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20-Jähriger muss nach Unfallflucht zu Fuß gehen

27.12.2012 | 17:37 Uhr
20-Jähriger muss nach Unfallflucht zu Fuß gehen

Dortmund.   Wegen Gefährdung des Straßenverkehrs, Unfallflucht und Trunkenheit im Verkehr muss ein 20-Jähriger jetzt 600 Euro Geldbuße zahlen und insgesamt 14 Monate auf seinen Führerschein verzichten. Er ist in der Nacht zum 28. Mai an der Hauptpost betrunken gegen zwei Betonkübel geknallt und dann einfach weitergefahren.

Bis zuletzt hatte der 20-Jährige die Vorwürfe der Staatsanwaltschaft geleugnet. Doch nach vier Prozesstagen stand für Jugendrichter Michael Plattner fest: Er war es, der in der Nacht zum 28. Mai 2012 betrunken einen Unfall gebaut und danach einfach Gas gegeben hatte.

Zwar wurde der junge Mann, der als Heranwachsender noch in den Genuss des Jugendrechtes kam, wegen fahrlässiger Gefährdung des Straßenverkehrs, Unfallflucht und Trunkenheit im Verkehr nur verwarnt. An den Folgen hat er trotzdem zu knacken: Die 600 Euro, die er an einen Förderverein zahlen muss, wird er noch eher verschmerzen als die Tatsache, erst in sieben Monaten eine neue Fahrerlaubnis beantragen zu dürfen. Da er bereits in der Tatnacht seinen Führerschein abgeben musste, ist er jetzt insgesamt 14 Monate auf Bus und Bahn oder auch das Fahrrad angewiesen.

Mit 1,0 Promille gegen Betonkübel gekracht

Was geschah in der Nacht zum 28. Mai auf der Kurfürstenstraße, in Höhe der Hauptpost? Nach vier Prozesstagen, in denen zahlreiche Zeugen gehört wurden, ging Jugendrichter Michael Plattner von folgendem Sachverhalt aus: Der 20-Jährige krachte mit 1,0 Promille Alkohol im Blut gegen einen Betonkübel. Er wurde daraufhin von Passanten angesprochen, die er jedoch komplett ignorierte. Statt auszusteigen, gab der Mann am Steuer einfach Gas und brauste davon. Nur mit einem beherzten Sprung zur Seite konnten sich die beiden Fußgänger auf den Gehweg retten. Später haben sie den Angeklagten im Gericht zweifelsfrei als Fahrer wiedererkannt.

Richter hält Version des Angeklagten für unglaubwürdig

Die Version des 20-Jährigen: Er habe seinen Wagen am Abend zuvor an der Kurfürstenstraße abgestellt, um dann mit der U-Bahn zur Pfingstkirmes nach Huckarde zu fahren. Nach einer Stippvisite in der „Marktschänke“ habe er dann nachts seine Freundin vom Bahnhof abgeholt – und zwar, so beteuerte er, mit einem Taxi. Zusammen sei man dann nach Hause gefahren. Und kurze Zeit später stand mitten in der Nacht die Polizei vor der Tür.

Während Verteidiger Carsten Dreier Freispruch gefordert hatte, hielt Jugendrichter Michael Plattner die Version des jungen Angeklagten „für unglaubwürdig“.

Kathrin Melliwa

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Kommentare
31.12.2012
22:29
20-Jähriger muss nach Unfallflucht zu Fuß gehen
von GeborenerHerdecker | #1

Ich glaube das auch nicht.

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