Letzte Chance
09.02.2010 | 18:14 Uhr 2010-02-09T18:14:00+0100
Castrop-Rauxel. Ein 33-Jähriger beschimpft und bedroht seine Cousine, zettelt Schlägereien an. Wegen mehrfacher Körperverletzung, Beleidigungen und Bedrohungen klagte ihn die Staatsanwaltschaft an. Der 33-Jährige bekam ein Jahr und vier Monate Freiheitsstrafe zur Bewährung.
Er hat seine Cousine im Linienbus am Hauptbahnhof drangsaliert, beschimpft und zu Boden gezogen, hat Fahrgäste, die der weinenden jungen Frau zur Hilfe kommen wollten, geschlagen und getreten. Er hat die 18-Jährige vier Wochen später erneut wüst beschimpft, diesmal in der S-Bahn auf der Fahrt zum Dortmunder Hauptbahnhof. Er hat einer Mitschülerin, die Birsen E. da schützen wollte, einen Schlag vor den Kopf verpasst, dass sie auf eine Kante der Sitzbank aufschlug und kurzzeitig das Bewusstsein verlor. Veysel E. (32) hat gegenüber der Familie der jungen Frau eine Morddrohung ausgesprochen. Und er hat seine eigene Ehefrau gewürgt, weil sie ihn daran hindern wollte, sich mit einem Küchenmesser zu bewaffnen. Dies sind einige Auszüge aus einer Liste von Vorwürfen der Staatsanwaltschaft, die letztlich zur Anklage wegen mehrfacher Körperverletzung, Beleidigungen und Bedrohungen führte, die Dienstag vor dem Schöffengericht am Amtsgericht Dortmund verhandelt wurde. Und obwohl der Hartz-IV-Empfänger mit seinem Tun noch während einer Bewährungsfrist (nach einschlägiger Vorstrafe) die Spitze auf bereits vorhergegangene Stalking-Attacken setzte, kam er erneut mit einem blauen Auge davon: ein Jahr und vier Monate Freiheitsstrafe – erneut ausgesetzt zur Bewährung.
Allerdings nicht ohne klare, eindringliche Worte, die der vorsitzende Richter Hans-Ulrich Esken dem Verurteilten mit auf den Weg gab: „Sie spielen hier eine Rolle, die wir nicht akzeptieren. Sollten Sie der Dame in irgendeiner Form noch einmal zu nahe treten, sitzen Sie im Knast und dann im Flieger in die Türkei.”
Zusätzlich zur Bewährungsstrafe wurden E. noch 100 Sozialstunden auferlegt, die er nun bei der Dortmunder Tafel ableisten muss.
„Er meint, bei mir die Bruderrolle einnehmen zu müssen”, sagte die Drangsalierte auf die Frage nach dem Grund für die Nachstellungen des Cousins. „Als ich die sechste Klasse besuchte, stand er schon immer vor der Schule und hat mich beobachtet”, schildert die junge Frau. Ob es eine Anzeige gegeben hätte? will das Gericht wissen. „Ich war noch sehr jung, ich hab' mich nicht getraut”, antwortet Birsen E. Gleichwohl habe es mehrere Polizeieinsätze gegeben und schließlich eine privatrechtlich erwirkte Verfügung, wonach der Cousin sich der Verwandten nicht mehr als 20 Meter nähern darf.
„In der Türkei ist das so, als große Familie kümmern wir uns umeinander”, übersetzte der Dolmetscher die Einlassung des Angeklagten zu seiner selbstgewählten „Beschützerrolle”.
Dem widersprach der Vater des Opfers heftig: „Dazu hat er nicht die Berechtigung. Ich bin da als Vater und vier ältere Brüder gibt es auch noch”, sagte der 55-Jährige, der auch bei seinem eigenen Bruder, dem Vater des Angeklagten, interveniert hatte: „Er hört nicht auf seinen Vater, er hat keinen Respekt vor ihm”. Die Morddrohung nahm der Mann gelassen: „Er belästigt uns seit zehn Jahren, seit er in Deutschland ist. Was ändert sich daran, wenn ich diese Bedrohung ernst nehme?”
Der Staatsanwalt lieferte in seinem Plädoyer einen weiteren Beitrag für das Stammbuch des Veysel E.: Er unterliege den „Irrungen und Wirrungen einer verkannten türkischen Tradition. Auch in der Türkei ist das nicht mit der Tradition in Einklang zu bringen, sich in das Leben anderer Familien einzumischen.”
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