Bewährungsstrafen für drei Neonazis
Drei Dortmunder Neonazis sind vor dem Amtsgericht in Minden wegen gemeinschaftlicher gefährlicher Körperverletzung zu Bewährungsstrafen, Geldstrafen und Sozialstunden verurteilt worden.
Auf der Rückfahrt von einem Neonaziaufmarsch in Hildesheim am 24. Februar letzten Jahres entdeckte die 20-köpfige Gruppe aus Dortmund im Regionalexpress drei junge Gegendemonstranten im Alter von 16 bis 18 Jahren. Sie nahmen sich "die Zecken" vor, schlugen und traten auf sie ein. Weitere Antifaschisten kamen dem Trio zu Hilfe, die Verletzungen am Kopf und im Gesicht erlitten hatten und im Krankenhaus behandelt werden mussten. Die alarmierte Bundespolizei holte jedoch nur die Antifaschisten aus dem Zug.
Zuvor sollten die Opfer noch die Täter identifzieren. Da sich diese jedoch mittlerweile vermummt hatten, fiel dies schwer. Lediglich drei Angreifer konnten sie identifizieren. Auf die Bitte, die Beamten sollten die Angreifer dazu auffordern, die Vermummung abzunehmen, sollten diese abgewunken haben: Dafür hätten sie keine Zuständigkeit. Dies schlug Wellen bis nach Berlin und führte zu einer Anfrage der Links-Partei im Bundestag.
Daher konnten nur Björn T., Mario S. und Mathias T. für die Tat haftbar gemacht werden. Die ebenfalls einschlägig bekannten Dortmunder Neonazis Dennis G. und Dietrich S., die Organisatoren der letzten Neonazi-Aufmärsche in Dortmund, kamen deshalb um eine Anklage herum. Verteidigt wurde das Trio ebenfalls von bekannten Verteidigern der rechtsextremen Szene: Der Dortmunder Andre? Picker, Vorstandsmitglied bei "Pro NRW", sowie seine Kollegen Markus Beisicht und Judith Wolter, der Vorsitzende von "Pro Köln" und seine Stellvertreterin. Beide Organisationen werden vom Verfassungsschutz beobachtet.
Die drei angeklagten Dortmunder wurden am zweiten Verhandlungstag in Minden zu acht beziehungsweise sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Außerdem bekamen die drei weitere Auflagen: So muss Mario S. 1200 Euro Geldstrafe bezahlen, Mathias T. 600 Euro und Björn T. 120 Sozialstunden ableisten. Keine Rolle spielte im Übrigen - wie so häufig - die politische Motivation der Tat. Verurteilt wurden sie "nur" wegen der gefährlichen Körperverletzung.



















