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Viel Alkohol im Spiel

12.02.2010 | 18:53 Uhr
Viel Alkohol im Spiel

Castrop-Rauxel. Am Freitag kam das Urteil für den Angeklagten nach einer Massenschlägerei auf dem Gestüt Bladenhorst am 1. Mai 2009. Der 21-Jährige, der sich wegen Körperverletzung vor dem Castrop-Rauxeler Strafgericht verantworten musste, wurde freigesprochen.

Nach einem Verhandlungsmarathon konnte der 21-Jährige nun endlich aufatmen. Seit Anfang Januar dieses Jahres musste sich der Auszubildende wegen Körperverletzung vor dem Castrop-Rauxeler Strafgericht verantworten, Freitag nun, am vierten Verhandlungstag, folgte der erlösende Freispruch. Nach einer langwierigen Beweisaufnahme mit teilweise sehr konträren Zeugenaussagen erklärte der vorsitzende Richter: „Der Tatvorwurf kann nicht aufrecht erhalten werden.”

Dabei war das, was die Staatsanwaltschaft dem jungen Mann zu Beginn des Verfahrens anlastete, keine Bagatelle (wir berichteten): In den frühen Morgenstunden des 1. Mais 2009 sei es bei einer Tanzveranstaltung auf dem Gestüt Bladenhorst zu einer Massenschlagerei mit bis zu 30 Beteiligten gekommen.

Schwerwiegende Verletzungen

Diese habe sich in der Reithalle entwickelt und anschließend nach draußen verlagert. Dabei habe ein 21-Jähriger aus Herne schwerwiegende Verletzungen davon getragen: eine Jochbeinfraktur rechts sowie eine Nasenbein- und Schädelprellung. Der Angeklagte habe dem Geschädigten dies zugefügt, indem er den Kopf des Opfers mehrfach auf den Asphaltboden geschlagen habe. Um die Geschehnisse genau aufzuklären, hörte der Richter an den ersten Verhandlungstagen mehrere Zeugen. Deren Aussagen aber wichen mitunter stark von einander ab.

Nun hatte der Vorsitzende zwei weitere Zeugen geladen. Der erste aber habe „eigentlich gar nichts gesehen”. Er konnte den Angeklagten auch nicht als Täter identifizieren. Und ein zweiter Zeuge, ein Freund des Beschuldigten, sagte, dass sein Kumpel selbst etwas abbekommen habe. „Dass einer mit dem Kopf auf den Boden geschlagen wurde, habe ich nicht mitbekommen”, so der 19-Jährige. Für Staatsanwältin und Richter sprach am Ende alles gegen die Schuld des Angeklagten, zumal gestern noch entlastende Fotos auftauchten. Ein Bekannter der 21-Jährigen hatten sie am Tatabend gemacht. Darauf: Der Angeklagte in einem grünen T-shirt. Einige Zeugen, die den Auszubildenden belastet hatten, hatten aber ausgesagt, er habe ein weißes T-shirt getragen.

Schuld nicht nachweisbar

„Im Großen und Ganzen war wohl viel Alkohol im Spiel”, fasste die Staatsanwaltschaft in ihrem Antrag auf Freispruch schließlich die Sache zusammen. Und der Richter ergänzte in seiner Urteilsbegründung: „Die Schuld ist nicht nur nicht nachweisbar, ich glaube auch, dass der Angeklagte es tatsächlich nicht gewesen ist.”

Sabine Latterner

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