Medical Park Ruhr wirft immer mehr Fragen auf
12.02.2010 | 20:34 Uhr 2010-02-12T20:34:00+0100
Castrop-Rauxel. Nach der Pressekonferenz am Donnerstag, die Bürgermeister Johannes Beisenherz einberufen hatte, nehmen die Fragen zu und die Antworten ab.
Warum die Stadt sieben Jahre gewartet hat, bis die Umschreibung des Medical Park Ruhr-Grundstücks im Grundbuch vorgenommen wurde, darauf konnte Bürgermeister Johannes Beisenherz (SPD) in der Pressekonferenz am Donnerstag keine Antwort geben (wir berichteten). Umgeschrieben wurde das Grundstück, das der Stadt gehörte, erst am 12. Januar 2010. Verkauft wurde das Grundstück laut Stadt 2003 „Die Grundbesitzabgaben hat die Investorenfamilie aber ab dem 1. Januar 2004 für das unbebaute Grundstück bezahlt”, sagte Beisenherz im Beisein des Rechnungsprüfungsamtsleiters Heinrich Strauß und des Rechtsdezernenten Michael Eckhardt. Unsere Zeitung fragte beim zuständigen Fachmann des Finanzamts Recklinghausen nach, wie die Vorgehensweise ist: Wann werden Grundbesitzabgaben fällig, wer setzt sie fest, wer muss ab wann bezahlen, wie schnell geht eine Umschreibung? Gerd Brähler, Sachgebietsleiter der Grundstücksstelle beim Finanzamt: „Die Notare sind verpflichtet, dem Finanzamt eine Mitteilung zu machen. Das geht sehr zügig. Im unmittelbaren Anschluss an die Beurkundung wird der Vertrag nebst Veräußerungsanzeige dem Finanzamt übermittelt. Das geht deswegen so schnell, weil die Käufer natürlich großes Interesse daran haben, als Eigentümer ins Grundbuch eingetragen zu werden.” Es könne schon mal wenige Wochen dauern, niemals Monate.
Danach falle die Grunderwerbssteuer an, die 3,5 Prozent des Kaufpreises beträgt. Das Finanzamt setzt nach Bewertung des Grundstücks den Einheitswert fest. Auf Grundlage des Einheitswertes, dem der Mietspiegel zugrunde liegt, erstellt die Finanzbehörde den Grundsteuermessbetrag. „Der Grundsteuermessbescheid wird dann an die Stadt übermittelt, auf dessen Grundlage sie die jährlich zu zahlende Grundsteuer ermittelt”, erklärt Brähler. „Das Ganze dauert unter einem Monat.”
Auf die Frage unserer Zeitung, ob es vorstellbar ist, dass jemand ein Gebäude auf einem Grundstück baut, das ihm juristisch nicht gehört, weil er im Grundbuch gar nicht als Eigentümer eingetragen ist, kommt von Brähler ein ganz entschiedenes „Nein”. Wer muss die Grundsteuer bezahlen? Brähler: „Ja, natürlich der, der als Eigentümer im Grundbuch steht. Wer denn sonst? Man müsste ja verrückt sein, Grundsteuer zu zahlen, wenn man nicht Eigentümer ist.” Was passiert, wenn die Stadt selbst als Eigentümerin im Grundbuch steht? „Dann fällt für die Stadt die Grundsteuer an. Es fließt zwar in der Regel kein Geld, aber es wird buchhalterisch ausgewiesen. Außer bei hoheitlichen Aufgaben, wenn z.B. Schulen auf dem städtischen Grundstück stehen.”
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