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Castrop-Rauxel

Rentenerhöhung ist für die Tonne

25.06.2008 | 19:55 Uhr

Heinz Siewert ärgert sich darüber, dass er gezwungen wird, eine 120-l-Restmülltonne zu bestellen.Der EUV betont, dass mit der Gebühr alle anderen Dienstleistungen bezahlt werden

In allen Farben hat Heinz Siewert Abfalltonnen. Er findet die Zwangsgrößen der grauen Tonne ungerecht. Foto: Gödde/HG

Heinz Siewert ist sauer. Den Rentner ärgert das Vorgehen des EUV, der erzwingen möchte, dass der Castrop-Rauxeler eine größere Restmülltonne bestellt. "Sehr geehrter Herr Siewert", schreibt der EUV "auf Grund einer Überprüfung durch unsere Gebührenabteilung wurde anhand der Müllbehälter- und Einwohnermeldedatei festgestellt, dass für das o.a. Grundstück insgesamt fünf Personen gemeldet sind und ein Abfallgefäß von 80 l mit zweiwöchentlicher Leerung aufgestellt ist. Nach § 11 Abs. 3 der Kreislaufwirtschafts- und Abfallsatzung der Stadt Castrop-Rauxel vom 16. Dezember 2004 kann die Stadt bei ausschließlich zu Wohnzwecken genutzten Grundstücken von einem Restmüllvolumen von 10 l pro Person und Woche ausgehen, wenn der Anschlusspflichtige glaubhaft nachweist, dass die bei ihm anfallende Restabfallmenge geringer ist. Bei fünf gemeldeten Personen beträf das zu veranschlagende Volumen für zwei Wochen 100 l. . . Sie werden daher gebeten, mit sofortiger Wirkung schriftlich eine 120 l Abfalltonne mit 14-tägiger Leerung zu bestellen. . . Sollte binnen eines Monats eine Bestellung Ihrerseits nicht vorgenommen worden sein, wird eine 120 l Tonne gem. Satzung von Amtswegen aufgestellt."

Weder den Ton dieses Schreibens, noch den Inhalt findet Heinz Siewert in Ordnung. "Ich habe eine gelbe, eine blaue, eine braune und eine Restmülltonne. Mit der 80-l-Tonne komme ich absolut aus. Voll ist sie nie, wenn der Müll abgeholt wird. Es kann doch nicht sein, dass ich gezwungen werde, eine 120-l-Tonne Restmüll zu nehmen. Bei fünf Personen in unserem Haushalt wären das dann 100 l alle vierzehn Tage. Aber eine 100-l-Tonne gibt es ja nicht. Das heißt: Was ich an Rentenerhöhung habe, kann ich sofort für eine 120-l-Tonne abgeben."

Michael Werner, Geschäftsführer des EUV, stellt einiges klar: "Wir gehen im Normalfall davon aus, dass insgesamt 30 l pro Kopf pro Woche benötigt werden. Aber ein weit verbreiteter Irrtum ist es, dass man die Abfuhr pro Tonne bezahlt. Das ist nicht so. Man zahlt praktisch alle anderen Dienstleistungen mit: Die weiße Ware, die Beratung, das Sauberhalten der Standorte, den Umweltbrummi, den Recyclinghof. Es ist quasi eine Einheits- und Solidargebühr, über die alles andere finanziert wird. Das sehen aber die Bürger normalerweise nicht."

Man dürfe auch nicht vergessen, dass alle anderen Leistungen des EUV, für die nicht extra Geld berechnet werden, in der Gebühr für die graue Tonne enthalten sind. Es gebe zum Beispiel die Laubaktion, bei der die Bürger die Berge von Laub im Herbst entsorgen können. Eine zusätzliche Arbeit für den EUV.

"Außerdem werden nach Weihnachten die Weihnachtsbäume gesondert entsorgt. Auch eine Dienstleistung, für die der Bürger nicht noch extra Geld auf den Tisch legen muss. Man meint immer, man zahlt das, was man in die graue Tonne hinein wirft, aber das ist nicht so."

Das gesamte Abfallsystem müsse vorgehalten, die Mitarbeiter müssen bezahlt, die Tonnen angeschafft und ausgeliefert werden. Auch die Fixkosten der Anlagen müssten sich tragen. Die Bio-Masse werde in Lünen entsorgt, der Sperrmüll in Bochum, der Restabfall und das Papier im RZR in Herten. Werner: "Die Fixkosten für die 37 000 Haushalte und 19 000 Grundstücke machen 45 % aus."

Von Eva Arndt

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Kommentare
26.06.2008
10:12
Rentenerhöhung ist für die Tonne
von Martin | #1

Ich kann den Bürger Herrn Siewert gut verstehen. Denn weil der EUV es nicht schafft, seine Kosten transparent und bedarfsgerecht auf die Bürger zu verteilen und aufzuschlüsseln, trifft das bei einigen Bürgern auf Unverständnis.

Ja sogar EUV Mitarbeiter scheinen das nicht zu verstehen: Beispiel:

Der EUV-Geschäftsführer schreibt, dass man mit der grauen Tonne ebenfalls die Papiertonne und die Papier bezahlt.

Als bei uns ein paarmal die Papiertonne nicht abgeholt wurde bat ich darum, dieses Versäumnis des EUV nachzuholen und die Tonne nachträglich zu leeren.

Die Mitarbeiterin des EUV erklärte mir am Telefon, daß sei nicht möglich und es gäbe dazu auch keinerlei Anspruch. Denn die Papierabfuhr sei eine freiwillige und kostenlose Leistung des EUV auf die deswegen keinen Anspruch hätte.

Oder argumentiert der EUV immer so, wie es halt am besten passt um abzuwiegeln?

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