Monteur vor dem Kadi
11.08.2009 | 18:13 Uhr 2009-08-11T18:13:00+0200Der 11. September 2008 ist der 82-jährigen Castrop-Rauxelerin noch schmerzhaft in Erinnerung.
An jenem Tag brachte sie ihr Fahrrad zu einem Ickerner Fachgeschäft, der Lenker hatte sich am Tag zuvor in seiner Verankerung gelockert. Kulanterweise kümmerte sich ein Angestellter um das Vehikel der Rentnerin, schraubte den Lenker wieder fest. Doch fest genug? Oder möglicherweise gar zu fest, wodurch er unbemerkt das Gewinde des Lenkers geschädigt hatte? Die ältere Dame jedenfalls fuhr nach der Reparatur gerade einmal 250 Meter, bis sie stürzte - der Lenker war lose. Die gesundheitlichen Folgen: Unterarmfraktur, Prellungen, vier Wochen Krankenhausaufenthalt.
Fahrlässige Körperverletzung, wie der Strafrichter gestern am Ende der Verhandlung gegen den 40-jährigen Zweiradhändler urteilte. Der Vorsitzende ahndete dieses Vergehen mit einer Geldstrafe in Höhe von 30 Tagessätzen à 25 Euro. Seine Begründung: „Ich gehe davon aus, dass das Gewinde des Lenkers durch den normalen Verschleiß bereits geschädigt war.” Die Geschädigte selbst nämlich erklärte gestern, das Rad sei knapp 20 Jahre alt.
Dennoch, so der Richter weiter, „mache ich Ihnen den Vorwurf, dass sie nach ihrer Reparaturarbeit nicht überprüft haben, ob der Lenker tatsächlich fest sitzt oder nicht.”
Die Hauptbelastungszeugin hatte eben dies kurz zuvor ausgesagt: Der Angeklagte habe die Stabilität definitiv nicht kontrolliert.
Der Beschuldigte selbst wiederum erklärte, er habe den Test nach der Reparatur des Lenkers vorgenommen. Er habe auch nicht mit übermäßiger Kraft auf die Schrauben eingewirkt, beteuerte der Familienvater. Das Rad sei nun mal alt gewesen, es handele sich um natürliche Abnutzungserscheinungen.
Starkes Drehmoment
Das konnte ein Sachverständiger so nicht unterschreiben. Das Fazit seines Gutachtens: Für die Instabilität des Lenkers könne das Alter und der entsprechende Verschleiß Ursache sein, aber ebenso sei es möglich, dass ein einmaliges, zu starkes Drehmoment bei der Reparatur der Grund sei. In jedem Fall aber hätte eine genaue Prüfung des Lenkers den Sturz der 82-Jährigen verhindert, so der Gutachter.
0mitdiskutieren