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Castrop-Rauxel

Mutter zieht ihre Vorwürfe zurück

31.07.2009 | 17:56 Uhr

„Das waren zwei ereignisreiche Tage”, fasste der Amtsrichter gestern den 21. und 22. Juni 2008 zusammen.

Da nämlich waren zwei Castrop-Rauxeler – Freund und Freundin – gehörig aneinander gerasselt. In der Verhandlung galt es sogar zu klären, ob auch das damals nur wenige Monate alte Kleinkind der Frau bei diesem Streit zwischen die Fronten geraten und verletzt worden sei.

So hatte es die Mutter unmittelbar danach bei der Polizei zu Protokoll gegeben. Sie wies ihrem damaligen Partner, danach Ex-Partner und heute Wieder-Partner die Schuld zu.

Die Staatsanwaltschaft legte ihm in ihrer umfassenden Anklageschrift eine Reihe von Vergehen zu Last, die über den handgreiflichen Streit mit der Geschädigten hinaus gingen.

Erstens: Nachdem er sich am 21. Juni mit seiner Freundin in einer Kleingartenanlage in Dortmund getroffen hatte, sei er ohne Führerschein zu einer Tankstelle gefahren.

Zweitens: Als die beiden zurück nach Castrop fahren wollte, habe er sie auf dem Weg zum Parkplatz der Kleingartenanlage beschimpft und gegen den Kinderwagen getreten, woraufhin das Baby aus dem Wagen gefallen sei und Schürfwunden erlitten habe.

Drittens: Auf der Heimfahrt habe er seine Beleidigungen fortgesetzt, habe seiner Freundin während der Fahrt ins Gesicht geschlagen, sie mit Wein überschüttet, ihr ins Lenkrad gegriffen und unvermittelt die Handbremse gezogen, woraufhin sie eine Verkehrsinsel gerammt habe und der Kindersitz im Auto umgekippt sei.

Viertens: Am Zielort habe er sie erneut so heftig geschlagen, dass sie aus dem Pkw gefallen und mit dem Kopf auf den Asphalt aufgeschlagen sei.

Fünftens: Als am 22. Juni die Polizei am Zielort der beiden eintraf, habe er sich der Festnahme widersetzt.

Den letzten Punkt sahen Richter und Staatsanwalt nach den Schilderungen der Beamten als erwiesen an. Anders verhielt es sich da hinsichtlich der übrigen Vergehen, da die Hauptbelastungszeugin ihre Aussage gestern revidierte. Er habe ihr und dem Kind nichts getan, er habe sie nur einmal geschlagen. Die Wunden ihres Sohnes rührten daher, dass sie ihn im Kinderwagen unachtsam durch Gestrüpp geschoben habe. Sie habe die Schuld auf den Angeklagten schieben wollen, weil sie Angst vor dem Jugendamt hatte. Immerhin habe sie ihre Aufsichtspflicht verletzt, so die Arzthelferin. Sie muss nun mit einem Ermittlungsverfahren wegen falscher Verdächtigung rechnen.

Sabine Latterner

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