33-Jähriger droht nach Revision die Psychiatrie
19.05.2011 | 17:30 Uhr 2011-05-19T17:30:00+0200
Essen./Dorsten.Die 33-Jährige, die im Oktober 2009 ihrem Freund mit der Scherbe einer Bierflasche die Kehle durchschnitt, kommt möglicherweise zeitlich unbefristet in die geschlossene Psychiatrie.
Vor fast einem Jahr war die zierliche Frau vom Essener Schwurgericht wegen Totschlags zu zehn Jahren Haft und Einweisung in eine Entziehungsanstalt verurteilt worden . Dort sollte ihre Alkohol- und Drogensucht behandelt werden. Doch dieses Urteil hob der Bundesgerichtshof auf, weil für ihn die Frage der Schuldfähigkeit nicht geklärt war. Seit Mittwoch verhandelt die VI. Strafkammer in einem neuen Verfahren.
Korsakow-Syndrom
Trotz gewonnener Revision könnten die Folgen für die Angeklagte jetzt härter werden. Psychiater Norbert Leygraf und Psychologin Kristina Piontek sahen nämlich nicht die Alkoholsucht der Angeklagten im Vordergrund, sondern eine krankhafte Veränderung ihrer Persönlichkeit. Statt der auf zwei Jahre begrenzten Alkoholtherapie empfehlen sie die geschlossene Psychiatrie. Die Aufenthaltsdauer dort ist ungewiss und hängt davon ab, ob die Angeklagte durch ihre Erkrankung weiter gefährlich ist. Leygraf sprach von einem beginnenden Korsakow-Syndrom. Der Alkohol hat das Gehirn bereits irreparabel geschädigt. Schuldunfähig sei die Angeklagte aber nicht, sondern eingeschränkt schuldfähig. Seit ihrem sechsten Lebensjahr hat die 33-Jährige, die in einer Alkoholikerfamilie groß wurde, Alkohol getrunken. Später kamen illegale Drogen hinzu. Nur wenige Monate vor der Tat hatte sie einen anderen Freund ebenfalls mit einer Scherbe am Hals attackiert. Er überlebte.
13:13
#1
Sie meinen wohl berechtigterweise die Freiheit zwischen den beiden Taten (?) - zuletzt war sie ja anscheinend nicht in Freiheit (?) .
Sie haben recht - nach der ersten Tat hätte man schon das Gefahrenpotential feststellen müssen .
09:29
Die Dame hat wenige Monate ( ! ! ! ) vor diesem Totschlag schon einmal eine schwere Körperverletzung begangen welche das Opfer nur knapp überlebte .
Diese Tatsache versteckt sich im allerletzten Satz !
Meine Fragen an die Justiz :
Was macht die Frau in Freiheit ?
Sind hier eigentlich alle nur noch bescheuert ?