Abschiebung ohne die Tochter war rechtswidrig
17.11.2010 | 20:16 Uhr 2010-11-17T20:16:00+0100
Dorsten.Die Entscheidung des Dorstener Ausländeramtes, Ana Maria D. im Juni 2005 ohne ihre zweijährige Tochter nach Angola abzuschieben, war rechtswidrig. Die Kosten - inklusive 102.000 Euro für einen Charterflug - trägt nun der Steuerzahler.
Wenn der Beigeordnete Gerd Baumeister, selbst Jurist, von einem „Rechtsanwendungsfehler“ spricht, ist das sehr gelinde formuliert. Dem Gericht war es ein spürbares Bedürfnis, das Vorgehen des Ausländeramtes in unüblicher Schärfe unter öffentlicher Beteiligung anzuprangern.
Der erhebliche finanzielle und große persönliche Schaden bei den Betroffenen wäre noch entschuldbar als Einzelfall, wenn es denn einer wäre. Doch Kritik an den Entscheidungen dieses Ausländeramtes gibt es seit Jahren. Der Richterspruch ist auch deshalb bedeutsam, weil die Behörde Hinweise auf anderslautende Entscheidungen in Nachbarstädten immer mit dem Hinweis konterte, dann könnten diese wohl nur rechtswidrig sein. Nur wir sind schlau, alle anderen haben keine Ahnung, so der Tenor.
Eine verbesserte Kontrolle der Entscheidungen hat der Rechtsdezernent angekündigt. Nach einer Entscheidung, bei der auch für Laien ersichtlich gegen fast alle relevanten Gesetze verstoßen wurde, darf bezweifelt werden, ob das aus eigener Kraft möglich ist.
„Eklatant rechtwidrig“ - so drastisch formulierte es gestern Dr. Martin Brodale, Vorsitzender Richter der 11. Kammer des Gelsenkirchener Verwaltungsgerichts. Dort versuchte die Stadt, die Forderung von Abschiebekosten in Höhe von rund 32 000 Euro gegen die Mutter geltend zu machen. Die Frau kehrte 2008 nach Deutschland zurück und lebt heute mit ihrer Tochter und dem Vater in Pforzheim.
Noch im Gericht verzichtete die Stadt, vertreten durch die Leiterin des Ausländeramtes auf ihre Forderung. Die Kosten bleiben damit dem Steuerzahler, den die Aktion wohl noch deutlich teurer kommt. Auf 102 000 Euro hätten sich die Kosten für den eigens gebuchten Charterjet belaufen, merkte die Kammer an. Außerdem erwägt der Anwalt von Ana Maria D. strafrechtliche Schritte gegen die Stadt. In Rede stehen unter anderem Freiheitsberaubung und Schmerzensgeld.
Ihm sei „kein anderer Fall bekannt, in dem die Trennung einer Mutter von ihrem Säugling durchgesetzt wurde“, führte der Vorsitzende aus. Auch der Versuch, ein Kleinkind in das Land mit der weltweit zweithöchsten Kindersterblichkeit abzuschieben, sei nicht nachzuvollziehen. Das Kind wäre damit „schwersten Gefährdungen bis zum Tod“ ausgesetzt worden. Das sei bis heute gängige Rechtsprechung aller Gerichte. Somit habe ein eindeutiges Abschiebungsverbot für das Kind bestanden, ebenso ein Abschiebehindernis für die Mutter.
Im übrigen widerspreche die Trennung von Mutter und Kind „dem Menschenbild der Verfassung“, die in Art. 6 Grundgesetz die Familie unter besonderen Schutz stellt. „Das alles wurde mit einem Federstrich weggewischt“, erkannte der Richter. In dieser Konstellation habe „zu keiner Zeit ein Ermessen bestanden“, das es erlaubt hätte, diese Abschiebung durchzusetzen. Im übrigen habe die Behörde „deutlichste Hinweise“ der Pforzheimer Verwaltung ignoriert. Die hatte vor dem Abflug darauf hingewiesen, dass der Tatbestand der Kindesentziehung erfüllt sein könnte.
