Nun doch: Bungee-Unfall vor Gericht
Nach mehr als vier Jahren findet ein tödlicher Unfall beim Bungee-Springen im Westfalenpark nun doch noch ein gerichtliches Nachspiel: Betreiber Jochen Schweizer wird vor dem Schöffengericht Dortmund wegen des Vorwurfs der fahrlässigen Tötung angeklagt. D
Von Anfang an gab es den Verdacht, dass das Bungeeseil schadhaft war. Das ist insofern von pikanter Bedeutung, weil es aus dem Produktionsbetrieb einer Spezialfirma stammt, die dem international engagierten Jochen Schweizer ebenfalls gehört. Ob ihm das am Ende zum Verhängnis wird?
Tatsache ist, dass nach langem Hin und Her die Eröffnung eines Hauptverfahrens zunächst wegen nicht hinreichenden Tatverdachts abgelehnt worden war. Beschwerden der Staatsanwaltschaft und der Angehörigen des Opfers brachten das Rad der Ermittlungen wieder in Bewegung. Ein neues Gutachten wurde in Auftrag gegeben.
Dass Schweizer jetzt aber nicht vor dem Landgericht, sondern vor dem Schöffengericht angeklagt wird, lässt den Schluss zu, dass man ihm eine nur geringe Schuld anlastet, die allerdings noch bewiesen werden muss. Fahrlässige Tötung kann mit Geldstrafe oder mit einer Haftstrafe von bis zu fünf Jahren geahndet werden.
Bei dem Unfall am 20. Juli 2003 war ein 31 Jahre alter Mann aus Mommenheim bei Mainz getötet worden. Der Sprung aus einer Höhe von 150 Metern war ein Geschenk - das Geschenk seiner Verlobten, die ihren Freund am Fuß des Florianturms in den Tod springen sah.
Von einem anderen Springer vorgelassen
Schicksalhafte Verwicklungen hatten zuvor schon mitgespielt: Eigentlich war der 31-Jährige an jenem Sonntag noch gar nicht an der Reihe. Er wartete in einer Reihe von mehreren Personen. Weil er sich dabei als ausgesprochen nervös gebärdete, ließ ihm ein anderer Springer den Vortritt.
Es war der erste tödliche Unfall durch einen Bungeesprung in Deutschland. Und es wird mit großer Wahrscheinlichkeit der letzte Sprung vom Florianturm gewesen sein. Wie Jochen Schweizer, der als Pionier des Bungeespringens in Deutschland gilt und tief betroffen war, so reagierten auch Vertreter der Stadt geschockt.
Die Anlage im Westfalenpark, deren Installation rund 800 000 Euro gekostet haben soll, wurde sofort stillgelegt und seitdem nicht wieder betrieben. Schweizer, der eine ganze Reihe von Anlagen betreibt, überlegte vorübergehend sogar, sich ganz vom Bungee-Springen zu verabschieden, verkündete letztendlich aber , seine endgültige Entscheidung vom Ausgang des Ermittlungsverfahrens abhängig machen zu wollen.
Allerdings: Wie immer auch der Prozess zu Ende geht - es gibt nichts mehr zu entscheiden. Die Stadt will, dass die Anlage abgebaut wird. Ihr kommt dabei entgegen, dass dieses Jahr ohnehin der Nutzungs- bzw. Mietvertrag mit Schweizer ausläuft.
Ein Termin für den Prozess steht noch nicht fest.





















