion mit der BKK vor Ort, als auch danach zugetragen haben.

Insider bei der BKK vor Ort halten die Verschonung der Nichtzahler genauso für ungerecht wie diejenigen Mitglieder, die brav 18 Monate lang 15 Euro im Monat zusätzlich aufgebracht haben, um das Überleben der angeschlagenen Kasse zu sichern. Das Bundesversicherungsamt hatte die Aufschläge abgenickt. Dem Pressesprecher der BKK war der Vorgang gestern nicht bekannt. Es handele sich aber um „Einzelfälle“.

Gerald Nill

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