„Ich möchte hier nicht sitzen, wenn das Kind tot wäre“
Den Abschiebungsschutz, den das Bundesamt für Flüchtlinge für das Kind verfügt hatte, hob das Dorstener Ausländeramt eigenmächtig auf. „Nicht nachvollziehbar“, nannte das die Kammer, ebenso wie die Begründung, Mutter und Kind könnten gemeinsam abgeschoben werden, weil sich laut einem Lagebericht des Auswärtigen Amtes „die Versorgungslage in Angola verbessert“ habe. „Darüber hat das Bundesamt zu entscheiden, nicht ein einzelner Sachbearbeiter aufgrund eines Lageberichts“, schrieb Dr. Martin Brodale der Amtsleiterin ins Stammbuch.
Eine Duldung, möglicherweise sogar eine Aufenthaltserlaubnis hätte mithin für das Kleinkind ausgesprochen werden müssen, bilanzierte der Richter. Und: „Dass ich die Mutter eines Kleinkindes nicht abschieben darf, drängt sich dermaßen auf, dass es keiner Begründung bedarf.“ Die Behörde können noch von Glück sagen, dass die gemeinsame Abschiebung misslang, betonte der Vorsitzende. „Ich möchte hier nicht sitzen, wenn das Kind tot wäre.“
Den Rat der Stadt informierte am Abend Gerd Baumeister, als Dezernent zuständig für das Ausländeramt. Es habe „einen Rechtsanwendungsfehler“ gegeben, so der Beigeordnete. „Es trifft mich persönlich schwer, weil das sehr gravierende Auswirkungen für die Betroffenen hatte.“Baumeister kündigte „Überlegungen für bessere Kontrollen der Rechtmäßigkeit“ an.
10:46
Verstehe nicht warum da nicht Köpfe rollen. In Deutschland gibt es Richtlinien, basierend auf Gesetzesgrundlagen.
Von einem Beamten sollte man erwarten, dass er gesetzeskonform handelt.
Das ist keine Geste des guten Willens, sondern seine Pflicht.
Erschwerend kommt hinzu, dass anscheinend diese Behörde es sich zum persönlichen Ziel gemacht hat, die finanzielle Schieflage der Stadt nach allen Kräften zu begünstigen und den guten Ruf der Stadt in einer Dimension zu schädigen, die bis dahin noch nicht da gewesen ist.
Die Organe der Stadt Dorsten sollten doch eines im Auftrag der Bürger tun:
Ihre Interessen und damit das Gesicht der Stadt wahren und ökonomisch arbeiten. Das kann man hier beides verneinen.
Wenn ich nun im Hinterkopf habe, das Herr Baumeister für diese Behörde als ausgebildeter Jurist zuständig ist muss ich mich doch ernsthaft fragen, ob er seinen Pflichten wirklich nachkommt und wessen Interessen er hier wahrt und was für eine politische Grundhaltung dahinter steckt?
Angesichts dieses Artikels, sollten die Bürger eigentlich dankbar sein, dass hinsichtlich der Häufigkeit dieser Verfehlungen der Ausländerbehörde das öffentliche Interesse auf Herr Baumeister gerichtet wird.
Die Frage sei an dieser Stelle gestattet:
„Wie wollen sie sich da rechtfertigen Herr Baumeister?“
War es pure Unkenntnis? Eine über Jahre anhaltende partielle Amnesie?
Hier darf sich keiner der Utopie hingeben das so fantastisch anmutende Unterfangen wie das Mieten eines Flugzeuges für einen 6-stelligen Betrag nicht über seinen Tisch gehen würde.
Falls dem doch so sei, sollten sich die Dorstener Bürger fragen, wie transparent die Stadt wirklich arbeitet und warum so eine Autonomie von einzelnen Behörden aufrechterhalten wird.
Über 100.000 Euro zum Fenster raus zu werfen für eine einzelne Person und dabei nicht einmal gesetzeskonform zu handeln, geschweige denn im Auftrag der Bürger und auf der anderen Seite den Bürgern vorzugaukeln, man habe kein Geld?
