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Stärkungspakt

Sanierungsplan verabschiedet

21.06.2012 | 21:45 Uhr
Sanierungsplan verabschiedet

Castrop-Rauxel. Der vom Stärkungspakt geforderte Haushaltssanierungsplan ist durch. Wie erwartet hob eine Mehrheit aus SPD, Grüne und FDP in der von Bürgermeister Johannes Beisenherz „historisch bedeutsam“ genannten Ratssitzung die Hand.

Trotz stundenlanger Redeschlacht blieben CDU - Ratsmitglied Hans Esser enthielt sich der Stimme -, FWI, Linke (UBP Enthaltung) bei ihrem vorab angekündigten Nein. Alle aufgeführten Sparmaßnahmen, um die in den letzten Wochen erbittert gekämpft wurden, sorgen nicht für einen Haushaltsausgleich. Kämmerin Annemarie Tesch: „Es reicht nicht aus.“

So bleibt beim Konsolidierungsbedarf von 25 Mio in 2016 eine Lücke von 8,1 Mio und beim Bedarf von 41 Mio in 2021 eine Lücke von 14,9 Mio.. Für die Bürger und die Stadt bedeutet dies, dass trotz aller Sparbemühungen, deren Auswirkungen wie Gebührenerhöhungen, Grundsteueranhebung, Serviceminderung etc. erst noch auf die Menschen zukommen, nichts, aber auch gar nichts richtig gut ist. Das Sparen wird weiter gehen.

„Trotz gewaltiger Anstrengungen in sehr, sehr kurzer Zeit, wurde das Ziel auf dem Papier nicht erreicht“, so Beisenherz. Über diese sogenannte „objektive Unmöglichkeit“ des Haushalts in 2016 wurden Gemeindeprüfungsanstalt und Bezirksregierung bereits informiert.

Kurz vor der Abstimmung machte Thomas Knuth von der GPA, der an den Lenkungskreissitzungen teilnahm, in einem eindringlichen Appell deutlich, dass ein Verweigerungssignal böse Konsequenzen haben könnte, beispielsweise bei der Kreditaufnahme bei Banken. Sein Ausblick: „Die bisherigen Maßnahmen reichen nicht. Sie müssen in den nächsten Jahren weitere schwere Beschlüsse fassen.“

Gerhard Römhild

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Kommentare
22.06.2012
18:13
Kommentar (Teil 1)
von nike8 | #3

Legenden bilden sich schnell, besonders wenn die Erzähler solcher Legenden und deren Zuhörer ein gemeinsames Interesse daran haben, dass alle Welt diesen Legenden glaubt. Und so scheint es auch hier bei dem Begriff der „objektiven Unmöglichkeit“ zu sein. Castrop-Rauxeler Kommunalpolitiker aus den Reihen von SPD, Grünen und FDP sowie Bürgermeister Johannes Beisenherz hoffen inständig, dass der in der gestrigen Ratssitzung so oft zitierte Rechtsbegriff von ihnen selber und allen Bürgern unserer Stadt geglaubt wird. Grund genug sich einmal näher mit diesem Begriff zu beschäftigen.

Der Begriff der „objektiven Unmöglichkeit“ entstammt dem schuldrechtlichen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und ist z.B. Voraussetzung für das Erlöschen der Verpflichtung zur Leistung. Konkret heißt es in 275 Absatz 1 BGB: „Der Anspruch auf Leistung ist ausgeschlossen, soweit diese für den Schuldner oder für jedermann unmöglich ist.“

22.06.2012
18:13
Kommentar (Teil 2)
von nike8 | #2

Im Klartext: Kein Mensch auf dieser Welt – weder der konkrete Schuldner noch irgendein anderer – kann diese Leistung erbringen. Beispiel: Wenn ein Bild aus dem 14.-ten Jahrhundert verbrennt, kann weder der Schuldner und auch kein anderer dieses Bild liefern.

Nun, Castrop-Rauxel sollte – ausgelöst durch das Stärkungspaktgesetz – für 2012 eigene Einsparungen von 5 Mio Euro melden. Und für die Folgejahre entsprechende Werte, so dass 2016 bzw. 2021 der Haushaltsausgleich dargestellt werden kann. Beide Ziele wird Castrop-Rauxel nach dem gestern verabschiedeten Sanierungsplan verfehlen. Begründet werden diese Verfehlungen mit der „objektiven Unmöglichkeit“.

Allerdings stellt Bürgermeister Beisenherz für sich und die gestrige Ratsmehrheit auch fest, dass Kernbestandteile der sozial-kulturellen Infrastruktur erhalten bleiben müssen. Es werden also folgende Einrichtungen nicht geschlossen: Sportplätze, Europahalle, Stadthalle, Jugendzentren, Hallenbad, Freibad, Stadtbibliothek.

22.06.2012
18:12
Kommentar (Teil 3)
von nike8 | #1

Blicken wir einmal nicht als Castrop-Rauxeler Lokalpatrioten auf diesen Sachverhalt, sondern als neutrale und gesetzeskundige Mitarbeiter der Münsteraner Bezirksregierung. Was wird man 60 km nördlich von uns wohl vom Begriff der „objektiven Unmöglichkeit“ – bei gleichzeitigem Fortbestand der sozial-kulturellen Infrastruktur – halten? Selbst wenig humorvolle Münsterländer dürften hier in schallendes Lachen ausbrechen!

OK, der Sanierungsplan (der eigentlich keiner ist, denn er verfehlt die Ziele 2016 und 2021) wurde gestern verabschiedet und wird nach Münster geschickt. Wie der Mitarbeiter der Gemeindeprüfungsanstalt Knuth gestern darstellte werden neben Castrop-Rauxel nur zwei weitere Gemeinden kein den gesetzlichen Anforderungen entsprechendes Sanierungskonzept vorlegen.

Offenbar ist das, was für unsere Castrop-Rauxeler Ratsmehrheit „objektiv unmöglich“ ist, für die große Mehrheit der Städte in der 1. Stufe des Stärkungspaktes möglich gewesen. Naja, warten wir auf den Sparkommissar .

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