Angeklagte haben einen guten Ruf zu verlieren
09.02.2012 | 17:09 Uhr 2012-02-09T17:09:00+0100Dorsten.Sie hatten einen guten Ruf zu verlieren, die drei Angeklagten die sich am Donnerstag vor dem Amtsgericht wiederfanden. Die 50-jährige Frau ist seit Jahrzehnten als Rechtsanwältin in Dorsten niedergelassen. Ihr 74-jähriger Vater arbeitet seit Jahrzehnten als selbstständiger Gutachter, und der dritte im Bunde, ein 65-jähriger Kfz-Sachverständiger, begutachtet seit vielen Jahren u.a. auch Polizeiautos. Keiner der drei hat sich bisher etwas zu Schulden kommen lassen. Nun waren sie des Versicherungsbetrugs in mindestens acht Fällen angeklagt. Es ist glimpflich ausgegangen für sie. Das Verfahren wird eingestellt, sobald sie den Schaden bei der Versicherung wiedergutgemacht haben.
Durch falsche Gutachten nach Unfällen und erschlichene Blanko-Vollmachten sollen die Angeklagten die Rechtsschutzversicherung von insgesamt elf Unfallfahrern zwischen 2004 und 2008 betrogen und Gutachterkosten in Höhe von knapp 9500 Euro und Anwaltskosten von knapp 6000 Euro kassiert haben.
Die Anwältin ließ dazu eine längere Erklärung ihres Anwaltes verlesen, in der sie die Vorfälle zwar einräumte, aber jede betrügerische Absicht bestritt. Sie sei auf Verkehrsrecht spezialisiert und bearbeite viele Haftpflichtsachen, ließ sie erklären. Meist werde sie durch eine Autowerkstatt oder einen Gutachter hinzu gezogen und bekomme ihre Mandanten oft gar nicht zu Gesicht. So habe sie zwischen 2004 und 2008 insgesamt 1364 Verkehrsfälle bearbeitet.
Der Vater der Anwältin wiederum ließ seinen Anwalt erklären, die Kunden kämen mit einer „gewissen Erwartungshaltung“ an die Erstattung von Unfallschäden. Gerne würden Vorschäden verschwiegen, um eine höhere Versicherungssumme zu kassieren. Sein Mandant habe daraus gelernt, werde künftig alles zu Papier bringen, was mit den Kunden besprochen werde. Auch der dritte Anwalt betonte, die Geschädigten wollten bei Unfällen möglichst viel Geld von der Versicherung kassieren und könnten sich hinterher an nichts mehr erinnern. Es habe kein Vorsatz vorgelegen.
Alle Beschuldigten werden den Schaden bei der Versicherung wiedergutmachen, schon allein um ihre Zulassung nicht zu verlieren.
0mitdiskutieren