Das ist eine Farce! Und ein Stück weit zeigt sich hier das Janusgesicht der Stadt. Denn von der Stadt als solchen muss ich hier reden, weil es ein hierarchisch aufgebautes Konstrukt ist und Herr Baumeister in seiner Funktion die obere Führungsschicht des Organs mit ausmacht.
Man könnte natürlich das Augenmerk auf diese eine Behörde lenken, die nicht funktioniert. Aber damit wendet man den Blick vollkommen von den Zuständigkeiten ab und damit auch von der Entscheidungsbefugnis.
Daher noch mal die Frage „Warum wird unter der Leitung eines Juristen Recht gebeugt, ausgehebelt und damit aus Recht Unrecht?“
Das ist einfach nur peinlich und schadet dem Ansehen aller Bürger und die Bürger täten gut daran, sich mit diesen saloppen vollkommen unzureichenden Erklärungsversuchen nicht zufrieden zu geben.
Ich hoffe inständig das sich die Dorstener „Presse“ sich nicht damit begnügt den Urteilsspruch abzudrucken sondern hier auch grade bezüglich vergangener Abschiebeverfahren und Verfehlungen investigativ recherchiert. Es würde mich kaum wundern, wenn die Prozess- und Abschiebekosten ein beschauliches Sümmchen ergeben, welches gerechtfertigt werden will.
09:44
Wie immer, wenn es brenzlig wird, haben Politiker von Dorsten bis Berlin nix gewusst oder können sich nicht erinnern, wie z. B. bei den Parteispendenaffären.
Unsere Ratsmitglieder haben auch nicht gewusst, wie viele Prozesse die Stadt alleine durch das Ausländeramt schon verloren hat und sich die Kosten für uns Steuerzahler mindestens der Millionengrenze nähern.
Ich hoffte, dass die ehrenamtlichen Nichtwisser uns nicht auch noch Geld kosten. Falsch, so ein Rat ist teuer. Lest mal den § 12 der Hauptsatzung für die Stadt Dorsten mit dem Verweis auf die EntschVO, dann wird deutlich, warum sich so viele Bürger um die Plätze balgen und eine 400 € Tätigkeit ein Dreck dagegen ist. Die jährlichen Gesamtkosten des Rates einschließlich der Ausschüsse, der sachkundigen Bürger, Fahrtkosten usw. kann ich nicht abschätzen.
Ich werde beim Bürgermeister schriftlich nachfragen, auch was man da so in der Ratsspitze max. kassiert.
Aus Neugier nahm ich an einer Ratssitzung im Vorjahr teilt. Ich teilte dem Bürgermeister u. a. folgendes mit:
.... dass der Rat schnellstens um mindestens 50 % verkleinert werden könnte, ohne dass uns Bürgern irgendein Nachteil entsteht und dadurch Kosten gespart werden könnten. Mich erinnerte das an den 15-köpfigen Betriebsrat, in dem ich viele Jahre bis zur Rente tätig war, bergeweise „Stimmvieh“!
Peter Sarwaitz
09:42
Wie immer, wenn es brenzlig wird, haben Politiker von Dorsten bis Berlin nix gewusst oder können sich nicht erinnern, wie z. B. bei den Parteispendenaffären.
Unsere Ratsmitglieder haben auch nicht gewusst, wie viele Prozesse die Stadt alleine durch das Ausländeramt schon verloren hat und sich die Kosten für uns Steuerzahler mindestens der Millionengrenze nähern.
Ich hoffte, dass die ehrenamtlichen Nichtwisser uns nicht auch noch Geld kosten. Falsch, so ein Rat ist teuer. Lest mal den § 12 der Hauptsatzung für die Stadt Dorsten mit dem Verweis auf die EntschVO, dann wird deutlich, warum sich so viele Bürger um die Plätze balgen und eine 400 € Tätigkeit ein Dreck dagegen ist. Die jährlichen Gesamtkosten des Rates einschließlich der Ausschüsse, der sachkundigen Bürger, Fahrtkosten usw. kann ich nicht abschätzen.
