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Kündigung : Sekretärin nach 35 Jahren wegen Frikadelle gefeuert

Dortmund, 07.10.2009, Dirk Berger

Dortmund. Nach 35 Jahren Betriebszugehörigkeit hat der Baugewerbeverband einer Chefsekretärin gekündigt, weil sie vor einem Bankett zwei halbe Brötchen und eine Frikadelle vom Büfett gegessen hat. Der Arbeitgeber sieht das Vertrauen erschüttert - und ließ den Gütetermin platzen.

Einer Chefsekretärin des Baugewerbeverbandes ist nach fast 35 Jahren Arbeit fristlos gekündigt worden, weil sie sich von einem Imbissteller bedient hatte, den sie eigentlich für die Mitglieder einer Ausschusssitzung zubereitet hatte. Im Übrigen folgt noch ein weiteres Verfahren: Aus den gleichen Gründen hatte man noch einer weiteren Mitarbeiterin gekündigt - nach 24 Jahren Verbandsarbeit. Der Prozess ist noch anhängig.

Hauptgeschäftsführer Hermann Schulte-Hiltrop ließ vor Journalisten keinen Zweifel an der Verruchtheit der Tat: „Wir sehen keine Möglichkeit der Zusammenarbeit mehr.”

Keine Möglichkeit der Zusammenarbeit mehr

Anwalt Pinkepank mit seiner Mandantin. Foto: Franz Luthe Foto: WR/Franz Luthe

Man sei konsterniert, dass die langjährige Mitarbeiterin zugegriffen habe, der Verband gehe schließlich mit sensiblen Daten seiner Mitgliedsbetriebe um, wenn da das Vertrauen einmal erschüttert sei, sei eine Zusammenarbeit nicht mehr möglich. Und man müsse bedenken: Der Verband habe Brötchen und Frikadellen aus Mitgliedsbeiträgen finanziert.

Eine Argumentation, die Rechtsanwalt Wolfgang Pinkepank, der die Frau vertrat, einigermaßen erschütterte. Pinkepank versuchte, dem Vorgang eine Verhältnismäßigkeit zu geben. Bemerkenswert sei ferner, dass es ohne vorherige Abmahnung zur Kündigung gekommen sei.

Brötchenschmieren keine Aufgabe der Chefsekretärin

Weiterhin gehöre das Schmieren von Brötchen nicht zu den Aufgaben einer Chefsekretärin, außerdem sei bei solchen Sitzungen immer etwas übriggeblieben und aus der Tatsache, dass seine Mandantin die Ware im Vorhinein verzehrt habe, ließe sich ebenfalls kein Eigentumsdelikt herleiten. Schließlich hätten früher auch andere Mitarbeiter zugegriffen. Und außerdem: An jenem Tag seien trotz des Zugriffs noch vier Brötchenhälften und drei Frikadellen übriggeblieben.

Der Geschäftsführer des Bauverbands Westfalen, Hermann Schulte-Hiltrop, mit Rechtsanwalt Prof. Dr. Jürgen Weidemann. Foto: Franz Luthe Foto: WR/Franz Luthe

Pinkepank gab aber zu, dass seine Mandantin „das Recht des ersten Zugriffs verletzt hat”. Nach den ganzen Jahren sei sie einfach davon ausgegangen „dass sie das durfte, und dass sie (die Geschäftsführung, d. Red.) davon wusste”. Was Verbands-Jurist Prof. Dr. Jürgen Weidemann anders sah. „Ich klau' zehn Jahre, und im elften Jahr darf ich das”?, fragte er provokant zurück.

Richterin Monika Geller gab zu erkennen, dass es sich beim Brötchenaufessen schon um „eine starke Form der Aneignung” handele. Gleichwohl sei hier nicht von einer klassischen Form eines Diebstahls auszugehen. Und auch nicht von einem besonderen Wert. Um den Wert gehe es nicht, meinte Schulte-Hiltrop, „sondern um Vertrauen”. Immer wieder Vertrauen.

„Vertrauen kann ja wieder hergestellt werden”

Der Vorschlag von Pinkpank, man solle sich nochmal zusammensetzen und nach einer Lösung suchen („Meine Mandantin bringt dann auch Brötchen und Frikadellen mit”), hinterließ keinen großen Eindruck. Auch Richterin Geller lotete aus, ob nicht doch etwas möglich sei. „Vertrauen kann ja auch wieder hergestellt werden”, meinte sie. Ob man das jetzt nicht als Abmahnung auffassen könnte. Nein, beschied ihr Weidemann: „Das Vertrauen ist unwiederbringlich verloren.” Nächster Termin und Beweisaufnahme am 14. Januar 2010.

Eine völlig erschütterte Frau verließ den Gerichtssaal. Auch Schulte-Hiltrop bekannte Probleme: „Ich fühl mich nicht wohl dabei.” Wenigstens das.

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