26-Jähriger wollte die Wohnung der Exfreundin anzünden
19.06.2009 | 11:06 Uhr 2009-06-19T11:06:00+0200Dorsten. Versuchte schwere Brandstiftung war der gravierendste Vorwurf gegen einen 26-jährigen Dorstener, der seine frühere Freundin nach der Trennung auch monatelang mit Anrufen, Drohungen und Beleidigungen terrorisiert hatte.
„Schlampe”, „Miststück”. Das waren noch die harmlosesten Beschimpfungen, mit denen Bernhard B. seine frühere Freundin am Telefon terrorisierte.
Schlimme Sprüche an die Brücke gesprüht
Viel schlimmere Sprüche („Du Hure”) waren für aller Augen zu lesen, etwa an der Eisenbahnbrücke oder an einer Trafostation – hingesprüht in roter Farbe, und dazu: die Festnetznummer des Opfers.
"Ich werde dein Leben zerstören"
Anfang 2008 hatte sich die 20-Jährige von B. getrennt. Der reagierte mit fiesen Attacken, drohte: „Ich werde dein Leben zerstören”. Die junge Frau traute sich vor Angst schon nicht mehr aus dem Haus. Zumal B. bei ihr Sturm schellte, laut vor dem Haus herumbrüllte und mit Fäusten gegen die Rolläden ihrer Erdgeschosswohnung trommelte.
Aber neben diesen Nachstellungen und Beleidigungen stand auch der schwerwiegende Vorwurf „Brandstiftung” im Raum, als gestern vorm Dorstener Schöffengericht die Anklage gegen den 26-jährigen B. verlesen wurde.
Brennende Jacke hineinbefördert
Denn in einer Nacht Ende September kam es zum Höhepunkt des Albtraums für die verfolgte Dorstenerin. Stark angetrunken wollte B. seine Drohung wahrmachen, ihre Wohnung anzustecken. Er schob die Rolläden hoch und zwängte seine Strickjacke darunter, die er vorher angezündet hatte. Ein geistesgegenwärtiger Zeuge warf das brennende Kleidungsstück wieder hinaus auf die Straße.
Vorstrafe wegen Körperverletzung
Einmal war der – heute reumütige – B. vorbestraft. Wegen „vorsätzlicher Körperverletzung”. Auch dabei ging es im August um einen Angriff auf die Exfreundin. Das Gericht verurteilte B. wegen „versuchter schwerer Brandstiftung” und Nachstellung zu elf Monaten Freiheitsstrafe, ausgesetzt zur Bewährung. Zudem muss B. 1000 € Buße zahlen: an den Kinderschutzbund.
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