Warum die Kleinen ihr Geld verlieren
Warum, wollte WAZ-Leser Andreas Krämer von uns wissen, müssen Kleinanleger, die in Zertifikate der Konkurs gegangenen US-Investmentbank Lehman Brothers investiert hatten, ihr Geld in den Wind schreiben, und die EDG bekommt ihre 23 Millionen ...
... erstattet? Da auch wir keine Finanzexperten sind und so genannten Experten stets mit gesundem Misstrauen begegenen, fragten wir die "Glückspilze" von der Entsorgung Dortmund nach ihren Erfolgsrezept. Und EDG-Sprecher Matthias Kienitz hatte gleich mehrere Antworten auf Lager.
"Das ist nicht unser Geld, sondern Teil des städtischen Deponiesondervermögens, das wir im Auftrag der Stadt betreiben", stellt Kienitz klar. Das Sondervermögen diene dazu, die Mülldeponien zu sanieren. "Das Geld fließt je nach Baufortschritt ab. In Phasen, in denen die Mittel nicht benötigt werden, legen wir sie an. Und zwar mündelsicher - dazu sind wir schon gesetzlich verpflichtet."
Mündelsicher bedeutet, und das macht einen Unterschied: Der Anleger bescheidet sich bei der Höhe der Verzinsung, gewinnt für seine Anlage aber - so er sich in den Grenzen des Einlagensicherungsfonds des Bundesverbands Deutscher Banken bewegt und das fragliche Bankhaus dort Mitglied ist - ein Höchstmaß an Sicherheit. So kommt es, dass im Fall von Lehmann Brothers die Sicherungsgrenze pro Einleger für Guthaben von Wirtschaftsunternehmen und öffentlichen Stellen sage und schreibe 286 Mio Euro beträgt.
"Ein weiterer Unterschied dürfte sein", so der EDG-Sprecher, "dass wir nicht blind darauf vertrauen müssen, was uns ein Anlageberater eines Geldinstituts erzählt. Für solche Geschäfte haben wir unsere eigenen Fachleute, die sich auf dem Markt bestens auskennen und sich selbst ein Bild von Risiken machen können."
Vor diesem Hintergrund reagiert die EDG auch "mehr als erstaunt" auf den Vorwurf der Linken, die EDG habe sich "am internationalen Spielcasino beteiligt" und die 23 Mio "verzockt". "Wir haben diese Anlage offensiv und öffentlich kommuniziert", sagt Kienitz und frotzelt: "Stramm behauptet ist halb bewiesen."



