Ich werde beim Bürgermeister schriftlich nachfragen, auch was man da so in der Ratsspitze max. kassiert.
Aus Neugier nahm ich an einer Ratssitzung im Vorjahr teilt. Ich teilte dem Bürgermeister u. a. folgendes mit:
.... dass der Rat schnellstens um mindestens 50 % verkleinert werden könnte, ohne dass uns Bürgern irgendein Nachteil entsteht und dadurch Kosten gespart werden könnten. Mich erinnerte das an den 15-köpfigen Betriebsrat, in dem ich viele Jahre bis zur Rente tätig war, bergeweise „Stimmvieh“!
Peter Sarwaitz
01:01
Es heißt natürlich deutsch. Bitte entschuldigen Sie meine rudimentären Rechtschreibkenntnisse.
00:59
Man sollte die Abschiebungsgesetze dahingehend ändern, dass es möglich wird, auch gewisse doitsche Kommentatoren hier auf Nimmerwiedersehen in die Wüste zu schicken. Für solche Zeitgenossen kann man sich als Mensch nur schämen. Oder arbeiten die vielleicht alle für das Dorstener Ausländeramt?
15:22
#26 von Kommanix
So sehe ich das auch.
15:14
Verstehe ich das richtig, dass die Ausländerbehörde vor Gericht gezogen ist, weil sie Geld einklagen wollten von der Mutter!?
Wenn ja, dann war das aber mehr als ein Eigentor. Da bestehen doch augenscheinlich erhebliche Defizite in Rechtsangelegenheiten. Ich hoffe, die Frau reicht jetzt ihrerseits Klage ein; die Chance, Schmerzensgeld zu erhalten, schätze ich als hoch ein. Freiheitsberaubung als Strafdelikt drängt sich geradezu auf. Oha, soll dieses Ausländeramt mal so richtig symbolische Backpfeifen bekommen; offensichtlich erhalten dann Backpfeifen eben solche.
Welch eine Schande für die Stadt Dorsten. Pfui, schämt euch in Grund und Boden!
14:52
Deutschland das Sozialamt der Welt! Wie kommt die Frau eigentlich wieder rein?! Steht das Tor so weit offen? Wovon hat sie die Mittel eigentlich für die Rückkehr nach Deutschland? Schickt sie zusammen mit der Tochter zurück! Wer in einem Land mit derart hoher Kindersterblichkeit Kinder gebährt, steht selbst in der Verantwortung und kann sie nicht Bürgern anderer Staaten aufzwingen! Wer sich illegal oder nur vorrübergehend in einem vermeintlich sicheren Drittstaat befindet und dort Kinder gebährt, sollte nicht in den Genuss von Staatsrechten kommen. Wem das nicht passt, der soll für den Aufenthalt spenden, ich sehe aber nicht ein, dass von meinen Geldern diese Frau (und vergleichbare) finanziert wird!
Ich bin dafür, dass Richter ebenfalls vom Volke gewählt werden, schließlich sprechen sie im Namen des Volkes (angeblich) Recht. Solche Richter wie im Artikel würde ich abwählen. Das ist kein Urteil im Namen des Volkes.
13:40
Vielleicht sollte man die Abschiebungsgesetze genauer formulieren und es nicht auf Sachbearbeiter abschieben, darüber zu entscheiden. Wenn die Kriterien für einen Aufenthalt nicht mehr gegeben sind muß abgeschoben werden. Einzelschicksale wird es immer wieder geben, das ist kein Grund diesen mann an den Pranger zu stellen. Außerdem hat der ja wohl auch noch Vorgesetzte, mit denen man das klären kann.
13:36
Absolut richtig. Wie kann man diese Person wieder rein lassen. Man hätte sie mit Kind abschieben sollen.
Ob in dem Land eine höhere Kindersterblichkeitsrate ist, kann Deutschland wohl egal sein.
Wir sind nicht das Armenhaus der Welt.